Rechtsprechung
LSG Bayern, 14.02.2006 - L 6 R 196/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Begriff der Berufsunfähigkeit; Zumutbarkeit von Tätigkeiten in der selben Berufsgruppe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 10.02.2003 - S 9 RJ 823/98
- LSG Bayern, 14.02.2006 - L 6 R 196/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R
Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung - …
Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2006 - L 6 R 196/03
Wird ein sogenannter einfacher Angelernter (zweitunterste Stufe, aber Ausbildung bis zu einem Jahr) auf ungelernte Berufe verwiesen, bedarf es der konkreten Benennung eines Berufes grundsätzlich nicht mehr (vgl. BSG-Urteil vom 29.07.2004, Az.: B 4 RA 5/04 R). - BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89
Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers
Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2006 - L 6 R 196/03
Hierbei darf im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf der Versicherte grundsätzlich auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5 und 61). - BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 19/04 R
Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung - …
Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2006 - L 6 R 196/03
Die von der Rechtsprechung hierfür zugrundegelegten Berufsgruppen sind, ausgehend von der Bedeutung, die die Ausbildung für die Qualität eines Berufs hat, nach Leitberufen gebildet worden (vgl. BSG Urteil vom 20.07.2005, Az.: B 13 RJ 19/04 R). - BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 31/04 R
Anfechtungs- und Leistungsklage - Rente wegen Erwerbsminderung - Rechtsänderung - …
Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2006 - L 6 R 196/03
Ein im Jahr 1998 gestellter Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem vor dem 01.01.2001 geltenden Recht umfasst auch die Erwerbsminderungsrente gemäß §§ 43 und 240 SGB VI in der nach dem 31.12.2000 geltenden Fassung (BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 3).