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   LSG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - L 10 LW 4015/17   

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https://dejure.org/2018,9096
LSG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - L 10 LW 4015/17 (https://dejure.org/2018,9096)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.02.2018 - L 10 LW 4015/17 (https://dejure.org/2018,9096)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Februar 2018 - L 10 LW 4015/17 (https://dejure.org/2018,9096)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der Alterssicherung der Landwirte; Keine analoge Anwendung von § 240 SGB VI zum Berufsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 3 ALG, § 13 Abs 1 ALG, § 21 Abs 9 ALG, § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6
    Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ALG § 13 ; SGB VI § 240
    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der Alterssicherung der Landwirte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - L 10 LW 4015/17
    Dass dies keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, hat das Sozialgericht in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils unter Bezugnahme auf den Beschluss des BVerfG vom 15.04.1969 (1 BvL 18/68, u.a. in juris) zutreffend dargelegt.

    Wie schon bei dem bis zum 31.12.1995 geltenden Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.1994, 4 RLw 1/93, in juris, dort Rdnr. 14; BVerfG, Beschluss vom 15.04.1969, a.a.O., dort Rdnr. 23) sah der Gesetzgeber auch beim ALG keinen Anlass, einen Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit einzuführen (BSG, Urteil vom 25.02.2010, B 10 LW 1/09 R, in SozR 4-5868 § 13 Nr. 5, Rdnr. 24).

    Wenn der Gesetzgeber aber seit jeher in das Sicherungssystem für Landwirte und auch in das ALG nur einen Teil der im SGB VI geregelten Renten aufgenommen hat - im ALG im Übrigen sowohl hinsichtlich der Altersrenten als auch in Bezug auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - beruht dies auf der dem Gesetzgeber zustehenden Entscheidung, gegen welche Risiken er Landwirte im Gegensatz zu Beschäftigten absichern will (BVerfG, Beschluss vom 15.04.1969, a.a.O.).

    Der Gesetzgeber hat damit zulässigerweise unterschiedliche Sicherungssysteme mit eigenständigen Regelungen, sowohl in Bezug auf die Leistungsvoraussetzungen, aber auch in anderer Hinsicht (z.B. Beitragshöhe, Leistungshöhe), geschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.04.1969, a.a.O.) und somit im ALG bewusst gerade keinen Berufsschutz vorgesehen.

  • LSG Bayern, 15.05.2013 - L 1 LW 12/12

    Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - L 10 LW 4015/17
    § 240 SGB VI findet im Bereich der Alterssicherung der Landwirte jedoch keine Anwendung (so auch das bereits vom Sozialgericht angeführte Urteil des Bayerischen Landessozialgericht vom 15.05.2013, L 1 LW 12/12, mit ausführlicher Begründung und Bezug zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, in juris).

    Auch die historische Entwicklung des für Landwirte geschaffenen Sicherungssystems zeigt, dass § 13 ALG damit die gesetzgeberische Grundentscheidung konsequent weiterführt (ähnlich das Bayerische Landessozialgericht, Urteil vom 15.05.2013, L 1 LW 12/12, a.a.O.).

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 1/93
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - L 10 LW 4015/17
    Die von der Klägerin beanspruchte analoge Anwendung des § 240 SGB VI, auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten hat das Sozialgericht unter Hinweis darauf, dass in der Alterssicherung der Landwirte niemals ein solcher Berufsschutz bestanden habe (Hinweis auf BSG, Urteil vom 14.12.1994, 4 RLw 1/93) und deshalb auch kein Grund für eine Anwendung der Vertrauensschutzregelung des § 240 SGB VI bestehe, abgelehnt.

    Wie schon bei dem bis zum 31.12.1995 geltenden Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.1994, 4 RLw 1/93, in juris, dort Rdnr. 14; BVerfG, Beschluss vom 15.04.1969, a.a.O., dort Rdnr. 23) sah der Gesetzgeber auch beim ALG keinen Anlass, einen Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit einzuführen (BSG, Urteil vom 25.02.2010, B 10 LW 1/09 R, in SozR 4-5868 § 13 Nr. 5, Rdnr. 24).

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - L 10 LW 4015/17
    Unerheblich ist (BSG, Urteil vom 14.05.1996, 4 RA 60/94 in SozR 3-2600 § 43 Nr. 13), ob dem Versicherten ein für ihn geeigneter, freier Arbeitsplatz angeboten werden kann, wie viele Bewerber der absoluten Zahl der vorhandenen Arbeitsplätze gegenüberstehen, ob die Arbeitsplätze vom Versicherten ohne Umzug täglich in angemessener Zeit erreicht werden können und ob die grundsätzlich für den Versicherten in Betracht kommenden Arbeitsplätze frei oder besetzt sind.
  • BSG, 23.04.1996 - 1 RK 19/95

    Kürzung von Krankengeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - L 10 LW 4015/17
    Soweit die Klägerin eine analoge Anwendung des § 240 SGB VI postuliert, fehlt es bereits an der hierzu erforderlichen Lücke im Gesetz (vgl. zur Regelungslücke als Voraussetzung einer Analogie u.a. BSG, Urteil vom 23.04.1996, 1 RK 19/95 in SozR 3-2500 § 50 Nr. 4; Urteil vom 17.07.1997, 7 RAr 106/96).
  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 1/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - L 10 LW 4015/17
    Wie schon bei dem bis zum 31.12.1995 geltenden Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.1994, 4 RLw 1/93, in juris, dort Rdnr. 14; BVerfG, Beschluss vom 15.04.1969, a.a.O., dort Rdnr. 23) sah der Gesetzgeber auch beim ALG keinen Anlass, einen Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit einzuführen (BSG, Urteil vom 25.02.2010, B 10 LW 1/09 R, in SozR 4-5868 § 13 Nr. 5, Rdnr. 24).
  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 4/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Erwerbsminderung - Erfüllung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - L 10 LW 4015/17
    Dies schließt die Annahme einer versehentlich unterbliebenen Regelung zur Berufsunfähigkeit und damit einer regelungsbedürftigen, analogiefähigen Lücke aus (ebenso BSG, Urteil vom 19.05.2004, B 13 RJ 4/04 R, in juris, zur Frage analoger Anwendung von Regelungen des ALG im SGB VI).
  • BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96

    Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeld, Teilnahme an einer Meisterprüfung iS. von §

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - L 10 LW 4015/17
    Soweit die Klägerin eine analoge Anwendung des § 240 SGB VI postuliert, fehlt es bereits an der hierzu erforderlichen Lücke im Gesetz (vgl. zur Regelungslücke als Voraussetzung einer Analogie u.a. BSG, Urteil vom 23.04.1996, 1 RK 19/95 in SozR 3-2500 § 50 Nr. 4; Urteil vom 17.07.1997, 7 RAr 106/96).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2020 - L 2 LW 6/19
    In der Alterssicherung der Landwirte gibt es keinen Berufsschutz: Die Vorschrift des § 240 SGB VI (welche sich ohnehin auch im Bereich der allgemeinen Rentenversicherung nur auf vor dem 2. Januar 1961 geborene Versicherte erstreckt) ist im ALG weder direkt noch analog anwendbar (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 09. Februar 2018 - L 10 LW 4015/17 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2020 - L 10 LW 2864/19
    Ergänzend weist der Senat auf seine Entscheidung vom 09.02.2018, L 10 LW 4015/17 (in juris) hin, wonach es in der Alterssicherung der Landwirte keinen Berufsschutz gibt und § 240 SGB VI im ALG weder direkt noch analog anwendbar ist.
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