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LSG Bayern, 06.07.2010 - L 9 AL 97/07 NZB |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Erfolgreiche NichtzulassungsbeschwerdeBayerisches Landessozialgericht 9. Senat, Beschluss vom 06.07.2010, L 9 AL 97/07 NZB§ 144 Abs 2 SGGTenor1. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 13.02.2007 abgeändert und die Berufung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 13.02.2007 - S 7 AL 1/04
- LSG Bayern, 06.07.2010 - L 9 AL 97/07 NZB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt …
Auszug aus LSG Bayern, 06.07.2010 - L 9 AL 97/07
Ob entgegen der früheren Auffassung des BSG, Mahnungen seien unselbständige Vollstreckungshandlungen (BSG vom 05.08.1997 - 11 BAr 95/97 und vom 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B), in der Festsetzung von Mahngebühren ein Verwaltungsakt iSd § 31 SGB X zu sehen ist (und ob in der Folge eine Kostenerstattungspflicht für die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren gem. § 63 SGB X entsteht), ist Gegenstand der beim Bundessozialgericht anhängigen und von der Vorinstanz wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Revision B 14 AS 54/10 R. - BSG, 05.08.1997 - 11 BAr 95/97
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Notwendigkeit der hinreichenden Aussicht auf …
Auszug aus LSG Bayern, 06.07.2010 - L 9 AL 97/07
Ob entgegen der früheren Auffassung des BSG, Mahnungen seien unselbständige Vollstreckungshandlungen (BSG vom 05.08.1997 - 11 BAr 95/97 und vom 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B), in der Festsetzung von Mahngebühren ein Verwaltungsakt iSd § 31 SGB X zu sehen ist (und ob in der Folge eine Kostenerstattungspflicht für die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren gem. § 63 SGB X entsteht), ist Gegenstand der beim Bundessozialgericht anhängigen und von der Vorinstanz wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Revision B 14 AS 54/10 R. - BSG, 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B
Anfechtbarkeit einer Zahlungsaufforderung der Bundesanstalt für Arbeit
Auszug aus LSG Bayern, 06.07.2010 - L 9 AL 97/07
Ob entgegen der früheren Auffassung des BSG, Mahnungen seien unselbständige Vollstreckungshandlungen (BSG vom 05.08.1997 - 11 BAr 95/97 und vom 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B), in der Festsetzung von Mahngebühren ein Verwaltungsakt iSd § 31 SGB X zu sehen ist (und ob in der Folge eine Kostenerstattungspflicht für die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren gem. § 63 SGB X entsteht), ist Gegenstand der beim Bundessozialgericht anhängigen und von der Vorinstanz wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Revision B 14 AS 54/10 R.