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LSG Bayern, 10.06.2009 - L 13 R 283/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Entgeltpunkte um 40%. gem. § 22 Abs. 4 Fremdrentengesetz 1996 (FRG 1996); Ausgestaltung des Übergangsrechts zu § 22 Abs. 4 FRG 1996
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 28.02.2002 - S 5 RA 86/00
- LSG Bayern, 10.06.2009 - L 13 R 283/09
- LSG Bayern, 16.06.2009 - L 13 R 283/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe …
Auszug aus LSG Bayern, 10.06.2009 - L 13 R 283/09
Im Hinblick auf die seinerzeit noch beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Normenkontrollanträge 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00 und 1 BvL 5/01 hat der Senat mit Beschluss vom 11.03.2003 das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 114 Abs. 2 SGG ausgesetzt.Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 13.06.2006 darüber entschieden hatte (BVerfGE 116, 96), ist das Verfahren auf Antrag des Klägers vom 31.03.2009 wiederaufgenommen worden.
Mit der inzwischen geschaffenen Übergangsnorm des Art. 6 § 4 c Abs. 2 FANG entspricht die Gesamtregelung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 116, 96 (vgl. zu dieser Entscheidung Senatsurteil vom 18.02.2009 - L 13 R 909/08) und damit den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Die Passage der verfassungsgerichtlichen Entscheidung, welche die daraus resultierende Verfassungswidrigkeit begründet (BVerfGE 116, 96 ), macht aber deutlich, dass der nunmehr geltende Art. 6 § 4 c FANG die verfassungsrechtlich gebotene Abfederung von Härten gewährleistet.
Das Bundesverfassungsgericht hat in BVerfGE 116, 96 ausdrücklich in diesem Sinn entschieden.
Die klaren, umfassenden und detaillierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung BVerfGE 116, 96 ermöglichen es ohne Schwierigkeiten, die Übereinstimmung des neuen Art. 6 § 4 c FANG mit ihnen festzustellen.
- LSG Bayern, 18.02.2009 - L 13 R 909/08
(Fremdrentenrecht - Übergangsregelung - Stichtagsregelung - Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus LSG Bayern, 10.06.2009 - L 13 R 283/09
Er vertritt vielmehr die Ansicht, auch mit der Übergangsregelung nach Art. 6 § 4 c Abs. 2 FANG (vgl. zum Wortlaut Senatsurteil vom 18.02.2009 - L 13 R 909/08) sei die Kürzung der Entgeltpunkte um 40 v.H. gemäß § 22 Abs. 4 FRG 1996 verfassungswidrig.Mit der inzwischen geschaffenen Übergangsnorm des Art. 6 § 4 c Abs. 2 FANG entspricht die Gesamtregelung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 116, 96 (vgl. zu dieser Entscheidung Senatsurteil vom 18.02.2009 - L 13 R 909/08) und damit den verfassungsrechtlichen Vorgaben.