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   LSG Bayern, 11.05.2006 - L 9 AL 57/03   

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https://dejure.org/2006,24287
LSG Bayern, 11.05.2006 - L 9 AL 57/03 (https://dejure.org/2006,24287)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.05.2006 - L 9 AL 57/03 (https://dejure.org/2006,24287)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - L 9 AL 57/03 (https://dejure.org/2006,24287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung einer bestandkräftigen Berechnungsgrundlage für einen Arbeitslosenhilfebescheid; Minderung des Anpruchs auf Arbeitslosenhilfe wegen der jährlichen Lohnanpassung; Unzulässigkeit einer Klage wegen Bestandskraft des angegriffenen Verwaltungsaktes; Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 62/02 R

    Beitrittsgebiet - Invalidenrente - Sozialzuschlag - Dynamisierungsanspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2006 - L 9 AL 57/03
    Eine auf eine Aufhebung bestandskräftiger Verwaltungsakte durch ein Gericht gerichtete Klage ist jedoch stets unzulässig (BSG vom 24.07.2003, Az.: B 4 RA 62/02 R, Rz.21).

    Es handelt sich um den Fall der kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklagen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 SGG (ausführlich BSG vom 24.07.2003, Az.: B 4 RA 62/02 R, Bezugnahme auf BSG SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20, nachfolgend noch BSG vom 23.08.2005, Az.: B 4 RA 52/04 R).

    Das Gericht darf zwar nicht bestandskräftige Verwaltungsakte selbst aufheben, es kann jedoch auf eine Verbindung einer gegen einen negativen Zugunstenbescheid gerichtete Klage nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG mit einer kombinierten Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG hin (allerdings nur bei hier nicht gegebener Rechtswidrigkeit der bestandskräftigen vorangegangenen Verwaltungsakte) die Behörde zur Rücknahme der bestandskräftig gewordenen Verwaltungsakte nach § 44 SGB X und - die Verpflichtung der Beklagten zur Neufeststellung "konsumierend" - zur Leistung verurteilen, soweit nicht die Rückwirkungsbegrenzung über vier Jahre hinaus nach § 44 Abs. 4 SGB X eingreift (BSG vom 24.07.2003, Az.: B 4 RA 62/02 R, Rz.21a).

  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 55/01 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Leistungsentgelt - gewöhnlich anfallende

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2006 - L 9 AL 57/03
    Im Übrigen sei darauf hinzuweisen, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG, zuletzt mit Urteil vom 25.06.2002 Az.: B 11 AL 55/01 R, (auch) die Berücksichtigung der Kirchensteuer als ein gewöhnlicher Abzug bei Arbeitnehmern nicht zu beanstanden sei.

    In der im Urteil des SG erwähnten Entscheidung des BSG vom 25.06.2002, Az.: B 11 AL 55/01 R, hat das BSG dargelegt, dass noch keine ausreichenden Erkenntnisse in Gestalt von Zahlenmaterial vorlägen, wonach der Anteil derjenigen Arbeitnehmer, die einer steuererhebenden Kirche angehörten, unter 55 % gesunken sei.

  • BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvR 952/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch Berücksichtigung der Kirchensteuer als fiktivem

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2006 - L 9 AL 57/03
    Nachdem aufgrund des Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 31.12.2003 (BGBl. I S.2848) die Kirchensteuern seit 01.01.2005 nicht mehr als Entgeltabzug bei der Leistungsberechnung der Lohnersatzleistungen der Beklagten berücksichtigt wurden, trug der Kläger unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.04.2005 Az.: 1 BvR 952/04 = SozR 4-4300 § 136 Nr. 1 noch vor: Das höchste Gericht habe den Fehler des Gesetzgebers in der angefochtenen Regelung anerkannt, erklärt, dass sie erwartungsgemäß nicht mehr eingeführt werde und sie aufgehoben.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem vom Kläger seinerseits zitierten Beschluss vom 15.04.2005, Az.: 1 BvR 952/04, zur Entwicklung der Gesetzgebung ausdrücklich festgestellt, dass die nach § 136 Abs. 2 SGB III bis zum 31.12.2004 vorgeschriebene Berücksichtigung der Kirchensteuer bei der Ermittlung des Bemessungsentgelts nicht verfassungswidrig gewesen sei.

  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 1/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2006 - L 9 AL 57/03
    Danach hatte die Beklagte kalenderjährlich zu einem bestimmten Zeitpunkt das bis dahin geltende BE nach einem durch Rechtsverordnung des BMA unterschiedlich je nach alten und neuen Bundesländern festgesetzten Anpassungsfaktor, bei Alhi-Empfängern um 0, 03 gemindert, an die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolohnsumme anzupassen (zu dieser Begrenzung des Regelungsgegenstands s. BSG vom 25.06.1998 SozR 3-4100 § 242 Nr. 1, S.4 unten, BSG vom 27.07.2000 Az.: B 7 AL 88/99).

    (§§ 139a Abs. 2 AFG, 190 Abs. 3 Satz 2 SGB III, s. BSG vom 29.11.1990, SozR 3-4100 § 139a Nr. 1, vom 15.06.2000, Az.: B 7 AL 64/99 R, dort S.7 unten, ausdrücklich zum Verhältnis zwischen Anpassungsbescheid und Weiterbewilligung für einen neuen Leistungsabschnitt, s. BSG vom 25.06.1998, SozR 3-4100 § 242 Nr. 1 S.5).

  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2006 - L 9 AL 57/03
    Es handelt sich um den Fall der kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklagen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 SGG (ausführlich BSG vom 24.07.2003, Az.: B 4 RA 62/02 R, Bezugnahme auf BSG SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20, nachfolgend noch BSG vom 23.08.2005, Az.: B 4 RA 52/04 R).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2006 - L 9 AL 57/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 23.03.1994, Az.: 1 BvL 8/85, den Abzug des Kirchensteuer-Hebesatzes auch bei konfessionslosen Arbeitslosen zugelassen.
  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 52/04 R

    Anwendung der Besitzschutzregelung des § 4 Abs 4 AAÜG - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2006 - L 9 AL 57/03
    Es handelt sich um den Fall der kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklagen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 SGG (ausführlich BSG vom 24.07.2003, Az.: B 4 RA 62/02 R, Bezugnahme auf BSG SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20, nachfolgend noch BSG vom 23.08.2005, Az.: B 4 RA 52/04 R).
  • LSG Niedersachsen, 21.06.1996 - L 7 Ar 211/95

    Folgebescheid; Arbeitsförderung; Einbeziehung; Rechtsstreit; Bescheid;

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2006 - L 9 AL 57/03
    Anderenfalls käme es, gerade nicht prozesswirtschaftlich, zu einer unnötigen Überfrachtung anhängiger Rechtsstreitigkeiten, zumal unabhängig von Wissen und Wollen der Beteiligten (BSG Urteile vom 07.02.1996, Az.: 6 R Ka 42/95 und 6 R Ka 61/94 sowie vorangehend vom 24.08.1994, Az.: 6 R Ka 8/93, für das Arbeitsförderungsrecht LSG Niedersachsen vom 21.06.1996, Az.: L 7 AR 211/95 = NZS 97, 47, rechtskräftig).
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2006 - L 9 AL 57/03
    Danach hatte die Beklagte kalenderjährlich zu einem bestimmten Zeitpunkt das bis dahin geltende BE nach einem durch Rechtsverordnung des BMA unterschiedlich je nach alten und neuen Bundesländern festgesetzten Anpassungsfaktor, bei Alhi-Empfängern um 0, 03 gemindert, an die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolohnsumme anzupassen (zu dieser Begrenzung des Regelungsgegenstands s. BSG vom 25.06.1998 SozR 3-4100 § 242 Nr. 1, S.4 unten, BSG vom 27.07.2000 Az.: B 7 AL 88/99).
  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 6/90

    Keine Anhörung vor Herabbemessung der Arbeitslosenhilfe bei neuem

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2006 - L 9 AL 57/03
    (§§ 139a Abs. 2 AFG, 190 Abs. 3 Satz 2 SGB III, s. BSG vom 29.11.1990, SozR 3-4100 § 139a Nr. 1, vom 15.06.2000, Az.: B 7 AL 64/99 R, dort S.7 unten, ausdrücklich zum Verhältnis zwischen Anpassungsbescheid und Weiterbewilligung für einen neuen Leistungsabschnitt, s. BSG vom 25.06.1998, SozR 3-4100 § 242 Nr. 1 S.5).
  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 64/99 R

    Unterbrechung der Verjährung bei abschnittsweise bewilligten Sozialleistungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2004 - L 4 (2) U 5/03

    Anerkennung und Entschädigung von Folgen eines Arbeitsunfalls sowie einer

    Das Gericht hat die Renten- und Reha-Akten der BfA, die Prozessakten L 9 AL 57/03 und S 16 U 159/99 (Untätigkeitsklage) des SG Düsseldorf beigezogen.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, die Vorprozessakten S 16 U 159/99 und die Unterlagen aus dem Verfahren L 9 AL 57/03 sowie die von der BfA übersandten Unterlagen verwiesen, deren wesentlicher Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • LSG Bayern, 11.05.2006 - L 9 AL 358/03

    Voraussetzungen der Verhängung einer Sperrzeit für Arbeitslosenhilfe;

    Die Beklagte hatte dem Kläger letztmals mit Bescheid vom 10.03.2000 Arbeitslosenhilfe (Alhi) in Höhe von wöchentlich 348, 67 DM bewilligt und den wöchentlichen Leistungssatz mit Anpassungsbescheid vom 26.07.2000 unter Zugrundelegung eines nach den §§ 138, 201 Sozialgesetzbuch (SGB) III von 1.150,00 DM auf 1.120,00 DM angepassten Bemessungsentgelts ab 01.07.2000 auf 342, 37 DM herabgesetzt (Rechtsstreit L 9 AL 57/03).
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