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   LSG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - L 5 SF 301/20 B E   

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https://dejure.org/2020,38574
LSG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - L 5 SF 301/20 B E (https://dejure.org/2020,38574)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.11.2020 - L 5 SF 301/20 B E (https://dejure.org/2020,38574)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 2020 - L 5 SF 301/20 B E (https://dejure.org/2020,38574)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.05.2016 - L 5 SF 12/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Dokumentenpauschale -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - L 5 SF 301/20
    Die äußere Grenze dieses Spielraums ist unstreitig überschritten, wenn der Rechtsanwalt ungeprüft die gesamte Gerichts- oder Verwaltungsakte einschließlich solcher Schriftstücke durch juristisch nicht geschulte Kanzleikräfte kopieren lässt, die für die Sachbearbeitung offensichtlich ohne Belang sind (Senatsbeschluss vom 23. Mai 2016 - L 5 SF 12/14 E - SchlHA 2016, 477, juris Rn. 8; Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. November 2016 - L 15 SF 256/14 - juris Rn. 27; vgl. auch Kroiß in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl. 2017, VV 7000 Rn. 5; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl. 2019, VV 7000 Rn. 59; Ahlmann in: Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl. 2015, VV 7000 Rn. 8).

    Bei einer auffällig hohen Zahl von Kopien obliegt es dem beigeordneten Rechtsanwalt, die Erforderlichkeit der hohen Zahl plausibel zu machen (Senatsbeschluss vom 23. Mai 2016 - L 5 SF 12/14 E - SchlHA 2016, 477, juris Rn. 8).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 23. Mai 2016 - L 5 SF 12/14 E - SchlHA 2016, 477, juris Rn. 10 f. - ohne § 46 Abs. 1 RVG in die Bewertung einzubeziehen - die Beweislastverteilung grundsätzlich anders beurteilt hat, hält er daran nicht mehr fest.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2020 - L 39 SF 219/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - L 5 SF 301/20
    Für die Frage, ob der in diesen Grenzen bestehende Ermessensspielraum des Rechtsanwalts überschritten ist, trifft im Falle eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts grundsätzlich die Staatskasse die Beweislast (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2020 - L 39 SF 219/17 B E - juris Rn. 32).

    Die Prüfung, ob die Auslagen erforderlich waren, ist in einem sich dann ggf. anschließenden Erinnerungsverfahren unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2020 - L 39 SF 219/17 B E - juris Rn. 34).

  • LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 256/14

    Ablichtung einer gesamten Akte - Grundsatz der Effizienz

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - L 5 SF 301/20
    Bei der hier allein maßgeblichen Frage der Gebotenheit - der Erinnerungsführer hat die tatsächliche Fertigung der Kopien nachgewiesen - geht das Sozialgericht im Ausgangspunkt zu Recht von einem objektiven Maßstab aus, also dem Standpunkt eines vernünftigen, sachkundigen Dritten (Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. November 2016 - L 15 SF 256/14 - juris Rn. 27; vgl. Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl. 2017, VV 7000 Rn. 6 m.w.N.).

    Die äußere Grenze dieses Spielraums ist unstreitig überschritten, wenn der Rechtsanwalt ungeprüft die gesamte Gerichts- oder Verwaltungsakte einschließlich solcher Schriftstücke durch juristisch nicht geschulte Kanzleikräfte kopieren lässt, die für die Sachbearbeitung offensichtlich ohne Belang sind (Senatsbeschluss vom 23. Mai 2016 - L 5 SF 12/14 E - SchlHA 2016, 477, juris Rn. 8; Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. November 2016 - L 15 SF 256/14 - juris Rn. 27; vgl. auch Kroiß in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl. 2017, VV 7000 Rn. 5; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl. 2019, VV 7000 Rn. 59; Ahlmann in: Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl. 2015, VV 7000 Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2021 - 12 E 849/21

    Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten

    Der im Zusammenhang mit den gerügten Abzügen bei der Dokumentenpauschale zitierte Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 24. November 2020 (L 5 SF 301/20 B E) gibt für den vorliegenden Fall nichts her.
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