Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2002 - L 1 B 22/02 KR ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30460
LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2002 - L 1 B 22/02 KR ER (https://dejure.org/2002,30460)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.03.2002 - L 1 B 22/02 KR ER (https://dejure.org/2002,30460)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. März 2002 - L 1 B 22/02 KR ER (https://dejure.org/2002,30460)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,30460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs durch das Landessozialgericht; Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Sozialgerichts durch das Landessozialgericht; Betrieb eines Rechenzentrums auf der Ebene des Landesverbandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2021 - L 9 AL 198/20

    Anspruch einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland auf vorläufige Erteilung

    Das gilt auch für Beschwerdeverfahren im vorläufigen Rechtsschutz (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.03.2002 - L 1 B 22/02 KR ER; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 13. Aufl. 2020, § 57 Rn. 12a).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 7 SO 661/16

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - Leistungsausschluss - Ausnahme - Vorliegen

    Der Senat lässt dahinstehen, ob das Sozialgericht Freiburg (SG) als örtlich zuständiges Gericht dazu berufen war, über den gegen den Antragsgegner zu 2) und den Beklagten gerichteten Eilantrag zu entscheiden oder ob nicht insoweit eine entsprechende Trennung und Verweisung an das Sozialgericht Landshut als örtlich zuständiges Gericht (vgl. § 7 Abs. 1 SGG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes in Bayern ) nach den Vorschriften des § 98 Satz 1 SGG i.V.m. § 17a Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) - die auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anwendbar sind (vgl. nur Bundessozialgericht , Beschluss vom 16. Oktober 2008 - B 12 SF 10/08 S - ; Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 15. November 2000 - 3 B 10/00 - ; Bayerisches Landessozialgericht , Beschluss vom 19. Februar 2009 - L 8 SO 17/09 ER - ; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 28. März 2002 - L 1 B 22/02 KR ER - ; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Juli 1992 - 11 S 3050/91 - ; Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 11. Aufl. 2014, § 98 Rdnr. 2, alle m.w.N.) - angezeigt gewesen wäre.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2013 - L 4 KR 176/13
    Das Gericht des 2. Rechtszugs ist auch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei entsprechender Anwendung des § 17a Abs. 5 GVG an die Zuständigkeit der Niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit, also an die Zuständigkeit des SG Bremen für den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, gebunden (vgl. LSG Schleswig, Beschluss vom 28. März 2002, Az.: L 1 B 22/02 B ER abgedruckt in juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht