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LSG Thüringen, 12.05.2011 - L 3 R 288/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nordhausen, 07.02.2008 - S 4 RA 1945/03
- LSG Thüringen, 12.05.2011 - L 3 R 288/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 39/03 R
Neufeststellung der Bestandsrente ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter der …
Auszug aus LSG Thüringen, 12.05.2011 - L 3 R 288/08
Schriftsätzlich teilte die Beklagte unter dem 24. November 2005 mit, dass entsprechend des Urteils des Bundessozialgerichts vom 31. März 2004, Az.: B 4 RA 39/03 R, und in Fortführung des Urteils des BSG vom 29. Oktober 2002, Az.: B 4 RA 27/02 R, Bestandsrentner, bei denen die persönlichen Entgeltpunkte nach § 307a SGB VI ermittelt worden seien, ab Unanfechtbarkeit aller Datenfeststellungen des Versorgungsträgers ein Anspruch auf Aufhebung und Neufeststellung des Rentenhöchstwertes hätten, wenn die Datenfeststellung zu einem höheren Monatsbetrag des Rechts auf Rente führe.Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat nach eigener Prüfung und Überzeugung anschließt (vgl. BSG SozR 4 - 8570 § 8 Nr. 2), kann im Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherten und dem Rentenversicherungsträger eine "wesentliche Änderung" im Sinne von § 48 Abs. 1 SGB X auch durch die, den Rentenversicherung kraft Gesetzes nach § 8 Abs. 5 Satz 2 AAÜG als Dritten, bindenden Feststellungen des Versorgungsträgers von Daten im Sinne der §§ 5, 8a AAÜG bewirkt werden.
Im Gegensatz zu den vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 29. Oktober 2002 (…BSG SozR 3-2600 § 307 b Nr. 10) bzw. mit Urteil vom 31. März 2004 (BSG SozR 4-8570 § 8 Nr. 2) entschiedenen Fällen, hat der Kläger hier mit den Feststellungsbescheiden vom 8. Dezember 2003, 14. September 2004 und 28. April 2005 nicht lediglich nur einen Feststellungsbescheid nach § 5, 8 AAÜG erhalten; es kommt mithin nicht darauf an, wann diese Feststellungen bestandskräftig wurden.
- BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R
Neuberechnung einer Bestandsrente bei rückwirkender Einbeziehung in ein …
Auszug aus LSG Thüringen, 12.05.2011 - L 3 R 288/08
Schriftsätzlich teilte die Beklagte unter dem 24. November 2005 mit, dass entsprechend des Urteils des Bundessozialgerichts vom 31. März 2004, Az.: B 4 RA 39/03 R, und in Fortführung des Urteils des BSG vom 29. Oktober 2002, Az.: B 4 RA 27/02 R, Bestandsrentner, bei denen die persönlichen Entgeltpunkte nach § 307a SGB VI ermittelt worden seien, ab Unanfechtbarkeit aller Datenfeststellungen des Versorgungsträgers ein Anspruch auf Aufhebung und Neufeststellung des Rentenhöchstwertes hätten, wenn die Datenfeststellung zu einem höheren Monatsbetrag des Rechts auf Rente führe.Im Gegensatz zu den vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 29. Oktober 2002 (BSG SozR 3-2600 § 307 b Nr. 10) bzw. mit Urteil vom 31. März 2004 (…BSG SozR 4-8570 § 8 Nr. 2) entschiedenen Fällen, hat der Kläger hier mit den Feststellungsbescheiden vom 8. Dezember 2003, 14. September 2004 und 28. April 2005 nicht lediglich nur einen Feststellungsbescheid nach § 5, 8 AAÜG erhalten; es kommt mithin nicht darauf an, wann diese Feststellungen bestandskräftig wurden.
- BSG, 29.11.1991 - 7 RAr 90/90
Außergerichtliche Kosten der Deutschen Bundesbahn in einem sozialgerichtlichen …
Auszug aus LSG Thüringen, 12.05.2011 - L 3 R 288/08
Verzichtet also der Kläger aus freien Stücken auf die Durchführung des Rechtsstreites, spricht vieles dafür, ihn mit den Kosten zu belasten (vgl. BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 3).
- BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91
Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung
Auszug aus LSG Thüringen, 12.05.2011 - L 3 R 288/08
Abgesehen von der in § 194 Satz 1 SGG ausgesprochenen Verweisung auf § 100 der Zivilprozessordnung (ZPO) finden die Vorschriften der ZPO keine Anwendung; denn die besondere, den Eigenarten des sozialgerichtlichen Verfahrens angepasste Kostenregelung des SGG schließt eine entsprechende Anwendung dieser Vorschriften nach § 202 SGG aus (BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 2). - BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R
Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom
Auszug aus LSG Thüringen, 12.05.2011 - L 3 R 288/08
Die ( wenn auch rechtswidrige aber bestandkräftige) Feststellung des Versorgungsträgers ab dem Bescheid vom 8. Dezember 2003, mit der Formulierung "die Voraussetzungen des § 1 AAÜG sind erfüllt", kann nur das Vorliegen einer Entscheidung des Versorgungsträger mit dem Inhalt, dass der Kläger bereits zum 1. August 1991 bzw. zum 31. Dezember 1991 versorgungsanspruchsberechtigt gewesen sei (obwohl er zum 31. Dezember 1991 nicht versorgungsberechtigt gewesen ist; vgl. hierzu Urteil des BSG vom 12. Juni 2006, Az.: B 5 RA 107/00 R und B 4 RA 117/00 R) bedeuten. - BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
Auszug aus LSG Thüringen, 12.05.2011 - L 3 R 288/08
Die Kostenentscheidung nach § 193 SGG ist nach sachgemäßem Ermessen zu treffen (BSGE 17, 124).