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   LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2017 - L 3 AR 29/17 AS ER   

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https://dejure.org/2017,60289
LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2017 - L 3 AR 29/17 AS ER (https://dejure.org/2017,60289)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.10.2017 - L 3 AR 29/17 AS ER (https://dejure.org/2017,60289)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - L 3 AR 29/17 AS ER (https://dejure.org/2017,60289)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung einer erstinstanzlichen Entscheidung; Ermessensentscheidung des Vorsitzenden; Interessenabwägung; Nicht zu ersetzende Nachteile durch die konkrete Vollstreckungssituation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 199
    Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung einer erstinstanzlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2017 - L 3 AR 29/17
    Es kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass ein Aussetzungsantrag des - ggf. vorläufig - zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II verurteilten Grundsicherungsträgers im Verfahren nach § 199 Abs. 2 SGG nur in seltenen Fällen Erfolg haben wird, weil die besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Rechtsschutz im Eilverfahren zu beachten sind (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. Februar 2006, L 10 AS 17/06 ER [ juris]; zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05 [juris]).
  • LSG Bayern, 08.02.2006 - L 10 AS 17/06

    Erlass einstweiliger Anordnungen gemäß § 199 Abs. 2 SGG in Eilverfahren nach dem

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2017 - L 3 AR 29/17
    Es kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass ein Aussetzungsantrag des - ggf. vorläufig - zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II verurteilten Grundsicherungsträgers im Verfahren nach § 199 Abs. 2 SGG nur in seltenen Fällen Erfolg haben wird, weil die besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Rechtsschutz im Eilverfahren zu beachten sind (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. Februar 2006, L 10 AS 17/06 ER [ juris]; zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05 [juris]).
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