Rechtsprechung
   LSG Bayern, 26.02.2002 - L 18 U 122/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24554
LSG Bayern, 26.02.2002 - L 18 U 122/01 (https://dejure.org/2002,24554)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.02.2002 - L 18 U 122/01 (https://dejure.org/2002,24554)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - L 18 U 122/01 (https://dejure.org/2002,24554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,24554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2002 - L 18 U 122/01
    Das zur BK Nr. 2108 vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebene Merkblatt für die ärztliche Untersuchung (abgedruckt bei Mehrtens/Perlebach, aaO M 2108 S 1 ff), das zwar keine verbindliche, im Range der Verordnung stehende Erläuterung darstellt, aber Hinweise für die Beurteilung von möglichen Zusammenhängen aus arbeitsmedizinischer Sicht gibt und eine arbeitstechnische und medizinische Konkretisierung der BK beinhaltet (vgl BSG-Urteil vom 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R -), weshalb es als wertvolles Hilfsmittel für das Erkennen einer BK anzusehen ist, führt in seinem Abschnitt I Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege für berufliche Belastungen der Lendenwirbelsäule beispielhaft auf.
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2002 - L 18 U 122/01
    Während die arbeitstechnischen Voraussetzungen und der Gesundheitsschaden voll bewiesen sein müssen, reicht zur Bejahung des Kausalzusammenhangs zwischen der schädigenden Einwirkung und dem Gesundheitsschaden die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38; Mehrtens/Perlebach, aaO RdNr 26).
  • BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95

    Rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit bei der Umschreibung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2002 - L 18 U 122/01
    Der bei der Klägerin vorliegende monosegmentale Bandscheibenschaden schließt die Anerkennung einer Wirbelsäulen-BK nach der herrschenden Meinung nicht aus (vgl Schönberger/Mehrtens/Valentin S 537 ff, Mehrtens/Perlebach aaO Anm 7.1; grundlegend: LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 26.09.1995, L 15/U 89/95 und Beschluss des BSG vom 31.05.1996, 2 BU 237/95, Breithaupt 1997, 289; Becker SGb 2000, 119).
  • LSG Hessen, 18.03.2002 - L 11 U 83/01

    Berufskrankheit - Übergangsrecht - Stichtagsregelung - Eintritt des

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2002 - L 18 U 122/01
    Bei Berufskrankheiten mit weiteren versicherungsrechtlichen Merkmalen, wir hier dem Zwang zur Unterlassung aller Tätigkeiten, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können, tritt der Versicherungsfall erst mit deren vollständigen Vorliegen ein (vgl BSG SozR 3-5670 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2 und Hessisches LSG Urteil vom 18.03.2002 Az: L 11 U 83/01 in juris Nr KSRE 03190 0322).
  • LSG Hessen, 13.02.2002 - L 3 U 289/01

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Nachweis -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2002 - L 18 U 122/01
    So will auch das Hessische Landessozialgericht nicht ausschließen, dass für bestimmte Berufs- und Belastungsformen der positive Nachweis eines berufsbedingten mono- bzw bisegmentalen Schadens geführt werden kann, zB in der Alten- und Krankenpflege, wo anders als in klassischen Schwerarbeiterberufen nicht eine Bandscheiben-"Versorgungsstörung" unter Dauerbelastung als Schadensauslöser angenommen wird, sondern eine wiederholte "Mikrotraumatisierung" durch plötzliche überhöhte Belastungsspitzen beim Heben und beim Lagern von immobilisierten und übergewichtigen Patienten gegeben ist (Urteil vom 13.02.2002, Az: L 3 U 289/01 in juris Nr KSRE 033231322).
  • SG Gießen, 15.12.1998 - S 1 U 794/97

    Berufskrankheit - Ermächtigungsgrundlage - haftungsausfüllende Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2002 - L 18 U 122/01
    Der Streit um das Ausmaß ändert aber nichts an der Erkrankung als solcher (so auch SG Gießen - Urteil vom 15.12.1998 Az: S 1 U 794/97 in juris Nr KSRE 022381322).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht