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LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut; Voraussetzungen der bedarfsunabhängigen Zulassung; Teilnahme an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb des Zeitrahmens der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 30.04.2002 - S 45 KA 1010/01
- LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02
- BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 116/03 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (19)
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02
Das Bundessozialgericht (BSG) habe sich in mehreren Entscheidungen vom 08. November 2000 (B 6 KA 22/00 R, B 6 KA 51/00 R, B 6 KA 46/00 R, B 6 KA 52/00 R, B 6 KA 44/00 R und B 6 KA 55/00 R) mit der bedarfsunabhängigen Zulassung von psychologischen Psychotherapeuten gemäß § 95 Abs. 10 SGB V auseinandergesetzt.Die Auslegung des Merkmals der "Teilnahme" an der Versorgung i.S. des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V wird durch die Funktion der Vorschrift bestimmt, für Härtefälle eine Ausnahme von dem Grundsatz der bedarfsabhängigen Zulassung der psychologischen Psychotherapeuten zu ermöglichen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25, S.111 unter Hinw. auf BT-Drucks. 13/9212 S.40 und BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 24, S 103).
Damit fehlt es auch an dem weiteren vom BSG für notwendig erachteten Merkmal einer Teilnahme, nämlich dass die Niederlassung in eigener Praxis zumindest einer von zwei gleichgewichtigen Schwerpunkten der beruflichen Orientierung gewesen ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25, S.125 und BSG, Urteil vom 11. September 2002, B 6 KA 41/01 R, S.11) Davon kann beim Kläger keine Rede sein.
Die Beschränkung der Zulassung zur vertragsärztlichen bzw. vertragspyschotherapeutischen Versorgung in überversorgten Gebieten stellt sich als eine Berufsausübungsregelung dar, die vor allem zur Sicherung einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten im gesamten Bundesgebiet gerechtfertigt ist (…vgl. BSGE 82, 41, 44 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S. 13 für die vertragsärztliche Versorgung;… BSGE 81, 207, 212 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 S. 13 für die vertragszahnärztliche Versorgung; BSGE 87, 158, 163 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S. 110 für die vertragspyschotherapeutische Versorgung).
Die sich unter diesem Gesichtpunkt ergebenden verfassungsrechtlichen Erfordernisse hat § 95 Abs. 10 Satz 1 SGB V in angemessener Weise aufgenommen und verwirklicht (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S. 108 sowie BSG, Urteil vom 11. September 2002, B 6 KA 41/01 R, S. 13/14).
- BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 41/01 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - bedarfsunabhängige Zulassung - …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02
Die nachhaltig auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Versicherten der GKV ausgerichtete Tätigkeit muss zudem zumindest einen von zwei gleich zu gewichtenden Schwerpunkten der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen gebildet haben (…BSG SozR 3-2500 § 94 Nr. 25, S.126 sowie BSG, Urteil vom 11.09.2002, B 6 KA 41/01 R, S.9).Abzustellen ist nach dem BSG allerdings auf einen Halbjahreszeitraum innerhalb des 3-Jahres-Zeitraumes (…vgl. BSG a.a.O., S.126 sowie auch BSG, Urteil vom 11. September 2002, B 6 KA 41/01 R, S.9 unten).
Damit fehlt es auch an dem weiteren vom BSG für notwendig erachteten Merkmal einer Teilnahme, nämlich dass die Niederlassung in eigener Praxis zumindest einer von zwei gleichgewichtigen Schwerpunkten der beruflichen Orientierung gewesen ist (…vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25, S.125 und BSG, Urteil vom 11. September 2002, B 6 KA 41/01 R, S.11) Davon kann beim Kläger keine Rede sein.
Die sich unter diesem Gesichtpunkt ergebenden verfassungsrechtlichen Erfordernisse hat § 95 Abs. 10 Satz 1 SGB V in angemessener Weise aufgenommen und verwirklicht (…vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S. 108 sowie BSG, Urteil vom 11. September 2002, B 6 KA 41/01 R, S. 13/14).
- BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00
Ablehnung eines Antrags auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw Ermächtigung zur …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sehe in seinem Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00, NZS 2000, 395 - im Zeitfenster für die Teilnahme an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung weder grundsätzlich zu klärende Fragen noch eine ersichtliche Grundrechtsverletzung.Die Auslegung des Merkmals der "Teilnahme" an der Versorgung i.S. des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V wird durch die Funktion der Vorschrift bestimmt, für Härtefälle eine Ausnahme von dem Grundsatz der bedarfsabhängigen Zulassung der psychologischen Psychotherapeuten zu ermöglichen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25, S.111 unter Hinw. auf BT-Drucks. 13/9212 S.40 und BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 24, S 103).
Ein psychologischer Psychotherapeut hat daher nicht allein deswegen Anspruch auf eine Zulassung ohne Berücksichtigung des Bedarfs, weil er bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 16. Juni 1998 die nach damaligem Recht erforderliche Qualifikation zur Behandlung von Versicherten der GKV besaß (BVerfGE SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S.103).
- BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02
Zwar ist der Gesetzgeber bei der Neuordnung von Berufsausübungsregelungen aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gehalten, Übergangsregelungen für solche Personen zu schaffen, welche die von der Neuregelung betroffene Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (BVerfGE 98, 265, 309 f). - BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02
Prüfungsmaßstab ist hierbei zunächst Art. 12 Abs. 1 GG, da es dem Kläger darum geht, seine psychotherapeutische Praxis in M. in der Zukunft weiter betreiben zu können, so dass die damit verbundenen Erwerbsmöglichkeiten im Vordergrund des Begehrens stehen (vgl. BVerfGE 30, 292, 334 f; 85, 360, 383). - BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91
Akademie-Auflösung
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02
Prüfungsmaßstab ist hierbei zunächst Art. 12 Abs. 1 GG, da es dem Kläger darum geht, seine psychotherapeutische Praxis in M. in der Zukunft weiter betreiben zu können, so dass die damit verbundenen Erwerbsmöglichkeiten im Vordergrund des Begehrens stehen (vgl. BVerfGE 30, 292, 334 f; 85, 360, 383). - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66
Bundesentschädigungsgesetz
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02
Auf den Umstand, dass das Rechtsstaatsprinzip Vertrauensschutz auch im Hinblick auf Dispositionen gewährt, die der Bürger in der berechtigten Erwartung getätigt hat, dass sich bestimmte rechtliche Ausgangsbedingungen nicht ändern werden (vgl. BVerfGE 13, 39, 45 f; 30, 367, 389), mußte der Gesetzgeber übergangsrechtlich nur dadurch reagieren, dass psychologische Psychotherapeuten, die eine eigene Praxis aufgebaut und in diese in der Erwartung investiert hatten, sie zu alten Bedingungen unverändert weiterzuführen, einen gewissen Schutz geniessen. - BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R
Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung - …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02
Die Beschränkung der Zulassung zur vertragsärztlichen bzw. vertragspyschotherapeutischen Versorgung in überversorgten Gebieten stellt sich als eine Berufsausübungsregelung dar, die vor allem zur Sicherung einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten im gesamten Bundesgebiet gerechtfertigt ist (vgl. BSGE 82, 41, 44 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S. 13 für die vertragsärztliche Versorgung;… BSGE 81, 207, 212 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 S. 13 für die vertragszahnärztliche Versorgung;… BSGE 87, 158, 163 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S. 110 für die vertragspyschotherapeutische Versorgung). - BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 55/00 R
Altersgrenze bei Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02
Das Bundessozialgericht (BSG) habe sich in mehreren Entscheidungen vom 08. November 2000 (B 6 KA 22/00 R, B 6 KA 51/00 R, B 6 KA 46/00 R, B 6 KA 52/00 R, B 6 KA 44/00 R und B 6 KA 55/00 R) mit der bedarfsunabhängigen Zulassung von psychologischen Psychotherapeuten gemäß § 95 Abs. 10 SGB V auseinandergesetzt. - BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 64/96
Bildung von Planungsbereichen in der Vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02
Die Beschränkung der Zulassung zur vertragsärztlichen bzw. vertragspyschotherapeutischen Versorgung in überversorgten Gebieten stellt sich als eine Berufsausübungsregelung dar, die vor allem zur Sicherung einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten im gesamten Bundesgebiet gerechtfertigt ist (…vgl. BSGE 82, 41, 44 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S. 13 für die vertragsärztliche Versorgung; BSGE 81, 207, 212 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 S. 13 für die vertragszahnärztliche Versorgung;… BSGE 87, 158, 163 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S. 110 für die vertragspyschotherapeutische Versorgung). - BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 46/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58
Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 51/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R
Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung - …
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 73/00 R
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - Richtlinienempfehlung über …
- BVerfG, 22.03.2001 - 1 BvR 409/01
Auslegung von SGB 5 § 95 Abs 10 S 1 Nr 3 bei der Teilnahme im so genannten …
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 462/01
Auslegung von SGB 5 § 95 Abs 10 S 1 Nr 3 bei der Teilnahme im so genannten …
- LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 83/02
Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut in …
Behandelnder Therapeut ist nicht der Supervisor, sondern allein der Supervisand, der auch allein entscheidet, ob überhaupt und in welchem Umfang der Supervisor im konkreten Fall eingeschaltet wird (vgl. hierzu bereits Urteil des Senats vom 25. Juni 2003, Az.: L 12 KA 95/02 - die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen wurde mit Beschluss des Bundessozialgerichts vom 28. April 2004 zurückgewiesen -).