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LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2017 - L 3 AR 29/17 AS ER |
Zitiervorschläge
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.10.2017 - L 3 AR 29/17 AS ER (https://dejure.org/2017,60289)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - L 3 AR 29/17 AS ER (https://dejure.org/2017,60289)
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Interessenabwägung bei der gerichtlichen Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes bei beantragter Aussetzung der Vollstreckung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung einer erstinstanzlichen Entscheidung; Ermessensentscheidung des Vorsitzenden; Interessenabwägung; Nicht zu ersetzende Nachteile durch die konkrete Vollstreckungssituation
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGG § 199
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung einer erstinstanzlichen Entscheidung - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 13.10.2017 - S 2 AS 47/17
- LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2017 - L 3 AR 29/17 AS ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2017 - L 3 AR 29/17
Es kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass ein Aussetzungsantrag des - ggf. vorläufig - zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II verurteilten Grundsicherungsträgers im Verfahren nach § 199 Abs. 2 SGG nur in seltenen Fällen Erfolg haben wird, weil die besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Rechtsschutz im Eilverfahren zu beachten sind (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. Februar 2006, L 10 AS 17/06 ER [ juris]; zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05 [juris]). - LSG Bayern, 08.02.2006 - L 10 AS 17/06
Erlass einstweiliger Anordnungen gemäß § 199 Abs. 2 SGG in Eilverfahren nach dem …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2017 - L 3 AR 29/17
Es kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass ein Aussetzungsantrag des - ggf. vorläufig - zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II verurteilten Grundsicherungsträgers im Verfahren nach § 199 Abs. 2 SGG nur in seltenen Fällen Erfolg haben wird, weil die besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Rechtsschutz im Eilverfahren zu beachten sind (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. Februar 2006, L 10 AS 17/06 ER [ juris]; zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05 [juris]).