Rechtsprechung
LSG Bayern, 08.10.2014 - L 20 R 171/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Witwenrente trotz kurzer Ehedauer; Begriff der Versorgungsabsicht
- ra.de
- rechtsportal.de
SGB VI § 46 Abs. 1 ; SGB VI § 46 Abs. 2a
Anspruch auf Hinterbliebenenrente; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei bereits länger geplanter Eheschließung vor der Erkrankung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Angewiesensein auf Einnahmen des Verstorbenen spricht für Versorgungsehe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch auf Hinterbliebenenrente; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei bereits länger geplanter Eheschließung vor der Erkrankung
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 03.02.2012 - S 7 R 1002/09
- LSG Bayern, 08.10.2014 - L 20 R 171/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2014 - L 20 R 171/12
Als besondere Umstände im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI sind alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalles anzusehen, die auf von der Versorgungsabsicht verschiedene Beweggründe für die Heirat schließen lassen (BSG, Urteil vom 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, mwN, veröffentlicht in Juris).Die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat sind nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in die Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Einzelfalls zu bewerten (BSG vom 06.05.2010, B 13 R 134/08 R, BSG vom 05.05.2009 aaO, veröffentlicht in Juris).
- BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2014 - L 20 R 171/12
Die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat sind nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in die Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Einzelfalls zu bewerten (BSG vom 06.05.2010, B 13 R 134/08 R, BSG vom 05.05.2009 aaO, veröffentlicht in Juris).Demgemäß steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderer Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Annahme (Vermutung) einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (BSG vom 05.05.2009 und vom 06.05.2010 aaO).
- LSG Bayern, 13.07.2011 - L 19 R 498/09
Versorgungsehe, Krankheit, Versicherter, Eheschließung, Nottrauung, Witwenrente
Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2014 - L 20 R 171/12
Die Absicht, durch Heirat die Pflege des Versicherten sicherzustellen (sog. Pflegeehe) kann nur dann eine Versorgungsehe ausschließen, wenn das Ableben des Versicherten aufgrund seiner Verhältnisse zur Zeit der Eheschließung nicht in absehbarer Zeit zu erwarten war (vgl. insoweit BayLSG vom 13.07.2011, Az.: L 19 R 498/09, veröffentlicht in Juris).