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   LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13 E   

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https://dejure.org/2015,11723
LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13 E (https://dejure.org/2015,11723)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.05.2015 - L 15 SF 383/13 E (https://dejure.org/2015,11723)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2015 - L 15 SF 383/13 E (https://dejure.org/2015,11723)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Missbräuchlicher Befangenheitsantrag; Beschwerde gegen Entscheidungen über Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse; Zulässigkeit einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über einen unzulässigen oder ...

  • rewis.io

    Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über einen unzulässigen oder missbräuchlichen Befangenheitsantrag; keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen Beschluss gemäß § 197 Abs. 2 SGG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über einen unzulässigen oder missbräuchlichen Befangenheitsantrag; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Sozialgerichts über Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 600
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13
    Dabei ist aber eine enge Auslegung der Voraussetzungen geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2006, Az.: 2 BvR 836/04).

    Offensichtlich unzulässig ist das Gesuch auch dann, wenn sich der Richter an den von der für das Verfahren einschlägigen Prozessordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang hält, der Ablehnende aber eine Änderung begehrt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2006, Az.: 2 BvR 836/04).

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13
    Einer gesonderten Entscheidung über das Befangenheitsgesuch vor der Entscheidung in der Sache bedarf es in derartigen Fällen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.12.1986, Az.: 2 BvE 1/86); das Ablehnungsgesuch kann gänzlich unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.02.1960, Az.: 2 BvR 36/60).

    Offensichtlich unzulässig mit der Folge, dass es eines gesonderten Beschlusses zum Befangenheitsantrag mit anderer Besetzung der Richterbank nicht bedarf, sind Befangenheitsanträge ohne namentliche Benennung des abgelehnten Richters (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15.12.1986, Az.: 2 BvE 1/86, und vom 22.02.1960, Az.: 2 BvR 36/60) und bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Spruchkörpers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2010, Az.: 1 BvR 96/10).

  • BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12

    Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13
    Weiter sind Ablehnungsgesuche offensichtlich unzulässig, wenn der Befangenheitsgrund aus dem Wirken des Richters in einem anderen Verfahren abgeleitet werden soll, sogar wenn dieses andere Verfahren denselben Beteiligten betroffen hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22.04.2009, Az.: 1 BvR 887/09, und vom 03.07.2013, Az.: 1 BvR 782/12).

    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch auch dann, wenn der abgelehnte Richter überhaupt nicht zur Mitwirkung im vorliegenden Verfahren berufen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15.12.1988, Az.: 1 BvR 1487/87, und vom 03.07.2013, Az.: 1 BvR 782/12).

  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13
    Einer gesonderten Entscheidung über das Befangenheitsgesuch vor der Entscheidung in der Sache bedarf es in derartigen Fällen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.12.1986, Az.: 2 BvE 1/86); das Ablehnungsgesuch kann gänzlich unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.02.1960, Az.: 2 BvR 36/60).

    Offensichtlich unzulässig mit der Folge, dass es eines gesonderten Beschlusses zum Befangenheitsantrag mit anderer Besetzung der Richterbank nicht bedarf, sind Befangenheitsanträge ohne namentliche Benennung des abgelehnten Richters (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15.12.1986, Az.: 2 BvE 1/86, und vom 22.02.1960, Az.: 2 BvR 36/60) und bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Spruchkörpers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2010, Az.: 1 BvR 96/10).

  • LSG Bayern, 23.04.2015 - L 15 SF 25/15

    Keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen Beschluss gem. § 197 Abs. 2 SGG

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13
    Genauso wie eine Beschwerde ist daher auch eine Nichtzulassungsbeschwerde ausgeschlossen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 25.06.2012, Az.: L 15 SF 47/12 NZB, vom 28.09.2012, Az.: L 15 SF 183/12 NZB, und vom 23.04.2015, Az.: L 15 SF 25/15 E).

    Denn die Rechtsbehelfe müssen in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für den rechtsuchenden Bürger erkennbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.04.2003, Az.: 1 PBvU 1/02; Beschluss des Senats vom 05.12.2013, Az.: L 15 SF 355/13 E, Beschlüsse des Senats vom 22.09.2014, Az.: L 15 SF 157/14 E und vom 23.04.2015, Az.: L 15 SF 25/15 E).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13
    Denn die Rechtsbehelfe müssen in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für den rechtsuchenden Bürger erkennbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.04.2003, Az.: 1 PBvU 1/02; Beschluss des Senats vom 05.12.2013, Az.: L 15 SF 355/13 E, Beschlüsse des Senats vom 22.09.2014, Az.: L 15 SF 157/14 E und vom 23.04.2015, Az.: L 15 SF 25/15 E).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13
    Ablehnungsgesuche, die entweder keine Begründung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.05.2013, Az.: 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07) oder lediglich Ausführungen enthalten, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, sind ebenso offensichtlich unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.05.2006, Az.: 1 BvR 698/06).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG gerät bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des Vorliegens eines gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az.: 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13
    Diese Voraussetzungen für eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über den ihn betreffenden Befangenheitsantrag sind verfassungsrechtlich durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az.: 1 BvR 2228/06).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13
    Offensichtlich unzulässig mit der Folge, dass es eines gesonderten Beschlusses zum Befangenheitsantrag mit anderer Besetzung der Richterbank nicht bedarf, sind Befangenheitsanträge ohne namentliche Benennung des abgelehnten Richters (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15.12.1986, Az.: 2 BvE 1/86, und vom 22.02.1960, Az.: 2 BvR 36/60) und bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Spruchkörpers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2010, Az.: 1 BvR 96/10).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

  • BGH, 03.03.2014 - IV ZB 4/14

    Gerichtsgebührenbefreiung: Kostenpflichtigkeit einer kraft Gesetzes

  • BGH, 17.10.2002 - IX ZB 303/02

    Kosten der unstatthaften Beschwerde im Kostenansatzverfahren

  • LSG Bayern, 22.09.2014 - L 15 SF 157/14

    Beschwerdeausschluss bei Kostengrundentscheidungen gemäß § 193 SGG

  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09

    Unzulässigkeit eines Richterablehnungsgesuchs mangels hinreichender Begründung -

  • BFH, 15.02.2008 - II B 84/07

    Keine Umdeutung unstatthafter Beschwerde in Anhörungsrüge - Gebührenfreiheit nach

  • LSG Bayern, 05.12.2013 - L 15 SF 355/13

    Kostenfestsetzungsbeschluss, Beschwerde, Rechtsanwalt

  • LSG Bayern, 07.08.2014 - L 15 SF 146/14

    Endgültige Entscheidung des Gerichts bei Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung

  • BFH, 12.09.2005 - VII E 5/05

    Nicht statthafte Beschwerde; Gebührenfreiheit

  • LSG Saarland, 29.01.2009 - L 1 B 16/08

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - L 5 AS 494/10

    Endgültige Entscheidung des Gerichts bei Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung

  • LSG Sachsen, 06.09.2013 - L 8 AS 1509/13
  • BVerfG, 15.12.1988 - 1 BvR 1487/87
  • LSG Bayern, 26.10.2015 - L 15 SF 10/14

    Gerichtskostenpflichtiger Beschluss über unstatthafte Beschwerde gegen Beschluss

    Genauso wie eine Beschwerde wäre daher auch eine Nichtzulassungsbeschwerde ausgeschlossen (st. Rspr., vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 11.05.2015, Az.: L 15 SF 383/13 E).

    Denn eine fehlerhaft erteilte Rechtsmittelbelehrung vermag ein Rechtsmittel, das - wie hier - gesetzlich ausgeschlossen ist, nicht zu eröffnen (vgl. Beschluss des Senats vom 11.05.2015, Az.: L 15 SF 383/13 E; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 03.09.2012, Az.: L 5 SF 18/12 B KO).

  • LSG Bayern, 25.08.2016 - L 15 SF 225/16

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten

    Genauso wie eine Beschwerde wäre daher auch eine Nichtzulassungsbeschwerde ausgeschlossen (ständige Rspr., vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 11.05.2015, Az.: L 15 SF 383/13 E).
  • LSG Sachsen, 11.04.2017 - L 8 U 66/17

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Unstatthafte Beschwerde; Endgültige

    Dies bedeutet, dass in Kostenfestsetzungsverfahren keine Beschwerde zum Landessozialgericht zulässig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 02.10.2012 - L 8 AS 727/12 B KO - juris RdNr. 11; vom 13.03.2013 - L 8 AS 179/13 B KO - juris RdNr. 4 ff.; vom 04.04.2013 - L 8 AS 1454/12 B KO - juris RdNr. 7 ff. und vom 17.04.2013 - L 8 AS 277/13 B KO - juris RdNr. 7 ff.; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.05.2015 - L 15 SF 383/13 E - juris RdNr. 22; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 11.06.2014 - L 6 SF 549/14 B - juris RdNr. 4; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.01.2012 - L 5 AS 494/10 B - juris RdNr. 7; Landessozialgericht für das Saarland, Beschluss vom 29.01.2009 - L 1 B 16/08 R - juris RdNr. 7; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.07.2009 - L 7 B 2/09 SB - juris RdNr. 4; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 197 RdNr. 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2016 - L 12 R 268/13
    Der Senat konnte über den Rechtsstreit entscheiden, obwohl die Klägerin (mit Schreiben vom 18.1.2016) das "Gericht" für befangen erklärt hat, denn dieses Ablehnungsgesuch der Klägerin war als unzulässig zu verwerfen, weil ein Befangenheitsantrag sich nur gegen einzelne Richter, nicht aber gegen einen Spruchkörper insgesamt richten kann (Bayerisches Landessozialgericht, Beschl. v. 11.5.2015 - L 15 SF 383/13 E, juris, Rn. 14 m.w.N.).
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