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   LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13   

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https://dejure.org/2014,11439
LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13 (https://dejure.org/2014,11439)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.05.2014 - L 15 SF 122/13 (https://dejure.org/2014,11439)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - L 15 SF 122/13 (https://dejure.org/2014,11439)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Auslagen im sozialgerichtlichen Verfahren; Ersatz der Fahrtkosten nur für die schnellste Strecke; Keine Verzinsung und Erstattung von Mahnkosten; Erbringung einer Entschädigung für Zeitversäumnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Auslagen im sozialgerichtlichen Verfahren; Ersatz der Fahrtkosten nur für die schnellste Strecke; Keine Verzinsung und Erstattung von Mahnkosten; Erbringung einer Entschädigung für Zeitversäumnis

  • rechtsportal.de

    Vergütung von Auslagen im sozialgerichtlichen Verfahren; Ersatz der Fahrtkosten nur für die schnellste Strecke; Keine Verzinsung und Erstattung von Mahnkosten; Erbringung einer Entschädigung für Zeitversäumnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Bayern, 30.07.2012 - L 15 SF 439/11

    Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren; Übernahme der Kosten

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13
    Mit der Frage, wann die gesetzliche Vermutung als widerlegt zu betrachten ist, hat sich der Senat eingehend in seinem grundlegenden Beschluss vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11, auseinander gesetzt.

    Die Anforderungen an die Prüfpflicht der Kostenbeamten sind dabei angesichts der gesetzlichen Vermutung nur sehr gering (vgl. Beschluss des Senats vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11).

  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 64/88

    Verzugsschaden des Notars

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13
    Eine analoge Anwendung scheitert daran, dass der Entschädigung nach dem JVEG ein Über-Unterordnungsverhältnis zugrunde liegt, das einer analogen Anwendung der §§ 284 ff. BGB grundsätzlich, d.h. auch bei Geldforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1989, Az.: III ZR 64/88 Z), entgegen steht, zumal das JVEG auch keine analogiefähige Lücke aufweist (zum ZuSEG: vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 22.07.2002, Az.: L 6 B 53/01 SF).
  • BGH, 01.10.1981 - III ZR 13/80

    Anwendbarkeit der Verzugsregeln der §§ 284 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 13.07.1979, Az.: IV C 66.76, und vom 21.03.1986, Az.: 7 C 70/83) und des BGH (vgl. Urteil vom 01.10.1981, Az.: III ZR 13/80) gibt es keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach bei öffentlich-rechtlichen Forderungen, bei denen Spezialbestimmungen über eine Verzinsungspflicht fehlen, stets auf eine analoge Anwendung der bürgerlichrechtlichen Verzugsregeln der §§ 284 ff. BGB zurückgegriffen werden könnte.
  • BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 66.76

    Befreiung von der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen - Zinsen für

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 13.07.1979, Az.: IV C 66.76, und vom 21.03.1986, Az.: 7 C 70/83) und des BGH (vgl. Urteil vom 01.10.1981, Az.: III ZR 13/80) gibt es keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach bei öffentlich-rechtlichen Forderungen, bei denen Spezialbestimmungen über eine Verzinsungspflicht fehlen, stets auf eine analoge Anwendung der bürgerlichrechtlichen Verzugsregeln der §§ 284 ff. BGB zurückgegriffen werden könnte.
  • LSG Thüringen, 22.07.2002 - L 6 B 53/01

    Anspruch des Sachverständigen auf Verzugszinsen wegen einer ursprünglich nur

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13
    Eine analoge Anwendung scheitert daran, dass der Entschädigung nach dem JVEG ein Über-Unterordnungsverhältnis zugrunde liegt, das einer analogen Anwendung der §§ 284 ff. BGB grundsätzlich, d.h. auch bei Geldforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1989, Az.: III ZR 64/88 Z), entgegen steht, zumal das JVEG auch keine analogiefähige Lücke aufweist (zum ZuSEG: vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 22.07.2002, Az.: L 6 B 53/01 SF).
  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung kann daher auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Bayer. LSG, Beschluss vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12; vgl. auch Meyer/Höver/Bach/Oberlack, a.a.O., § 4, Rdnr. 12 - m.w.N.).
  • LSG Bayern, 26.11.2013 - L 15 SF 208/13

    Der Bezug von Erwerbsersatzeinkommen oder Lohnersatzleistungen steht bis zum

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13
    Ein Anspruch aus § 21 JVEG scheitert nicht schon an der Beteiligteneigenschaft des Antragstellers oder am Bezug von Erwerbsersatzeinkommen oder Lohnersatzleistungen (vgl. Beschluss des Senats vom 26.11.2013, Az.: L 15 SF 208/13), sondern daran, dass der Antragsteller vorliegend keinen Haushalt für mehrere Personen führt.
  • LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13
    Von ersterem ist dann auszugehen, wenn ein Antragsteller im Antrag nichts angibt, was auf eine Zeitversäumnis hindeutet und nicht einmal durch Ankreuzen der entsprechenden Stelle im Antragsformular zu erkennen gibt, dass ihm eine Zeitversäumnis entstanden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).
  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13
    Bei der Kostenfestsetzung durch den Kostenbeamten handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Kostenfestsetzung hinfällig wird (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Entscheidung vom 05.11.1968, Az.: RiZ (R) 4/68).
  • LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05

    Auslagenvergütung für Beteiligte im sozialgerichtlichen Verfahren nach Ladung zur

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13
    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung und in großzügigerer Auslegung, als sie teilweise von anderen Gerichten zugrunde gelegt wird, davon aus, dass nicht nur die Kosten für die kürzeste Strecke (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05), sondern grundsätzlich auch die Kosten für die schnellste, obgleich längere Strecke zu ersetzen sind, wobei weitere Ausnahmen dann zu akzeptieren sind, wenn die höheren Kosten durch besondere Umstände gerechtfertigt sind (z.B. Unzumutbarkeit der kürzesten bzw. schnellsten Strecke oder Umwege durch Straßensperrungen) (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).
  • LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SF 12/12

    Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung der

  • LSG Bayern, 21.11.2013 - L 15 SF 91/13

    Zur Entschädigung für Fahrtkosten und für Verdienstausfall bei einem

  • LSG Bayern, 18.11.2013 - L 15 SF 121/11

    Eine Entschädigung für Verdienstausfall eines Selbständigen kann nicht erfolgen,

  • LSG Bayern, 12.05.2009 - L 15 SF 109/09

    Anspruch auf Entschädigung anlässlich der Wahrnehmung eines gerichtlich

  • OLG Stuttgart, 09.01.2006 - 8 W 611/05

    Sachverständigenvergütung: Zustimmung eines Sachverständigen zu einer

  • LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16

    Höhe des Entschädigungsanspruchs wegen des Erscheinens bei einem Gerichtstermin

    Dadurch, dass vorliegend eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung geltend gemacht worden ist (, die aber nicht zugesprochen werden kann - vgl. oben Ziff. 2.), kann nicht unterstellt werden, dass der Zedent die Zeit nicht anderweitig sinnvoll verwendet hätte, so dass die nachrangig zustehende Entschädigung für Zeitversäumnis zuzusprechen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.04.2013, Az.: L 15 SF 62/13, und vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13; zur vergleichbaren Situation, dass Entschädigung für Verdienstausfall beantragt wird, ein Verdienstausfall aber nicht nachgewiesen ist: vgl. Beschluss des Senats vom 18.11.2013, Az.: L 15 SF 121/11 - m. w. N.).

    Die Ermittlung der Streckenlänge kann unter Zuhilfenahme der im Internet jedermann zugänglichen Routenplaner vorgenommen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13), da davon ausgegangen werden kann, dass, wenn nicht mit einem ähnlich planenden Navigationssystem gefahren wird, derartige Routenplaner für die Planung der Anreise verwendet werden.

    Eine Verzinsung ist, genauso wie die Erstattung von Mahnkosten, dem JVEG fremd (vgl. Beschluss des Senats vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13).

    Eine analoge Anwendung scheitert daran, dass der Entschädigung nach dem JVEG ein Über-Unterordnungsverhältnis zugrunde liegt, das einer analogen Anwendung der §§ 284 ff. BGB grundsätzlich, d. h. auch bei Geldforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1989, Az.: III ZR 64/88 Z), entgegen steht, zumal das JVEG auch keine analogiefähige Lücke aufweist (vgl. Beschluss des Senats vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13; zum ZuSEG: vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 22.07.2002, Az.: L 6 B 53/01 SF).

  • LSG Bayern, 04.11.2014 - L 15 SF 198/14

    Übernachtungskosten

    Die Ermittlungen zur Streckenlänge können unter Zuhilfenahme der im Internet jedermann zugänglichen Routenplaner vorgenommen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13).
  • LSG Bayern, 18.02.2016 - L 15 SF 208/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von

    Die Ermittlungen zur Streckenlänge können unter Zuhilfenahme der im Internet jedermann zugänglichen Routenplaner vorgenommen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13).

    Dadurch, dass die Beschwerdeführerin eine Entschädigung für Verdienstausfall beantragt hat (, die ihr aber nicht zugesprochen werden kann), kann ihr nicht unterstellt werden, dass sie die Zeit nicht anderweitig sinnvoll verwendet hätte, so dass ihr die nachrangig zustehende Entschädigung für Zeitversäumnis, die sie nicht explizit beantragt hat, zuzusprechen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.04.2013, Az.: L 15 SF 62/13, vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13, und vom 14.09.2015, Az.: L 15 RF 25/15; zur vergleichbaren Situation wie hier, dass Entschädigung für Verdienstausfall beantragt wird, ein Verdienstausfall aber nicht nachgewiesen ist: vgl. Beschluss des Senats vom 18.11.2013, Az.: L 15 SF 121/11 - m. w. N.).

  • LSG Bayern, 14.01.2015 - L 15 SF 239/12

    Kein nachträglicher Verdienstausfall, Flugreise und JVEG

    Die Ermittlungen zur Streckenlänge können unter Zuhilfenahme der im Internet jedermann zugänglichen Routenplaner vorgenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13).
  • LSG Bayern, 09.05.2016 - L 15 RF 4/16

    Zur Beurteilung von Verdienstausfall

    Dadurch, dass der Antragsteller eine Entschädigung für Verdienstausfall beantragt hat (, die ihm aber nicht zugesprochen werden kann), kann ihm nicht unterstellt werden, dass er die Zeit nicht anderweitig sinnvoll verwendet hätte, so dass ihm die nachrangig zustehende Entschädigung für Zeitversäumnis, die er nicht explizit beantragt hat, zuzusprechen ist (ständige Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschlüsse vom 24.04.2013, Az.: L 15 SF 62/13, vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13, und vom 14.09.2015, Az.: L 15 RF 25/15; zur vergleichbaren Situation wie hier, dass Entschädigung für Verdienstausfall beantragt wird, ein Verdienstausfall aber nicht nachgewiesen ist: vgl. Beschlüsse des Senats vom 18.11.2013, Az.: L 15 SF 121/11, und vom 18.02.2016, Az.: L 15 SF 208/15).

    Die Ermittlung der Streckenlänge kann unter Zuhilfenahme der im Internet jedermann zugänglichen Routenplaner vorgenommen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13), da davon ausgegangen werden kann, dass, wenn nicht mit einem ähnlich planenden Navigationssystem gefahren wird, derartige Routenplaner für die Planung der Anreise verwendet werden.

  • LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbständiger Tätigkeit von

    Die Ermittlungen zur Streckenlänge können unter Zuhilfenahme der im Internet jedermann zugänglichen Routenplaner vorgenommen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13).

    Dadurch, dass die Antragstellerin eine Entschädigung für Verdienstausfall beantragt hat (, die ihr aber nicht zugesprochen werden kann), kann ihr nicht unterstellt werden, dass sie die Zeit nicht anderweitig sinnvoll verwendet hätte, sodass ihr die nachrangig zustehende Entschädigung für Zeitversäumnis zuzusprechen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.04.2013, Az.: L 15 SF 62/13, vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13, und vom 14.09.2015, Az.: L 15 RF 25/15; zur vergleichbaren Situation wie hier, dass Entschädigung für Verdienstausfall beantragt wird, ein Verdienstausfall aber nicht nachgewiesen ist: vgl. Beschluss des Senats vom 18.11.2013, Az.: L 15 SF 121/11 - m.w.N.).

  • LSG Bayern, 21.10.2015 - L 15 RF 38/15

    Kosten einer Begleitung durch den Ehegatten

    Die Ermittlungen zur Streckenlänge können unter Zuhilfenahme der im Internet jedermann zugänglichen Routenplaner vorgenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13).
  • LSG Bayern, 21.05.2014 - L 15 SF 137/13

    Kostenfestsetzung, Fahrtkostenersatz, Taxibenutzung, Kostenminimierungspflicht

    Die Ermittlungen zur Streckenlänge können unter Zuhilfenahme der im Internet jedermann zugänglichen Routenplaner vorgenommen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13).
  • LSG Bayern, 19.02.2015 - L 15 SF 239/12

    Kein nachträglicher Verdienstausfall, Flugreise und JVEG

    Die Ermittlungen zur Streckenlänge können unter Zuhilfenahme der im Internet jedermann zugänglichen Routenplaner vorgenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13).
  • LSG Bayern, 23.02.2016 - L 15 RF 35/15

    Verdienstausfall nur für die Zeit der Heranziehung

    Die Ermittlungen zur Streckenlänge können unter Zuhilfenahme der im Internet jedermann zugänglichen Routenplaner vorgenommen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13).
  • LSG Bayern, 14.09.2015 - L 15 RF 25/15

    Keine Entschädigung für Nachteil bei der Haushaltsführung bei Bezug von SGB II

  • LSG Bayern, 15.05.2014 - L 15 SF 118/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG

  • LSG Bayern, 18.07.2016 - L 15 SF 176/16

    Erstattung von Kosten für die Begleitperson

  • LSG Bayern, 19.05.2014 - L 15 SF 30/14

    Eine Entschädigung für Verdienstausfall ist nicht zu gewähren, wenn Gleitzeit

  • LSG Bayern, 13.01.2015 - L 15 SF 170/14

    Verdienstausfall bei Entgang eines mehrtägigen Auftrags

  • LSG Bayern, 10.12.2014 - L 15 SF 317/14

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 2 JVEG

  • LSG Bayern, 16.10.2015 - L 15 RF 2/15

    Entschädigung eines Prozessbevollmächtigten trotz Abbruchs einer

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