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   LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - L 7 VI 11/05   

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LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - L 7 VI 11/05 (https://dejure.org/2008,13106)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.01.2008 - L 7 VI 11/05 (https://dejure.org/2008,13106)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - L 7 VI 11/05 (https://dejure.org/2008,13106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Bezug einer Rente nach dem Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (AntiDHG); Grad der Schädigungsfolgen (GdS) als maßgeblich für die Höhe der Hilfe nach § 3 Abs. 2 und § 3 Abs. 3 AntiDHG; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen, MdE-Festsetzung nach dem BVG , Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs bei chronischem Müdigkeitssyndrom

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - L 7 VI 11/05
    Allerdings können die Anhaltspunkte nicht eine erforderliche gesetzliche Grundlage ersetzen (vgl. BSG v. 29.8. 1990 - 9a/9 RVs 7/98 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 1, S. 6 f., unter Hinweis auf § 31 Erstes Buch des Sozialgesetzbuchs - SGB I).

    Für die Wesentlichkeit einer Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist das jeweilige materielle Recht maßgebend (vgl. BSG v. 20.3. 2007 - B 2 U 21/06 R - v. 21.3. 1996 - 11 RAr 101/94 - SozR 3-1300 § 48 Nr. 48, S. 111; v. 29.8. 1990 - 9a/9 RVs 7/98 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 1, S. 8), hier das Anti-D-Hilfegesetz.

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - L 7 VI 11/05
    Für die Wesentlichkeit einer Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist das jeweilige materielle Recht maßgebend (vgl. BSG v. 20.3. 2007 - B 2 U 21/06 R - v. 21.3. 1996 - 11 RAr 101/94 - SozR 3-1300 § 48 Nr. 48, S. 111; v. 29.8. 1990 - 9a/9 RVs 7/98 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 1, S. 8), hier das Anti-D-Hilfegesetz.
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - L 7 VI 11/05
    Insoweit sind die Anhaltspunkte nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als vorweggenommene Sachverständigengutachten anzusehen, die in der Praxis wie Richtlinien für die ärztliche Gutachtertätigkeit wirken, deshalb normähnliche Auswirkungen haben und im Interesse einer gleichmäßigen Rechtsanwendung in ihrer jeweiligen Fassung wie untergesetzliche Normen von den Gerichten anzuwenden sind (vgl. BSG. v. 9.4. 1997 - 9 RVs 4/95 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 19, S. 77; v. 18.9. 2003 - B 9 SB 3/02 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 2, S. 10 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - L 7 VI 11/05
    Dieser Grundsatz gilt für die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen der anspruchsbegründenden Normen des Anti-D-Hilfegesetzes ebenso wie für die des § 1 BVG (vgl. dazu BSG, Urt. v. 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R - SozR 3-3200 § 81 Nr. 16, S. 73, m.w.N.).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - L 7 VI 11/05
    Nach der Rechtsprechung zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BVG (vgl. BSG, Urt. v. 8.8. 2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4, S. 14, m.w.N.) und nach den Anhaltspunkten Nr. 38, Abschn. 1, ist die erforderliche Wahrscheinlichkeit gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen Lehrmeinung mehr für als gegen den ursächlichen Zusammenhang spricht.
  • BSG, 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R

    Beschädigtenrente, Erhöhungsverbot bei Gesamt-MdE/GdB Erhöhung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - L 7 VI 11/05
    Nach Abschnitt 4 der Anhaltspunkte Nr. 19 führen - von Ausnahmefällen abgesehen - zusätzliche leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen Einzelgrad von 10 bedingen, nicht zu einer Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung, die bei der Gesamtbeurteilung berücksichtigt werden könnte, und zwar auch dann nicht, wenn mehrere derartige leichte Gesundheitsstörungen nebeneinander bestehen und verschiedene Lebensbereiche betreffen (vgl. BSG v. 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R - SozR 3-3870 § 4 Nr. 28).
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 4/95

    Bildung des Gesamt-GdB bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - L 7 VI 11/05
    Insoweit sind die Anhaltspunkte nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als vorweggenommene Sachverständigengutachten anzusehen, die in der Praxis wie Richtlinien für die ärztliche Gutachtertätigkeit wirken, deshalb normähnliche Auswirkungen haben und im Interesse einer gleichmäßigen Rechtsanwendung in ihrer jeweiligen Fassung wie untergesetzliche Normen von den Gerichten anzuwenden sind (vgl. BSG. v. 9.4. 1997 - 9 RVs 4/95 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 19, S. 77; v. 18.9. 2003 - B 9 SB 3/02 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 2, S. 10 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 21/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Stützrente - Aufhebung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - L 7 VI 11/05
    Für die Wesentlichkeit einer Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist das jeweilige materielle Recht maßgebend (vgl. BSG v. 20.3. 2007 - B 2 U 21/06 R - v. 21.3. 1996 - 11 RAr 101/94 - SozR 3-1300 § 48 Nr. 48, S. 111; v. 29.8. 1990 - 9a/9 RVs 7/98 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 1, S. 8), hier das Anti-D-Hilfegesetz.
  • BSG, 16.03.1994 - 9 RV 11/93

    Ausübung von Ermessen beim Anspruch auf Versorgung nach dem BVG

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - L 7 VI 11/05
    Das Klagebegehren umfasst die nachrangig als Anspruchsgrundlage geltend gemachte Kann-Versorgung wegen eines chronischen Müdigkeitssyndroms, da diese dieselbe Leistung betrifft und dafür nur andere Voraussetzungen aufstellt (vgl. BSG v. 16.3. 1994 - 9 RV 11/93 - SozR 3-3100 § 1 Nr. 14).
  • BSG, 13.03.1985 - 9a RV 10/83

    Rechtskraft eines Gerichtsurteils

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - L 7 VI 11/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fehlt es zwar im Kriegsopferrecht an einer Rechtsgrundlage für eine unabhängig von einer Rentengewährung getroffene Feststellung eines ziffernmäßig bestimmten Von-Hundert-Satzes der MdE (vgl. BSG v. 13.3. 1985 - 9a RV 10/83 - in Juris Abs. 9, m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.02.2004 - L 7 (5) SB 8/02

    Streit über die Prozessfähigkeit des beklagten Landes; Verlust der

  • BSG, 11.11.1987 - 9a RV 22/85
  • SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat

    Maßgebend ist das tatsächliche Ausmaß der Funktionseinschränkungen einer Gesundheitsstörung, die Diagnose als solche ist nicht entscheidend (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.01.2008 - L 7 VI 11/05).

    Sind mehrere Schädigungsfolgen anzuerkennen, ist die MdE bzw der GdS nach den Auswirkungen der anerkannten Gesundheitsstörungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen zueinander festzustellen (Gesamt- MdE/GdS; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.01.2008 - L 7 VI 11/05).

    Der abschließenden Beurteilung des Gesamtgrades der Auswirkungen der Gesundheitsstörungen unter Berücksichtigung ihrer Beziehungen zueinander kommt insbesondere bei diagnostisch schwer einzuordnenden komplexen Störungsbildern sowie in den Fällen entscheidende Bedeutung zu, in denen die Auswirkungen der Gesundheitsstörungen eines Funktionssystems kaum von denen eines anderen abgrenzbar sind (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.01.2008 - L 7 VI 11/05).

    Insbesondere ist, soweit bei der Bewertung des Einzel-GdS einer Gesundheitsstörung damit einhergehende übliche Befindlichkeitsstörungen mitberücksichtigt worden sind, dieser Überschneidung mit den Auswirkungen einer daneben bestehenden psychischen Erkrankung Rechnung zu tragen (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.01.2008-L 7 VI 11/05).

    Den Anforderungen an den Vollbeweis der zu beurteilenden Gesundheitsstörung vermag es danach nicht zu genügen, wenn insoweit nur eine Verdachtsdiagnose begründbar ist (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.01.2008 - L 7 VI 11/05).

    In diesen Vorschriften sind nicht unterschiedliche Leistungen benannt, sondern unterschiedliche Voraussetzungen für ein und dieselbe Leistung (BSG, Urteil vom 16.03.1994 - 9 RV 11/93; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.01.2008 - L 7 VI 11/05).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.07.2009 - L 7 V 10/02
    Wahrscheinlich ist ein Ursachenzusammenhang nämlich nur dann, wenn mehr dafür als dagegen spricht (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2008, L 7 VI 11/05, Breithaupt 2008, S. 605).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2015 - L 10 VE 60/12
    Die Ätiologie und Pathogenese dieser Diagnose sind in der medizinischen Wissenschaft nicht geklärt (Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl., S. 160 mit weiteren Nachweisen aus der medizinischen Wissenschaft; vgl. auch zum Zusammenhang zwischen CFS und Hepatitis ausführlich LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2008, L 7 VI 11/05 = Breithaupt 2008, 590 ff).
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