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   LSG Bayern, 06.07.2010 - L 9 AL 97/07 NZB   

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https://dejure.org/2010,19038
LSG Bayern, 06.07.2010 - L 9 AL 97/07 NZB (https://dejure.org/2010,19038)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.07.2010 - L 9 AL 97/07 NZB (https://dejure.org/2010,19038)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - L 9 AL 97/07 NZB (https://dejure.org/2010,19038)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Erfolgreiche NichtzulassungsbeschwerdeBayerisches Landessozialgericht 9. Senat, Beschluss vom 06.07.2010, L 9 AL 97/07 NZB§ 144 Abs 2 SGGTenor1. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 13.02.2007 abgeändert und die Berufung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Bayern, 06.07.2010 - L 9 AL 97/07
    Ob entgegen der früheren Auffassung des BSG, Mahnungen seien unselbständige Vollstreckungshandlungen (BSG vom 05.08.1997 - 11 BAr 95/97 und vom 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B), in der Festsetzung von Mahngebühren ein Verwaltungsakt iSd § 31 SGB X zu sehen ist (und ob in der Folge eine Kostenerstattungspflicht für die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren gem. § 63 SGB X entsteht), ist Gegenstand der beim Bundessozialgericht anhängigen und von der Vorinstanz wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Revision B 14 AS 54/10 R.
  • BSG, 05.08.1997 - 11 BAr 95/97

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Notwendigkeit der hinreichenden Aussicht auf

    Auszug aus LSG Bayern, 06.07.2010 - L 9 AL 97/07
    Ob entgegen der früheren Auffassung des BSG, Mahnungen seien unselbständige Vollstreckungshandlungen (BSG vom 05.08.1997 - 11 BAr 95/97 und vom 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B), in der Festsetzung von Mahngebühren ein Verwaltungsakt iSd § 31 SGB X zu sehen ist (und ob in der Folge eine Kostenerstattungspflicht für die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren gem. § 63 SGB X entsteht), ist Gegenstand der beim Bundessozialgericht anhängigen und von der Vorinstanz wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Revision B 14 AS 54/10 R.
  • BSG, 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B

    Anfechtbarkeit einer Zahlungsaufforderung der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus LSG Bayern, 06.07.2010 - L 9 AL 97/07
    Ob entgegen der früheren Auffassung des BSG, Mahnungen seien unselbständige Vollstreckungshandlungen (BSG vom 05.08.1997 - 11 BAr 95/97 und vom 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B), in der Festsetzung von Mahngebühren ein Verwaltungsakt iSd § 31 SGB X zu sehen ist (und ob in der Folge eine Kostenerstattungspflicht für die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren gem. § 63 SGB X entsteht), ist Gegenstand der beim Bundessozialgericht anhängigen und von der Vorinstanz wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Revision B 14 AS 54/10 R.
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