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   LSG Bayern, 11.08.2004 - L 3 KA 526/03   

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https://dejure.org/2004,21227
LSG Bayern, 11.08.2004 - L 3 KA 526/03 (https://dejure.org/2004,21227)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.08.2004 - L 3 KA 526/03 (https://dejure.org/2004,21227)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. August 2004 - L 3 KA 526/03 (https://dejure.org/2004,21227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von sachlich-rechnerischen Berichtigungen von Honorarabrechnungen für zahnärztliche Leistungen; Vorläufigkeit von Quartalshonorarbescheiden; Mehrfache Abrechnung von Wurzelspitzenresektionen an mehrwurzeligen Zähnen bei Patienten in derselben Sitzung durch ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.08.2004 - L 3 KA 526/03
    In solchen Fällen habe das BSG, zuletzt in den Urteilen vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R - und vom 26.06.2002 - B 6 KA 6/01 R eine Vertrauensabwägung gefordert.

    In Anlehnung an die im Sozialrecht in verschiedenen Bestimmungen normierte Verjährungsfrist von vier Jahren sei für die hier in Rede stehende Ausschlussfrist ebenfalls ein solcher Zeitraum angemessen (BSG vom 16.06.1993 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19 m.w.N., vom 15.11.1995 = SozR 3-5535 Nr. 119; vom 10.05.1995 - 6 RKA 17/94; vom 12.12.2001, a.a.O.).

  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 6/01 R

    Ambulantes Operieren - Anästhesie-Zuschlag nach Nr 90 EBM-Ä -Allgemein- und

    Auszug aus LSG Bayern, 11.08.2004 - L 3 KA 526/03
    In solchen Fällen habe das BSG, zuletzt in den Urteilen vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R - und vom 26.06.2002 - B 6 KA 6/01 R eine Vertrauensabwägung gefordert.

    Es liegt kein der Entscheidung des BSG vom 26.06.2002 (a.a.O.) vergleichbarer Fall vor.

  • BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91

    KZÄV - Wirtschaftlichkeit - Verjährung - Honorarkürzung

    Auszug aus LSG Bayern, 11.08.2004 - L 3 KA 526/03
    In Anlehnung an die im Sozialrecht in verschiedenen Bestimmungen normierte Verjährungsfrist von vier Jahren sei für die hier in Rede stehende Ausschlussfrist ebenfalls ein solcher Zeitraum angemessen (BSG vom 16.06.1993 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19 m.w.N., vom 15.11.1995 = SozR 3-5535 Nr. 119; vom 10.05.1995 - 6 RKA 17/94; vom 12.12.2001, a.a.O.).
  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 17/94

    Verjährungsfristen bei kassenärztlichen Honoraransprüchen

    Auszug aus LSG Bayern, 11.08.2004 - L 3 KA 526/03
    In Anlehnung an die im Sozialrecht in verschiedenen Bestimmungen normierte Verjährungsfrist von vier Jahren sei für die hier in Rede stehende Ausschlussfrist ebenfalls ein solcher Zeitraum angemessen (BSG vom 16.06.1993 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19 m.w.N., vom 15.11.1995 = SozR 3-5535 Nr. 119; vom 10.05.1995 - 6 RKA 17/94; vom 12.12.2001, a.a.O.).
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus LSG Bayern, 11.08.2004 - L 3 KA 526/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 24.08.1994 - 6 RKA 20/93; vom 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R; vom 12.12.2001 und vom 26.06.2002, beide a.a.O.) kann eine Berichtigung der Honorarabrechnung eines Vertragszahnarztes auch dann noch erfolgen, wenn aufgrund der eingereichten Abrechnungen bereits Auszahlungen an ihn geleistet wurden.
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 34/97 R

    Vertragszahnarztrecht - Anwendung - gebührenordnungsrechtliche

    Auszug aus LSG Bayern, 11.08.2004 - L 3 KA 526/03
    Am 06.08.1999 teilte ihm die Beklagte mit, dass das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 13.05.1998 - B 6 KA 34/97 = SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 - entschieden habe, es sei nicht zulässig, bei Wurzelspitzenresektionen an mehrwurzeligen Zähnen in einer Sitzung diese Leistung nach der Bema-Nr. 54 b oder c mehrfach, d.h. pro Wurzel abzurechnen.
  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 20/93

    Honorarberichtigung - Beantragung

    Auszug aus LSG Bayern, 11.08.2004 - L 3 KA 526/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 24.08.1994 - 6 RKA 20/93; vom 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R; vom 12.12.2001 und vom 26.06.2002, beide a.a.O.) kann eine Berichtigung der Honorarabrechnung eines Vertragszahnarztes auch dann noch erfolgen, wenn aufgrund der eingereichten Abrechnungen bereits Auszahlungen an ihn geleistet wurden.
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