Rechtsprechung
LSG Bayern, 22.03.2016 - L 7 AS 137/16 B ER |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid; Vollständiger Wegfall von Arbeitslosengeld II; Verfassungsmäßigkeit von Sanktionsregelungen; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid zum ...
- rewis.io
Sanktion aufgrund Eingliederungsverwaltungsakt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid zum vollständigen Wegfall des Auszahlungsanspruchs auf Arbeitslosengeld II; Abweichung von der regelmäßigen Geltungsdauer eines Verwaltungsaktes durch eine Nebenbestimmung
- rechtsportal.de
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid zum vollständigen Wegfall des Auszahlungsanspruchs auf Arbeitslosengeld II; Abweichung von der regelmäßigen Geltungsdauer eines Verwaltungsaktes durch eine Nebenbestimmung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 18.02.2016 - S 51 AS 209/16
- LSG Bayern, 22.03.2016 - L 7 AS 137/16 B ER
Papierfundstellen
- NZS 2016, 398
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit …
Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2016 - L 7 AS 137/16
Das BSG hat mit Urteil vom 14.02.2013, B 14 AS 195/11 R, dort Rn. 20, festgestellt, dass die Festlegung der Geltungsdauer eines Eingliederungsverwaltungsakts im Ermessen der Behörde steht. - BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen …
Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2016 - L 7 AS 137/16
d) Das Beschwerdegericht hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.2015, B 14 AS 19/14 R, dort Rn. 50 ff), auch nicht bei einem vollständigen Wegfall des Auszahlungsanspruchs.
- SG Dortmund, 13.07.2016 - S 32 AS 317/16 Es handelt sich vielmehr um ein "Dauerverhalten" und um eine einheitliche Weigerung (a. A. wohl - eine Weigerung als "Dauerverhalten" zumindest im dortigen, etwas anders gelagerten Fall nicht anerkennend - Bayerisches LSG, Beschluss vom 22.03.2016 - L 7 AS 137/16 B ER - juris).
- LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Anpassung; aufschiebende Wirkung; …
Hierzu hat das BayLSG in seinem Beschluss vom 22.03.2016 (L 7 AS 137/16 B ER, Leitsatz, juris) ausgeführt: "Der Zusatz in einem Eingliederungsverwaltungsakt zur Geltungsdauer von sechs Monaten ... soweit zwischenzeitlich nichts anderes geregelt wird ist keine unzulässige Nebenbestimmung nach § 32 SGB X. Soweit der Zusatz eine Nebenbestimmung darstellt, ist diese nach § 32 Abs. 2 SGB X möglich, weil von der regelmäßigen Geltungsdauer des Verwaltungsaktes im Ermessenswege abgewichen werden kann.