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   LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16   

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https://dejure.org/2017,34662
LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16 (https://dejure.org/2017,34662)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.04.2017 - L 12 KA 125/16 (https://dejure.org/2017,34662)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. April 2017 - L 12 KA 125/16 (https://dejure.org/2017,34662)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BDO-KVB § 2 Abs. 1, 2 S. 3, Abs. 4 S. 1, S. 3, § 11 Abs. 2, Abs. 3; Ärzte-ZV § 24 Abs. 1, Abs. 3; SGB V § ... 75 Abs. 1 S. 2, Abs. 1b S. 1, § 95 Abs. 3 S. 1, § 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; BMV-Ä § 15a Abs. 6 S. 2, § 17 Abs. 1a S. 3
    Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst am Ort einer genehmigten Filiale zusätzlich zur Einteilung am Vertragsarztsitz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Teilnahme am organisierten Allgemeinen Ärztlichen Bereitschaftsdienst am Ort einer genehmigten Filiale; Ausschließlich orthopädische Tätigkeit; Verpflichtung aller Vertragsärzte zum Bereitschaftsdienst; Notwendiger Bestandteil der vertragsärztlichen ...

  • rewis.io

    Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst am Ort einer genehmigten Filiale zusätzlich zur Einteilung am Vertragsarztsitz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Teilnahme am organisierten Allgemeinen Ärztlichen Bereitschaftsdienst am Ort einer genehmigten Filiale; Ausschließlich orthopädische Tätigkeit; Verpflichtung aller Vertragsärzte zum Bereitschaftsdienst; Notwendiger Bestandteil der vertragsärztlichen ...

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung zur Teilnahme am organisierten Allgemeinen Ärztlichen Bereitschaftsdienst am Ort einer genehmigten Filiale

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 5/15

    Verpflichtung zum ärztlichen Notfalldienst in einer Zweigpraxis; Mehrfache

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16
    Dem kommt er nach, wenn er kontinuierlich in 24-stündiger Bereitschaft steht oder aber jedenfalls am organisierten ärztlichen Notdienst auch im Bereitschaftsdienstbereich der Filialpraxis teilnimmt (vgl. hierzu auch LSG NRW, Urteil v. 29.6.2016, L 11 KA 5/15, juris RdNr. 41).

    Entsprechend hat auch das LSG Baden-Württemberg keine absolute Obergrenze für die Heranziehung zum Notfalldienst bei einem Faktor von 1, 0 angenommen (LSG NRW, Urteil vom 29.6.2016, L 11 KA 5/15, juris RdNr. 52).

    Das LSG NRW führt in seinem Urteil vom 29.6.2016 (L 11 KA 5/15, juris RdNr. 59) hierzu zutreffend aus: "Würde ein mehrere Praxen betreibender Arzt nur einmal zum Notdienst herangezogen, würde die an sich ihm obliegende Notversorgung der Patienten im Einzugsbereich seiner einen oder anderen Praxis seinen übrigen Berufskollegen auferlegt, obgleich er die Vorteile der ärztlichen Regelversorgung der Bevölkerung des Einzugsbereichs seiner Praxen im eigenen Erwerbsinteresse für sich allein in Anspruch nimmt.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 5 KA 3306/12

    Vertragszahnarzt - Zweigpraxis - Teilnahme am Notfalldienst nur im Umfang der

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16
    Dieser Auffassung stehe auch nicht das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 26.11.2014, L 5 KA 3306/12 entgegen, denn dieses Urteil habe sich ausschließlich auf Tätigkeiten innerhalb desselben Bereitschaftsdienstbereiches bezogen.

    Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 26.11.2014 - L 5 KA 3306/12 - eine Höchstgrenze für die Heranziehung zum Notfalldienst mit einem Faktor 1, 0 fordert und einen Ausschluss der Heranziehung am Sitz der Zweigpraxis, steht dies im Widerspruch zur gesetzlichen Ermächtigung in § 75 SGB V und dem daraus resultierenden weiten Beurteilungsspielraum der Beklagten.

    Der Grundsatz der gleichwertigen Teilnahme am Notdienst schreibe zwar nicht in jedem Fall und unter allen Umständen eine zeitlich gleiche Belastung vor, setzt aber im Ausgangspunkt eine in etwa gleichmäßige Heranziehung voraus (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.11.2014, L 5 KA 3306/12).

  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 7/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bereitschaftsdienst - Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16
    In diesem Sinne argumentiere auch das BSG in einem aktuellen Urteil vom 23.03.2016 (B 6 KA 7/15 R, Rn. 17), wo im Hinblick auf Mund-, Kiefer- und Gesichts-Chirurgen ausgeführt werde, dass es sich auch bei einer zugelassenen Tätigkeit in zwei Fachgebieten stets nur um eine Zulassung und ebenso nur um einen vollen Versorgungsauftrag handele.

    Dieser Auslegung steht auch das Urteil des BSG vom 23.03.2016 (B 6 KA 7/15 R, juris RdNr. 17) nicht entgegen.

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R

    Hausärztlicher Notfalldienst - Teilnahmeverpflichtung für Fachärzte bei

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16
    Der einzelne Arzt wird dadurch, dass die gesamte Ärzteschaft einen Notdienst organisiert, von der täglichen Dienstbereitschaft rund um die Uhr entlastet, muss dafür aber den Notdienst gleichwertig mittragen, solange er in vollem Umfang vertragsärztlich tätig ist (vergleiche zum Beispiel BSG, Urteile vom 11.5.2011, B 6 KA 23/10 R und 6.9.2006, B 6 KA 43/05 R).

    Einzelne Ärzte könnten insoweit nur beschwert sein, wenn die Entscheidung der KV nicht mehr von sachbezogenen Erwägungen getragen werde und einzelne Ärzte oder Arztgruppen willkürlich benachteilige (BSG, Urteile vom 6.9.2006, B 6 KA 43/05 R und vom 11.5.2011, B 6 KA 23/10 R).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Flexibilisierungsoptionen des

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16
    Aus dem Beschluss des BSG vom 9.2.2011, B 6 KA 44/10 B seien keine Erkenntnisse zu hiesigen Rechtsfrage zu entnehmen.

    In seinem Beschluss vom 9.2.2011 (B 6 KA 44/10 B) hat das BSG zwar ausführlich dargelegt, dass die Flexibilisierungsoptionen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetztes und damit auch die in § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV vorgesehenen Möglichkeiten nichts daran ändern, dass einem Arzt (nur) ein Vertragsarztsitz und (nur) ein voller Versorgungsauftrag zugeordnet ist.

  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 23/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - Rechtmäßigkeit der Anordnung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16
    Der einzelne Arzt wird dadurch, dass die gesamte Ärzteschaft einen Notdienst organisiert, von der täglichen Dienstbereitschaft rund um die Uhr entlastet, muss dafür aber den Notdienst gleichwertig mittragen, solange er in vollem Umfang vertragsärztlich tätig ist (vergleiche zum Beispiel BSG, Urteile vom 11.5.2011, B 6 KA 23/10 R und 6.9.2006, B 6 KA 43/05 R).

    Einzelne Ärzte könnten insoweit nur beschwert sein, wenn die Entscheidung der KV nicht mehr von sachbezogenen Erwägungen getragen werde und einzelne Ärzte oder Arztgruppen willkürlich benachteilige (BSG, Urteile vom 6.9.2006, B 6 KA 43/05 R und vom 11.5.2011, B 6 KA 23/10 R).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16
    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 116, 164, 180; BVerfGE 121, 108, 119; BVerfGE 121, 317, 370; BVerfGE 126, 400, 416).

    Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108, 157 = SozR 5425 § 1 Nr. 1 S. 11; BVerfGE 93, 319, 348 f; BVerfGE 107, 27, 46; BVerfGE 126, 400, 416; BVerfGE 129, 49, 69; BVerfGE 132, 179; BVerfGE 138, 136).

  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 37/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Streit über Zweigpraxisermächtigung - notwendige

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16
    Auch wenn die Zweigpraxis im Übrigen - auch wirtschaftlich betrachtet - nur einen "Annex" zur Hauptpraxis darstellt (vgl. BSG v. 16.12.2015 - B 6 KA 37/14 R - juris Rn. 19 - SozR 4-5520 § 24 Nr. 12) und der Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Praxis (vgl. Pawlita in JurisPK, Kommentierung zu § 101 SGB V RdNr. 106 f.) bei der Genehmigung bzw. Ermächtigung von Zweigpraxen keine Berücksichtigung findet, weil sich hierfür keine Stütze im Wortlaut des § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV findet, ist es der Beklagten als Normgeberin nicht verwehrt, den in der Zweigpraxis zu versorgenden Patientenstamm als Argument für eine zusätzliche Heranziehung zum Bereitschaftsdienst zu werten.
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Betreiben einer Zweigpraxis durch

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16
    Selbst wenn Residenz- und Präsenzpflicht bezogen auf die Zweigpraxis gemindert bzw. mittlerweile entfallen sind (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 9.2.2011, B 6 KA 3/10), verbleibt die übergreifende Pflicht des Vertragsarztes, umfassend für seine Patienten - und damit auch die der Filialpraxis - zur Verfügung zu stehen.
  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 7/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung der Genehmigung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16
    Auch die Entscheidung des BSG vom 23.3.2016 (B 6 KA 7/14 R) schließe eine geringfügige zusätzliche Dienstbelastung am Filialort nicht aus.
  • SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 824/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Gründung einer Zweigpraxis - Orthopäde mit

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 41/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - Heranziehung eines ausschließlich

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 13/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst - Stellen

  • BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05

    Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer,

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 2/07 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsregelung - Bemessung der

  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 29/93

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage -

  • SG München, 20.06.2018 - S 38 KA 360/17

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    So hat das Bayerische Landessozialgericht in einer Entscheidung (BayLSG, Urteil vom 05.04.2017, Az. L 12 KA 125/16, nicht rechtskräftig, Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 6 KA 51/17 R) eine doppelte Heranziehung eines Vertragsarztes zum Notdienst, einmal für die Stammpraxis, zum anderen für die Filialpraxis als zulässig angesehen.
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