Rechtsprechung
LSG Bayern, 13.01.2009 - L 5 KR 13/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine funktionelle Magnetresonanztomographie (MRT) in hochauflösender Technik; Voraussetzungen für die Festlegung von Untersuchungsmethoden und Behandlungsmethoden als Gegenstand der Leistungspflicht der ...
- medcontroller.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)
MRT der oberen HWS - Verletzungen im Bereich der HWS - keine Instabilität
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 17.12.2007 - S 14 KR 437/05
- LSG Bayern, 13.01.2009 - L 5 KR 13/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95
Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten - …
Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2009 - L 5 KR 13/08
Neu ist eine Behandlungsmethode dann, wenn sie noch nicht zu den medizinischen Maßnahmen gehört, deren Qualität aufgrund der tatsächlichen Anwendung in der vertragsärztlichen Versorgung bereits feststeht und die als abrechnungsfähige ärztliche Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM-Ä) enthalten ist oder die dort zwar aufgeführt ist, die Indikationen aber eine wesentliche Änderung oder Erweiterung erfahren haben (BSG Urteil vom 16. September 1997, 1 RK 28/95 Rn. 22).Es ist inzwischen durch Entscheidungen des BSG insbesondere vom 16.9 1997 (1 RK 32/95 sowie 1 RK 28/95) in der Rechtsprechung geklärt, dass die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden als untergesetzliche Rechtsnorm verbindlich festlegen, welche neuen Untersuchung- und Behandlungsmethoden Gegenstand der Leistungspflicht der Krankenkassen sind.
Da es sich deshalb bei den Richtlinien um untergesetzliche Rechtsnormen handelt, ist dem Versicherten - sofern er die empfohlene Behandlung auf eigene Rechnung beschafft hat - im Kostenerstattungsverfahren der Einwand abgeschnitten, die Methode sei gleichwohl zweckmäßig und in seinem konkreten Fall wirksam gewesen (BSG a.a.O. 1 RK 28/95 Rn. 34).
- BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95
Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten - …
Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2009 - L 5 KR 13/08
Es ist inzwischen durch Entscheidungen des BSG insbesondere vom 16.9 1997 (1 RK 32/95 sowie 1 RK 28/95) in der Rechtsprechung geklärt, dass die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden als untergesetzliche Rechtsnorm verbindlich festlegen, welche neuen Untersuchung- und Behandlungsmethoden Gegenstand der Leistungspflicht der Krankenkassen sind.Das BSG hat im Übrigen die Übertragung von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen als mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet (Leitsätze 1 und 2 des Urteils vom 16. September 1997 1 RK 32/95).
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2009 - L 5 KR 13/08
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 6.12.2005 (1 BvR 347/98) den allgemeinen Leistungskatalog unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes nicht grundsätzlich beanstandet und dem Gesetzgeber auch die Befugnis eingeräumt, dass neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung auf ihren diagnostischen und therapeutischen Nutzen sowie ihre medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch Sachverständige geprüft werden.