Rechtsprechung
   LSG Bayern, 14.11.2012 - L 16 AS 398/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44721
LSG Bayern, 14.11.2012 - L 16 AS 398/11 (https://dejure.org/2012,44721)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.11.2012 - L 16 AS 398/11 (https://dejure.org/2012,44721)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. November 2012 - L 16 AS 398/11 (https://dejure.org/2012,44721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,44721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Keine Verfassungswidrigkeit des Regelsatzes nach dem SGB II ab dem 01.01.2011; bei nicht beziffertem Berufungsantrag ist Berufung nach der Grundregel des § 143 SGG zulässig.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2012 - L 16 AS 398/11
    Die Beschränkung des Streitgegenstands auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ohne die Bedarfe für Unterkunft und Heizung ist nach den Ausführungen des Bundessozialgerichtes im Urteil vom 12.07.2012, B 14 AS 153/11 (Rn.12 und 15) jedenfalls bei Verfahren, bei denen nur die Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung, d.h. die Höhe der Leistungen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts ohne die Bedarfe für Unterkunft und Heizung erbracht werden, möglich.

    Aufgrund dieses Gestaltungsspielraumes können die Gerichte lediglich im Rahmen einer Evidenzkontrolle überprüfen, ob die Leistungen evident unzureichend sind, das heißt ob verlässliche Zahlen schlüssig zur Festsetzung des Regelbedarfs verwendet wurden (BSG vom 12.07.2012, B 14 AS 153/11 Rn. 20).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2012 - L 16 AS 398/11
    Dies ergibt sich für den Monat Dezember 2010 bereits aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09 ), da dieses gerade nicht festgestellt hat, dass die Regelleistung unzureichend und der Gesetzgeber verpflichtet sei, für die Zeit ab dem 01.01.2005 höhere Leistungen festzusetzen.
  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 131/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2012 - L 16 AS 398/11
    Daher ist es vorliegend zur Bestimmung des Streitgegenstandes unerheblich, ob nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II n.F. der Regelbedarf, die Mehrbedarfe und der Bedarf für Unterkunft und Heizung zu einer Leistung zusammengefasst wurden (vgl. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 26.10.2010, BT-Drucks. 17/3404 S. 97; ebenso BSG vom 06.10.2011, B 14 AS 131/10 R Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2017 - L 8 SO 322/17
    Im Leistungsbezug nach dem SGB II stand die Klägerin - mit einer Unterbrechung von Juni bis November 2009 - bis einschließlich November 2011; zuletzt erhielt sie Sozialgeld als Partnerin von Herrn G. H ... Für die Zeit ab Dezember 2011 stellte sie keinen Fortzahlungsantrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Ob die Klägerin und Herr H. eine eheähnliche Gemeinschaft bilden, war und ist Gegenstand zahlreicher beim Sozialgericht (SG) Osnabrück und beim Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen geführter Gerichtsverfahren, u.a. zu den Aktenzeichen - S 16 AS 398/11, L 15 AS 1059/10 - (rechtskräftig entschieden durch Urteil des LSG vom 18. September 2014), - L 15 AS 292/16 ZVW - (bis Dezember 2016: - S 16 AS 613/10, L 15 AS 76/12 -), L 15 AS 293/16 ZVW (bis Dezember 2016 - S 16 AS 1060/10, L 15 AS 117/12 -) und - S 16 AS 103/14, L 15 AS 223/16 -, vgl. auch den nach Verkündung der Entscheidung in diesem Verfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 10. November 2017 - L 8 SO 373/16 B ER -.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2017 - L 8 SO 326/17
    Im Leistungsbezug nach dem SGB II stand die Klägerin - mit einer Unterbrechung von Juni bis November 2009 - bis einschließlich November 2011; zuletzt erhielt sie Sozialgeld als Partnerin von Herrn G. H ... Für die Zeit ab Dezember 2011 stellte sie keinen Fortzahlungsantrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Ob die Klägerin und Herr H. eine eheähnliche Gemeinschaft bilden, war und ist Gegenstand zahlreicher beim Sozialgericht (SG) Osnabrück und beim Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen geführter Gerichtsverfahren, u.a. zu den Aktenzeichen - S 16 AS 398/11, L 15 AS 1059/10 - (rechtskräftig entschieden durch Urteil des LSG vom 18. September 2014), - L 15 AS 292/16 ZVW - (bis Dezember 2016: - S 16 AS 613/10, L 15 AS 76/12 -), L 15 AS 293/16 ZVW (bis Dezember 2016 - S 16 AS 1060/10, L 15 AS 117/12 -) und - S 16 AS 103/14, L 15 AS 223/16 -, vgl. auch den nach Verkündung der Entscheidung in diesem Verfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 10. November 2017 - L 8 SO 373/16 B ER -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht