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   LSG Schleswig-Holstein, 19.03.2021 - L 12 SF 75/18 EK   

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https://dejure.org/2021,11612
LSG Schleswig-Holstein, 19.03.2021 - L 12 SF 75/18 EK (https://dejure.org/2021,11612)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.03.2021 - L 12 SF 75/18 EK (https://dejure.org/2021,11612)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. März 2021 - L 12 SF 75/18 EK (https://dejure.org/2021,11612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einteilung der Verfahrensdauer in aktive und inaktive Zeiten; Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.03.2021 - L 12 SF 75/18
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat für dies für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit dahin gehend konkretisiert, dass dem Ausgangsgericht bei Verfahren mit etwa durchschnittlicher Schwierigkeit und Bedeutung eine Vorbereitungs- und Bedenkzeit von bis zu zwölf Monaten pro Instanz eingeräumt werden könne, sodass insoweit inaktive Zeiten unschädlich seien und nicht zu einer unangemessenen Verfahrensdauer beitragen, selbst wenn sie nicht durch konkrete Verfahrensförderungsschritte begründet und gerechtfertigt werden könnten (BSG, Urteile vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/13 R -, Rn. 45 ff.; BSG, Beschluss vom 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 7/14 B -, Rn. 11; BSG, Urteil vom 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 7/14 R -, Rn. 37, juris).

    Angemessen bleibe die Gesamtverfahrensdauer regelmäßig zudem dann, wenn sie zwölf Monate überschreite, aber insoweit auf vertretbarer aktiver Verfahrensgestaltung des Gerichts beruhe oder durch Verhalten des Klägers oder Dritter verursacht werde, die das Gericht nicht zu vertreten habe (BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/13 R -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 37 SF 128/14

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.03.2021 - L 12 SF 75/18
    (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.02.2016, L 37 SF 128/14 EK AL).

    Der Beklagte möchte die nicht aufgebrauchten Monate der Bearbeitungs- und Bedenkzeit aus der ersten Instanz mit der inaktiven Zeit während des Berufungsverfahrens verrechnen und stützt sich insoweit auf Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 6.Juli 2017, L37 SF 352/15 EK KR; ähnlich Urteil vom 25.02.2016, a. a. O.).

  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 7/14 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.03.2021 - L 12 SF 75/18
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat für dies für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit dahin gehend konkretisiert, dass dem Ausgangsgericht bei Verfahren mit etwa durchschnittlicher Schwierigkeit und Bedeutung eine Vorbereitungs- und Bedenkzeit von bis zu zwölf Monaten pro Instanz eingeräumt werden könne, sodass insoweit inaktive Zeiten unschädlich seien und nicht zu einer unangemessenen Verfahrensdauer beitragen, selbst wenn sie nicht durch konkrete Verfahrensförderungsschritte begründet und gerechtfertigt werden könnten (BSG, Urteile vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/13 R -, Rn. 45 ff.; BSG, Beschluss vom 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 7/14 B -, Rn. 11; BSG, Urteil vom 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 7/14 R -, Rn. 37, juris).
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 7/14 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.03.2021 - L 12 SF 75/18
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat für dies für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit dahin gehend konkretisiert, dass dem Ausgangsgericht bei Verfahren mit etwa durchschnittlicher Schwierigkeit und Bedeutung eine Vorbereitungs- und Bedenkzeit von bis zu zwölf Monaten pro Instanz eingeräumt werden könne, sodass insoweit inaktive Zeiten unschädlich seien und nicht zu einer unangemessenen Verfahrensdauer beitragen, selbst wenn sie nicht durch konkrete Verfahrensförderungsschritte begründet und gerechtfertigt werden könnten (BSG, Urteile vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/13 R -, Rn. 45 ff.; BSG, Beschluss vom 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 7/14 B -, Rn. 11; BSG, Urteil vom 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 7/14 R -, Rn. 37, juris).
  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 37/13

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens:

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.03.2021 - L 12 SF 75/18
    Erst wenn die Verfahrenslaufzeit in Abwägung mit den weiteren Kriterien im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG auch bei Berücksichtigung dieses Gestaltungsspielraums sachlich nicht mehr zu rechtfertigen ist, liegt eine unangemessene Verfahrensdauer vor (BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13 -, juris).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.03.2021 - L 12 SF 75/18
    So hat auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Kompensation der überlangen Verfahrensdauer in der einen Instanz durch zügige Bearbeitung in einer anderen Instanz ausdrücklich auch in den Fällen für möglich erachtet, in denen der Entschädigungsanspruch zulässig auf eine Instanz beschränkt war (Urteile vom 11. Juli 2013, 5 C 23/12, und vom 27. Februar 2014, 5 C 1/13 D) - dies allerdings ohne Bezug zu einer instanzweise pauschalierten Bearbeitungs- und Bedenkzeit.
  • BGH, 13.03.2014 - III ZR 91/13

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer: Begriff des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.03.2021 - L 12 SF 75/18
    Das LSG Berlin- Brandenburg stützt sich wiederum auf die Rechtsprechung des BSG vom 3. September 2014, die wiederum unter Bezug auf ähnliche Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 13. März 2014, III ZR 91/13 und vom 14. Nov.2013, III ZR 776/12) betont, dass Verzögerungen, die in einem Stadium des Verfahrens oder bei einzelnen Verfahrensabschnitten eingetreten sind, nicht zwingend die Unangemessenheit der Verfahrensdauer bewirken.
  • BVerwG, 27.02.2014 - 5 C 1.13

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsbegehren; -anspruch; -antrag;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.03.2021 - L 12 SF 75/18
    So hat auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Kompensation der überlangen Verfahrensdauer in der einen Instanz durch zügige Bearbeitung in einer anderen Instanz ausdrücklich auch in den Fällen für möglich erachtet, in denen der Entschädigungsanspruch zulässig auf eine Instanz beschränkt war (Urteile vom 11. Juli 2013, 5 C 23/12, und vom 27. Februar 2014, 5 C 1/13 D) - dies allerdings ohne Bezug zu einer instanzweise pauschalierten Bearbeitungs- und Bedenkzeit.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2014 - L 11 SF 364/12

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.03.2021 - L 12 SF 75/18
    Eine verfrüht erhobene Rüge ist demgemäß unwirksam und bleibt dies auch, wenn später tatsächlich eine Verfahrensverzögerung eintritt (Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Auflage, § 202 Rn. 40; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2014 - L 11 SF 364/12 VE AS -, Rn. 18).
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