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   LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2007 - L 8 R 112/06   

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https://dejure.org/2007,13952
LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2007 - L 8 R 112/06 (https://dejure.org/2007,13952)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.03.2007 - L 8 R 112/06 (https://dejure.org/2007,13952)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06 (https://dejure.org/2007,13952)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ; Folgen einer weniger als ein Jahr andauernden Ehe; Auswirkungen der Eingehung einer Ehe zum Zweck der Sicherstellung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2007 - L 8 R 112/06
    Die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach Ausschöpfung des Amtsermittlungsgrundsatzes derjenige, der den Witwenrentenanspruch geltend macht, mithin trägt die Witwe die objektive Beweislast (Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Bd. 1, § 46 SGB VI RdNr. 46 ff., Schleswig - Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.11.1999 zum Az.: L 5 U 112/98, BSGE 35, 272 ff., SG Dortmund, Urteil vom 12.10.2005 zum Az.: S 34 RJ 219/04).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.11.1999 - L 5 U 112/98

    Leistungsausschluss bei Versorgungsehe gemäß § 594 RVO

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2007 - L 8 R 112/06
    Die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach Ausschöpfung des Amtsermittlungsgrundsatzes derjenige, der den Witwenrentenanspruch geltend macht, mithin trägt die Witwe die objektive Beweislast (Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Bd. 1, § 46 SGB VI RdNr. 46 ff., Schleswig - Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.11.1999 zum Az.: L 5 U 112/98, BSGE 35, 272 ff., SG Dortmund, Urteil vom 12.10.2005 zum Az.: S 34 RJ 219/04).
  • SG Dortmund, 12.10.2005 - S 34 RJ 219/04

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2007 - L 8 R 112/06
    Die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach Ausschöpfung des Amtsermittlungsgrundsatzes derjenige, der den Witwenrentenanspruch geltend macht, mithin trägt die Witwe die objektive Beweislast (Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Bd. 1, § 46 SGB VI RdNr. 46 ff., Schleswig - Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.11.1999 zum Az.: L 5 U 112/98, BSGE 35, 272 ff., SG Dortmund, Urteil vom 12.10.2005 zum Az.: S 34 RJ 219/04).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 176/97

    Verfassungsmäßigkeit des § 594 RVO

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2007 - L 8 R 112/06
    Diese Regelung verstößt auch nicht gegen den in Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantierten Schutz der Ehe (BSG, Beschluss vom 23.09.1997 zum Az.: 2 BU 176/97 zur Parallelvorschrift in der gesetzlichen Unfallversicherung).
  • SG Würzburg, 15.09.2004 - S 8 RJ 697/02

    Gewährung von Witwenrente i.F.e. Eheschließung i.R.e. standesamtlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2007 - L 8 R 112/06
    Während vereinzelt ein jahrelanges Zusammenleben in eheähnlicher Gemeinschaft als Widerlegungsumstand angesehen wird (z.B. SG Würzburg, Urteil vom 15.09.2004 zum Az.: S 8 RJ 697/02) ist die Kammer der Auffassung, dass ein langjähriges eheähnliches Zusammenleben vielmehr die Rechtsvermutung unterstreicht, dass es alleiniger oder überwiegender Zweck ist, der späteren Witwe eine Versorgung zu verschaffen (so auch LSG Niedersachsen, HV-Info 24/1997, LSG Nordrhein-Westfalen, HV-Info 16/2001, 1454).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 8 R 583/08

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Soweit objektiv begründbare Zweifel bestehen, müssen sich diese orientiert an der Lebenswirklichkeit ausräumen lassen (vgl. Schleswig Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06 - zitiert nach Juris, Rz. 51) Die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach Ausschöpfung des Amtsermittlungsgrundsatzes derjenige, der den Witwen-/Witwerrentenanspruch geltend macht.

    Eine gewichtige Bedeutung im Rahmen der Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Umstände ist in der Regel dem Gesundheits- bzw. Krankheitszustand des Versicherten beizumessen (vgl. statt vieler: Landessozialgericht Berlin Brandenburg, Urteile vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 - und vom 31. März 2007 - L 16 R 1487/06 - Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06 - Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. November 2007 - L 5 R 133/07 -).

    Eine plötzliche Erkrankung im vorgenannten Sinne liegt vor, wenn bei unbekannter Herzerkrankung der Tod plötzlich durch einen Herzinfarkt in einem Lebensalter eintritt, in welchem der Tod im allgemeinen noch nicht einzutreten pflegt (vgl. Schleswig Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06 - zitiert nach Juris, Rz. 51).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08

    Widerlegung der Rechtsvermutung einer Versorgungsehe; Nottrauung

    Soweit objektiv begründbare Zweifel bestehen, müssen sich diese orientiert an der Lebenswirklichkeit ausräumen lassen (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06 -, zitiert nach Juris) Die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach Ausschöpfung des Amtsermittlungsgrundsatzes derjenige, der den Witwen-/Witwerrentenanspruch geltend macht.

    32 Eine gewichtige Bedeutung im Rahmen der Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Umstände ist in der Regel dem Gesundheits- bzw. Krankheitszustand des Versicherten beizumessen (vgl. statt vieler: LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 - und vom 31. März 2007 - L 16 R 1487/06 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06 -, zitiert nach Juris; Hessisches LSG, Urteil vom 30. November 2007 - L 5 R 133/07 -, a. a. O.).

    Eine plötzliche Erkrankung im vorgenannten Sinne liegt z. B. vor, wenn bei unbekannter Herzerkrankung der Tod plötzlich durch einen Herzinfarkt in einem Lebensalter eintritt, in welchem der Tod im allgemeinen noch nicht einzutreten pflegt (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06 -, a. a. O.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2008 - L 7 R 187/07

    Widerlegung der Vermutung der Versorgungsehe

    Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass einer langjährig bestehenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft auch eine bewusste Entscheidung für diese inzwischen gesellschaftlich weitgehend akzeptierte Form des Zusammenlebens zugrunde gelegen haben kann und dass unter diesen Umständen dem Entschluss, diese Form des Zusammenlebens zu beenden und eine Ehe einzugehen, das Motiv der Sicherung der Hinterbliebenenversorgung des überlebenden Partners zugrunde liegen kann (so auch Urteil des Schl.-Holst. LSG vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06; Bayer. LSG, Urt. v. 2. Februar 1972 - L 2 U 98/70, Breith. 1972, S. 742).

    Zwar ist der Auffassung des 8. Senats des Landessozialgerichts aus seiner Entscheidung vom 21. März 2007 (a.a.O.) zuzustimmen, nach der es problematisch ist, auf die individuell sehr unterschiedliche und schwer belegbare Reaktion des Einzelnen zu der Kenntnis von einer lebensbedrohlichen Erkrankung abzustellen.

  • SG Hildesheim, 06.05.2008 - S 14 R 313/05
    Dies ist praktisch immer der Fall, wenn der Versicherte innerhalb des ersten Ehejahres an einem Unfall stirbt oder er zum Beispiel bei unbekannter Herzerkrankung in einem Lebensalter, in welchem der Tod im allgemeinen noch nicht einzutreten droht, einem Herzinfarkt erliegt (vergleiche LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.03.2007, Aktenzeichen L 8 R 112/06).

    Die einen geben die Hoffnung auf ein Überleben der Erkrankung früh auf, die anderen hoffen auch ungeachtet ärztlicher Prognosen, dass sich selbst eine metastasierende Krebserkrankung noch um einige Jahre überleben lässt (vergleiche Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 21.03.2007 Az. L 8 R 112/06).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 3637/11
    Dem kann jedoch entgegen gehalten werden, dass einer langjährig bestehenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft auch eine bewusste Entscheidung für diese Form des Zusammenlebens zugrunde gelegen haben kann und dass unter diesen Umständen dem Entschluss, diese Form des Zusammenlebens zu beenden und eine Ehe einzugehen, das Motiv der Erlangung einer Versorgung im Todesfall eines Partners zugrunde liegen kann (so Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05; Bayerisches LSG, Urteil vom 2. Februar 1972 - L 2 U 98/70, Breithaupt 1972, S. 742).

    Eine gewichtige Bedeutung im Rahmen der Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Umstände ist in der Regel dem Gesundheits- bzw. Krankheitszustand des Versicherten beizumessen (vgl. statt vieler: Landessozialgericht Berlin Brandenburg, Urteile vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08-, vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 - und vom 31. März 2007 - L 16 R 1487/06 - Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06 - Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. November 2007 - L 5 R 133/07; vgl. auch Kamprad in: Hauck/Noftz, SGB VI, K § 46 Rz. 38; Butzer in: GK-SGB VI, § 46 Rz. 113).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13

    (Nicht-)Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei Tod des

    Es spricht in diesen Fällen allerdings einiges dafür, gerade wenn zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Liebesbeziehung und eine langjährig sich bewährt habende Verbundenheit besteht, dass insbesondere der Partner, der an einer solchen Erkrankung leidet, sich Gedanken über die Sicherung des anderen Partners macht, und ihm deshalb daran liegt, durch eine Eheschließung Letzterem eine Hinterbliebenenversorgung zu verschaffen (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil v. 21.3.2007, L 8 R 112/06, VG des Saarlandes, Urteil v. 24.8.2010, 3 K 452/10, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - L 5 R 148/12

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze

    Dies ist nicht Inhalt der Regelung des § 46 Abs. 2a SGB VI. Außerdem sagen statistische Wahrscheinlichkeiten hierzu nichts aus (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 29. Oktober 2013, L 6 R 1610/10, in juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28. August 2014, L 13 R 3256/13, in juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. März 2007, L 8 R 112/06).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2010 - L 8 R 527/10

    Rentenversicherung

    Die langjährige Dauer des nichtehelichen Zusammenlebens vor der Eheschließung kann indessen zwar im Einzelfall gegen, unter Umständen aber auch für eine Versorgungsehe sprechen (vgl. zu Letzterem z.B. Sächsisches LSG, Urteil v. 4.6.2008, L 6 R 395/06 KN, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22.5.2008, L 21 R 39/05; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil v. 21.3.2007, L 8 R 112/06; jeweils juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2010 - L 7 R 58/09

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Dem ist jedoch mit dem Sozialgericht entgegenzuhalten, dass einer langjährig bestehenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft auch eine bewusste Entscheidung für diese inzwischen gesellschaftlich weitgehend akzeptierte Form des Zusammenlebens zugrunde gelegen haben kann und dass unter diesen Umständen dem Entschluss, diese Form des Zusammenlebens zu beenden und eine Ehe einzugehen, das Motiv der Erlangung der Hinterbliebenenversorgung zugrunde liegen kann (so auch Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05; Bayerisches LSG, Urteil vom 2. Februar 1972 - L 2 U 98/70, Breithaupt 1972, S. 742).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2018 - L 16 R 359/16
    Die Hoffnung oder Erwartung, eine lebensbedrohliche Erkrankung zu überstehen, ist kein besonderer Umstand des Falles iS des § 46 Abs. 2 SGB VI, ebenso wenig wie das Bestehen einer langjährigen Lebensgemeinschaft vor der Eheschließung, denn beidem lässt sich eben nicht für sich genommen entnehmen, dass die Ehe nicht ge-rade deshalb geschlossen worden ist, um einen Anspruch des überlebenden Ehegat-ten auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen (vgl. LSG Schleswig, Urteil vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06 -, juris Rn. 53).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 R 1332/16
  • LSG Saarland, 24.06.2010 - L 1 R 14/08

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 2897/11
  • SG Bremen, 24.02.2011 - S 14 R 41/10
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