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   LSG Bayern, 14.03.2008 - L 7 AS 258/07   

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https://dejure.org/2008,24036
LSG Bayern, 14.03.2008 - L 7 AS 258/07 (https://dejure.org/2008,24036)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.03.2008 - L 7 AS 258/07 (https://dejure.org/2008,24036)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. März 2008 - L 7 AS 258/07 (https://dejure.org/2008,24036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Stromkosten im Rahmen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Angemessenheit der Erbringung von Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 25.01.2008 - L 7 AS 93/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2008 - L 7 AS 258/07
    Zwischen den Kosten der Unterkunft ("kalte" Kosten) und den Kosten für Heizung muss differenziert werden (vgl. dazu Senatsurteil vom 25.01.2008 - L 7 AS 93/07).

    Was die Wohnungsgröße anbelangt, liegt die Grenze der Angemessenheit für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 65 qm Wohnfläche (vgl. Nr. 81.1 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2003, AllMBl. 2002 S. 971 [abgelöst durch die Wohnraumförderungsbestimmungen 2008]; Senatsurteil vom 25.01.2008 - L 7 AS 93/07 m.w.N.).

    Bezüglich des Wohnstandards ist zu beachten, dass dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R; Senatsurteil vom 25.01.2008 - L 7 AS 93/07 m.w.N.).

    § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II mit der darin normierten "Schonfrist" stellt eine Billigkeitsregel dar, wobei dem Hilfesuchenden ausnahmsweise für eine in der Regel höchstens sechsmonatige Übergangsfrist etwas weiter gewährt wird, worauf er nach der grundsätzlichen Konzeption des Gesetzes (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) an sich keinen Anspruch haben soll (Senatsurteil vom 25.01.2008 - L 7 AS 93/07 m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist hier die konkrete Verfügbarkeit einer angemessenen Wohnung schon deshalb zu bejahen, weil die Kläger im maßgebenden Zeitraum nichts Nennenswertes unternommen haben, um eine kostengünstigere Wohnung zu finden (vgl. dazu ausführlich Senatsurteil vom 25.01.2008 - L 7 AS 93/07).

    Die Angemessenheit der Heizkosten darf vom Grundsatz her nicht nach abstrakten Kriterien, sondern muss anhand der konkret vorliegenden Wohnung beurteilt werden (Senatsurteil vom 25.01.2008 - L 7 AS 93/07 m.w.N.).

  • LSG Bayern, 15.11.2007 - L 7 AS 331/06

    Anspruch auf höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung i.R.d. Leistungen zur

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2008 - L 7 AS 258/07
    Dabei erscheint es nicht zulässig, sich an der flächenbezogenen Angemessenheitsgrenze des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II zu orientieren (vgl. Senatsurteil vom 15.11.2007 - L 7 AS 331/06).

    Da Unterkunfts- und Heizkosten einen einzigen Streitgegenstand darstellen und insbesondere gegenseitig "kompensationsfähig" sind (vgl. Senatsurteil vom 15.11.2007 - L 7 AS 331/06), sind Zuvielleistungen auf der einen mit Zuwenigleistungen auf der anderen Seite zu verrechnen.

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2008 - L 7 AS 258/07
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R, vgl. den Terminsbericht Nr. 10/08) dürfen für die Warmwasseraufbereitung im vorliegenden Fall nur 11, 20 Euro pro Monat abgezogen werden, was 169, 35 Euro ergibt.
  • LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 134/06

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit für die Gewährung von

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2008 - L 7 AS 258/07
    Der Senat hat dies im Urteil vom 15.03.2007 - L 7 AS 134/06 folgendermaßen begründet:.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2008 - L 7 AS 258/07
    Bezüglich des Wohnstandards ist zu beachten, dass dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R; Senatsurteil vom 25.01.2008 - L 7 AS 93/07 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85

    Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2008 - L 7 AS 258/07
    Zwar müssen im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes grundsätzlich - im Rahmen des Angemessenen auch diejenigen Aufwendungen übernommen werden, die aus Nachzahlungen für Nebenkosten und Gas resultieren (vgl. BVerwGE 79, 46 (50 ff.); Münder in: Ders., LPK-SGB 11, 2.
  • LSG Bayern, 14.12.2007 - L 7 AS 162/07

    Anspruch auf höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2008 - L 7 AS 258/07
    Es sind verschiedene Wege denkbar, wie unter diesen Umständen die angemessenen Heizkosten berechnet werden können (vgl. Senatsurteil vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).
  • LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 AS 291/07

    Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung; Kriterien bei einer

    Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Grenze der Angemessenheit grundsätzlich bei 50 qm Wohnfläche (vgl. Nr. 81.1 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2003, AllMBl. 2002 S. 971 [abgelöst durch die Wohnraumförderungsbestimmungen 2008]; Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06, vom 14.09.2007 - L 7 AS 265/06, vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07, vom 25.01.2008 - L 7 AS 93/07 und vom 14.03.2008 - L 7 AS 258/07).

    Ungewöhnlich billige "Ausreißerpreise" dürfen nicht als maßgebend zur Bildung der Grenze der Angemessenheit herangezogen werden (Senatsurteile vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07, vom 25.01.2008 - L 7 AS 93/07 und vom 14.03.2008 - L 7 AS 258/07).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2008 - L 13 AS 13/08
    Ob diese allgemein zu den Kosten für Unterkunft und Heizung ergangene Rechtsprechung des BSG auch auf den hier streitgegenständlichen Sonderfall der Übernahme einer Nebenkostennachforderung anzuwenden ist, ist obergerichtlich nicht geklärt, instanzgerichtlich wird die Frage des Zeitpunktes der Beurteilung einer Übernahme von Betriebs- und Heizkostennachforderungen unterschiedlich beantwortet (für das Abstellen auf den Zeitpunkt der Fälligkeit einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung: SG Berlin, Urteil vom 8. Mai 2009 - Az.: S 37 AS 17129/08; Bayerisches LSG, Urteil vom 30. Juli 2008 - Az.: L 16 AS 327/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. November 2008 - Az.: L 7 B 262/08 AS; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. März 2008 - Az.: L 7 AS 258/07; SG Köln, Urteil vom 11. April 2008 - Az.: S 6 AS 246/07; SG Augsburg, Urteil vom 21. November 2006 - Az.: S 6 AS 685/06; SG Leipzig, Urteil vom 21. Januar 2009 - Az.: S 9 AS 1786/08; gegen das Abstellen auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der Kosten für eine Heizöllieferung: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. April 2009 - Az.: L 12 AS 4195/08; Abstellen auf Zeitpunkt des Entstehens und der Fälligkeit der Nachforderung: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 2009 - Az.: L 7 AS 44/08: offen gelassen: Sächsisches LSG, Urteil vom 3. April 2008 - Az.: L 3 AS 164/07).
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