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   LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 187/11   

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LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 187/11 (https://dejure.org/2012,22180)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.07.2012 - L 17 U 187/11 (https://dejure.org/2012,22180)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - L 17 U 187/11 (https://dejure.org/2012,22180)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Zur Beitragspflicht des Waldbesitzers als forstwirtschaftlicher Unternehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht von Waldbesitzern als forstwirtschaftliche Unternehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht von Waldbesitzern als forstwirtschaftliche Unternehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 187/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG und, diesem folgend, auch des erkennenden Senats, setzt die Annahme eines Unternehmens der Forstwirtschaft voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (BSG vom 07.12.2004, B 2 U 43/03 R).

    Soweit das BSG in früheren Entscheidungen geäußert hat, dass land- und forstwirtschaftliche Kleinstunternehmen nicht von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erfasst werden, wenn der Umfang der Bodenbewirtschaftung eine arbeitsaufwandsbezogene Geringfügigkeitsgrenze unterschreitet (BSGE 64, 252, 253; Beschluss vom 12. Juni 1989, 2 BU 175/88), kommt dem unter der Geltung des SGB VII keine Bedeutung mehr zu (BSG vom 07.12.2004, B 2 U 43/03 R).

    Wegen der die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume besteht die - widerlegbare - Vermutung, dass bei bestehenden Nutzungsrechten an forstwirtschaftlichen Flächen auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben ist (BSG vom 07.12.2004, B 2 U 43/03 R; ebenso für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung: BSG SozR 5420 § 2 Nr. 30; zum Fehlen einer vergleichbaren Vermutung bei landwirtschaftlichen Nutzflächen: BSG Urteil vom 23. September 2004 - B 10 LW 13/02 R; siehe ferner Watermann in: Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, Stand: 1996, § 776 RVO RdNr 6a; Mell in: Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2, 1996, § 70 RdNr 54).

    Auch der Vortrag des Klägers, seine Grundstücke seien wegen ihrer Größe, Lage, Bodenbeschaffenheit oder aus anderen Gründen für eine wirtschaftlich sinnvolle forstliche Nutzung nicht geeignet, lässt die Vermutung nicht entfallen, zumal für das Vorliegen eines zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung beitragspflichtigen Unternehmens eine Gewinnerzielungsabsicht nicht vorausgesetzt wird (vgl nochmals BSG vom 07.12.2004, B 2 U 43/03 R).

    Eine Beitragsgestaltung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung mit einem die durchschnittlichen Verwaltungskosten und ein allgemeines Grundunfallrisiko abdeckenden Grundbeitrag und einem das spezielle Unfallrisiko abbildenden Flächenwertbeitrag ist mit dem Gesetz vereinbar und verletzt weder das verfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip noch den Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit oder die Eigentumsgarantie (vgl. nochmals BSG vom 07.12.2004, B 2 U 43/03 R).

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 187/11
    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss (vgl. BVerfGE 93, 386; 105, 73), bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412; 112, 164).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 55, 72; 88, 87; 101, 54; 107, 27; 112, 164).

    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb nicht zu untersuchen, ob der Normgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (vgl. BVerfGE 112, 164 m.w.N.).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 187/11
    Werden bei der Gewährung einer bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistung die Empfänger anderer Sozial- oder Entschädigungsleistungen in unterschiedlicher Weise der Einkommensanrechnung unterworfen, müssen zwischen den Empfängern einer nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Leistung und den Empfängern einer nichtprivilegierten Leistung Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 100, 195; 116, 229; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010, 1 BvR 2556/09, juris-RdNr. 18).

    Der Gesetzgeber hat allerdings grundsätzlich einen weiten Spielraum, (vgl. z.B. zur Gewährung von Sozialleistungen, die an die Beschäftigung anknüpfen (BVerfGE 100, 195; zur Anrechnung von Einkommen BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991, 1 BvR 1159/91, juris-RdNr. 8; BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010, 1 BvR 2556/09, juris-RdNr. 17 f.).

  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 187/11
    Werden bei der Gewährung einer bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistung die Empfänger anderer Sozial- oder Entschädigungsleistungen in unterschiedlicher Weise der Einkommensanrechnung unterworfen, müssen zwischen den Empfängern einer nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Leistung und den Empfängern einer nichtprivilegierten Leistung Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 100, 195; 116, 229; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010, 1 BvR 2556/09, juris-RdNr. 18).

    Der Gesetzgeber hat allerdings grundsätzlich einen weiten Spielraum, (vgl. z.B. zur Gewährung von Sozialleistungen, die an die Beschäftigung anknüpfen (BVerfGE 100, 195; zur Anrechnung von Einkommen BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991, 1 BvR 1159/91, juris-RdNr. 8; BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010, 1 BvR 2556/09, juris-RdNr. 17 f.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 115/08

    Keine Anrechnung eines schwerbehinderten Sozius einer Rechtsanwaltskanzlei auf

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 187/11
    Das Verbot der "reformatio in peius" gilt gemäß § 63 Abs. 3 GKG für die Abänderung der Kostenentscheidung des Sozialgerichts nicht (vgl. dazu LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.09.2009, L 1 AL 115/08 juris).
  • LSG Bayern, 16.09.2009 - L 10 AL 372/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - berechtigtes

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 187/11
    Die Kostenentscheidung konnte auch abgeändert werden, obwohl das Urteil in der Hauptsache bestätigt wurde (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, Rdnr. 16 zu § 193 SGG; BayLSG, Urteil vom 16.09.2009, L 10 AL 372/07 juris; vom 09.02.2010, L 18 U 237/07).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 187/11
    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss (vgl. BVerfGE 93, 386; 105, 73), bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412; 112, 164).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 187/11
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 55, 72; 88, 87; 101, 54; 107, 27; 112, 164).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 187/11
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 55, 72; 88, 87; 101, 54; 107, 27; 112, 164).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 187/11
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 55, 72; 88, 87; 101, 54; 107, 27; 112, 164).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05

    Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Zwangsmitgliedschaft -

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 16/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unternehmen - Unternehmer -

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 16/96 R

    Zugunstenverfahren - Rücknahme - Vertrauensschutz - unmittelbare Kriegseinwirkung

  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 30/88

    Abgrenzung des Kleingartenbegriffs iS. des § 778 RVO

  • BSG, 23.09.2004 - B 10 LW 13/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Unternehmer -

  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

  • BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a BKKG

  • BSG, 03.05.1984 - 11 RK 1/83

    Forstwirtschaft - Nutzungsrecht - Vermutung der forstwirtschaftlichen

  • BSG, 12.06.1989 - 2 BU 175/88

    Rechtmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft von Kleinstunternehmern in der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2016 - L 17 U 508/14

    Gewährung höherer Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls

    Gegen den Gerichtsbescheid legte der Kläger am 31.03.2011 Berufung vor dem erkennenden Senat ein (Aktenzeichen L 17 U 187/11).

    Wegen der Wirksamkeit der Beendigung des Verfahrens L 17 U 187/11 wurde vor dem erkennenden Senat ein weiterer Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen L 17 U 687/14 geführt.

    Das entsprechende Begehren des Klägers war vielmehr bereits Gegenstand des vor dem erkennenden Senat geführten Rechtsstreits L 17 U 187/11 betreffend den Bescheid der Beklagten vom 09.02.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.08.2009.

  • BSG, 06.12.2016 - B 2 U 241/16 B
    Gegen den Gerichtsbescheid legte der Kläger am 31.03.2011 Berufung vor dem erkennenden Senat ein (Aktenzeichen L 17 U 187/11).

    Wegen der Wirksamkeit der Beendigung des Verfahrens L 17 U 187/11 wurde vor dem erkennenden Senat ein weiterer Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen L 17 U 687/14 geführt.

    Das entsprechende Begehren des Klägers war vielmehr bereits Gegenstand des vor dem erkennenden Senat geführten Rechtsstreits L 17 U 187/11 betreffend den Bescheid der Beklagten vom 09.02.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.08.2009.

  • LSG Bayern, 10.05.2013 - L 15 SF 136/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erinnerung gegen Kostenansatz - Gegenstand der

    Die unfallversicherungsrechtlichen Senate des Bayer. LSG gehen bei beitragsrechtlichen Streitigkeiten daher seitdem zutreffend davon aus, dass § 197 a SGG zur Anwendung kommt (vgl. Beschluss vom 24.11.2008, Az.: L 2 B 1140/07 U; Urteile vom 22.09.2009, Az: L 17 U 94/07, vom 24.07.2012, Az.: L 17 U 187/11, und vom 13.09.2012, Az.: L 18 U 43/10).
  • SG Altenburg, 04.07.2013 - S 3 U 4653/10

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Pflichtmitgliedschaft -

    Das Vorliegen eines forstwirtschaftlichen Unternehmens setzt aber nicht voraus, dass mit dem planmäßigen Anbau von Holz und dem planmäßigen Schlagen des Holzes eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird (Urteile des Bayerischen LSG vom 24. Juli 2012, Az.: L 17 U 185/11 und L 17 U 187/11, beide zitiert nach juris; vgl. dazu auch schon das Urteil des BSG vom 7. Dezember 2004, Az.: B 2 U 43/03 R, zitiert nach ju-ris).
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