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   LSG Bayern, 16.07.2019 - L 18 SO 46/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,21781
LSG Bayern, 16.07.2019 - L 18 SO 46/19 B ER (https://dejure.org/2019,21781)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.07.2019 - L 18 SO 46/19 B ER (https://dejure.org/2019,21781)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - L 18 SO 46/19 B ER (https://dejure.org/2019,21781)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialhilfe: Kein Anspruch auf Übernahme von Behandlungskosten, wenn ein privater Versicherer zum Abschluss eines Basistarifs verpflichtet ist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VVG § 193 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 ; VAG § 152
    Kostenübernahme von für den Abschluss einer KV geforderten ärztlichen Untersuchungen nach dem SGB XII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 18 SO 46/19
    Die Wahrscheinlichkeitsanforderungen sind gegebenenfalls aus verfassungsrechtlichen Gründen zu modifizieren (vgl. z.B. BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, juris Rn. 25 ff.).

    Die Ablehnung des Eilantrags ist dann auch verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. z.B. BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, juris Rn. 25).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 18 SO 46/19
    Wie das SG zutreffend ausführt, besteht insoweit ein Kontrahierungszwang der Beigeladenen, der der Versicherungspflicht des Ast entspricht (zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den Basistarif, insbesondere des Kontrahierungszwanges siehe BVerfG vom 10.06.2009 - 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08, juris Rn. 161 ff.).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 18 SO 46/19
    Für den Erfolg einer Regelungsanordnung ist aber stets ein sicherungsfähiges Recht des Antragstellers zu fordern (vgl. dazu ausdrücklich vom BVerfG vom 29.7.2003 - 2 BvR 311/03, juris Rn. 14).
  • OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 151/12

    Zulässigkeit einer Gesundheitsprüfung im Rahmen des Abschlusses eines privaten

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 18 SO 46/19
    Aber selbst wenn man mit Teilen der Rechtsprechung (vgl. OLG Köln vom 02.11.2012 - I-20 U 151/12, 20 U 151/12, NJW 2013, S. 1824) die Auffassung vertritt, dass es dem Versicherer trotz des gesetzlich vorgesehenen Kontrahierungszwanges möglich sein soll, einen Vertragsabschluss im Basistarif von der vorherigen Überprüfung des Gesundheitszustandes des zu Versichernden abhängig zu machen, so wäre diese dem Versicherten jedenfalls nur dann zumutbar, wenn er hierdurch nicht mit Kosten belastet wird.
  • LSG Bayern, 22.05.2017 - L 18 SO 99/17

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten eines Schulwegbegleiters im Rahmen der

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 18 SO 46/19
    Ein Anordnungsanspruch ist gegeben, wenn der per Eilverfahren zu sichernde Hauptsacheanspruch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist und wenn dem Antragsteller mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ohne Eilrechtsschutz ein wesentlicher Nachteil droht (§ 86b Abs. 2 S. 2 und S. 4 Sozialgerichtsgesetz - SGG; zum Prüfungsmaßstab der Regelungsanordnung ausführlich Senatsbeschluss vom 22.05.2017 - L 18 SO 99/17 B ER, juris).
  • LG Dortmund, 16.08.2012 - 2 O 159/12

    Ablehnung der Annahme eines Antrags auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 18 SO 46/19
    Da es sich hierbei um eine Ausnahme vom gesetzlich angeordneten Kontrahierungszwang handelt, ist die Bestimmung als abschließend zu sehen (so auch LG Dortmund vom 16.08.2012 - 2 O 159/12, juris Rn. 11).
  • LG Köln, 04.07.2012 - 23 O 237/11

    Mitwirkungspflichten der zu versichernden Person gegenüber dem Versicherer beim

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2019 - L 18 SO 46/19
    Denn die Untersuchung liegt allein im Interesse des Versicherers (so auch LG Köln vom 04.07.2012 - 23 O 237/11, juris Rn. 13).
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