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   LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 508/11   

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https://dejure.org/2013,4564
LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 508/11 (https://dejure.org/2013,4564)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.02.2013 - L 13 R 508/11 (https://dejure.org/2013,4564)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - L 13 R 508/11 (https://dejure.org/2013,4564)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 508/11
    Auch liege kein Verstoß gegen das Rechts- und Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) vor, da kein schützenswertes Vertrauen in eine uneingeschränkte und stetige Rentenerhöhung bestehe (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26.07.2007, Az.: 1 BvR 824/03).

    Gesetzliche Maßnahmen, die der Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung dienen, müssen allerdings von einem gewichtigen öffentlichen Interesse getragen und verhältnismäßig sein (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2007, Az. 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07 in juris, m.w.N.).

    In dem dem Bundesverfassungsgericht in seinem Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2007, Az. 1 BvR 824/03 zur Entscheidung vorliegenden Fall beruhte die Nichterhöhung der Renten zum 1. Juli 2004 (und die Beschränkung der Rentenanpassung im Jahr 2000 auf einen Inflationsausgleich) auf einem spezialgesetzlichen Außerkraftsetzen der Vorschriften zur Anpassung des aktuellen Rentenwerts, nach denen sich eine (umfangreichere) Rentenerhöhung ergeben hätte.

    Hier ist auch nicht der Fall gegeben, dass für die zwangsweise erbrachten Beiträge im Versicherungsfall keine adäquaten Versicherungsleistungen mehr erbracht und die erreichten Ansprüche substantiell entwertet worden sind (vgl. Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2007, 1 BvR 824/03).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 508/11
    Der bloße Vergleich von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Pensionen aus der Beamtenversorgung greift daher zu kurz (vgl. zur fehlenden Vergleichbarkeit von gesetzlicher Rentenversicherung und Beamtenversorgung auch ausführlich BVerfGE 105, 73 ff.).

    Etwas anderes folgt auch nicht - wie der Kläger meint - aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002 (2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73-135 = BGBl I 2002, 1305 = SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 176) zur Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Für den Vergleich zwischen Sozialversicherten und Rentnern sowie Beamten und Pensionsempfängern hat das Bundesverfassungsgericht entscheidend auf die Frage abgestellt, ob die (damalige) markant unterschiedliche steuerliche Belastung in der Nacherwerbsphase angemessen kompensiert wurde durch eine reziproke unterschiedliche steuerliche Belastung in der Erwerbsphase (BVerfGE 105, 73, juris Rn 203).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 KN 8/11

    Bundeszuschuss; Eigentum; Inflation; Kaufkraft; Rente; Rentenanpassung;

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 508/11
    Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber auch den Rentenbeziehern einen maßvollen Kaufkraftverlust zumutet (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, L 2 KN 8/11).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung weiterer Belastungen der letzten Jahre, wie etwa der Einführung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Renten oder der Einschränkungen bei der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Ausbildungszeiten (vgl. insoweit auch BSG, Urteil vom 21.1.2009, Az. B 12 R 11/06 R, in juris Rn. 18; Urteil vom 21.1.2009, B 12 R 1/07, in juris Rn. 46; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, Az. L 2 KN 8/11, in juris Rn. 55 ff.).

    Darüber hinaus wird auch durch das Eigentumsrecht in Art. 17 der Charta kein umfangreicherer Schutz vermittelt als durch Art. 14 GG (so zutreffend LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, Az. L 2 KN 8/11).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 508/11
    Der Gesetzgeber dürfe ungleiche Sachverhalte auch ungleich regeln (vgl. BSG vom 20.12.2007, B 4 RA 9/05 R).

    Damit unterfällt das Stammrecht auf Rente im Sinne des § 34 Abs. 1 SGB VI ebenso dem Eigentumsschutz wie der Anspruch auf jeden hieraus entstehenden monatlichen Einzelanspruch (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007, Az. B 4 RA 9/05 R).

    Deshalb richtet sich die Zuweisung des Geldwertes eines Rechts auf Rente grundsätzlich nach der Entwicklung der beitragsbelasteten Arbeitsverdienste der aktuell versicherten Arbeitnehmer (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007, Az. B 4 RA 9/05 R, vgl. eingehend zum sog. Umlageverfahren, BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, Az. B 4 RA 57/98 R, in juris).

  • BSG, 21.01.2009 - B 12 R 1/07 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Altersvorsorgeanteil und

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 508/11
    Durch die stufenweise Einführung des Altersvorsorgefaktors verbunden mit dem Ausbau der finanziellen Förderung der privaten Altersvorsorge gibt es für die Betroffenen die Möglichkeit, die Auswirkungen des Abschlags durch entsprechende private Altersvorsorge abzumildern (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 31. Januar 2009, B 12 R 1/07 R).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung weiterer Belastungen der letzten Jahre, wie etwa der Einführung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Renten oder der Einschränkungen bei der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Ausbildungszeiten (vgl. insoweit auch BSG, Urteil vom 21.1.2009, Az. B 12 R 11/06 R, in juris Rn. 18; Urteil vom 21.1.2009, B 12 R 1/07, in juris Rn. 46; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, Az. L 2 KN 8/11, in juris Rn. 55 ff.).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 508/11
    Der allgemeine Gleichheitssatz enthält kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungsbereichen mit anderen systematischen und sozialgeschichtlichen Zusammenhängen gleich zu regeln (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 43, 13 ; 75, 78 ).

    Der Gesetzgeber durfte unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (vgl. BVerfGE 75, 78; 76, 220, 241) angesichts der zu erwartenden weiter steigenden Lebenserwartung und damit der verlängerten durchschnittlichen Rentenbezugsdauer die Einführung des Faktors für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des Altersvorsorgeanteils als geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne ansehen, um das Ziel der langfristigen Sicherung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu erreichen.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 11 R 267/11

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenanpassung 2010 - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 508/11
    Die Festsetzung des aktuellen Rentenwertes zum 01.07.2010 durch § 1 Abs. 1 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2010 (juris: RWBestV 2010, "Rentenanpassung 2010") entspricht dem einfachen Recht (SGB VI) und verletzt auch kein Verfassungsrecht (Anschluss an Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 15.11.2011, L 11 R 267/11).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass unter dem Blickwinkel dieses einkommenssteuerrechtlichen Bezugsrahmens Teile der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die Beamtenpension Ähnlichkeiten aufweisen, führt dies nicht dazu, dass auch hinsichtlich der Voraussetzungen und der Berechnung der jeweiligen Altersbezüge von wesentlich gleichen Sachverhalten gesprochen werden kann (so auch Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15.11.2011 - L 11 R 267/11, juris Rn. 61).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 508/11
    Aufgrund des Umlageverfahrens gibt es auch kein vom einzelnen Versicherten angespartes Kapital, das der Unterscheidung zwischen eigenfinanzierten und fremdfinanzierten Leistungen dienen könnte (vgl. BSG, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfGE 87, 1.33 ff.).
  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 35/95 R

    Rentenversicherung - Höhe - Beitragssatz - Fremdlasten - "versicherungsfremde

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 508/11
    Die Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft ist verfassungsrechtlich nicht im Einzelnen vorgegeben, sondern politischer Natur und vom Gesetzgeber zu treffen (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 1998; Az. B 12 KR 35/95, in juris).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 508/11
    Deshalb richtet sich die Zuweisung des Geldwertes eines Rechts auf Rente grundsätzlich nach der Entwicklung der beitragsbelasteten Arbeitsverdienste der aktuell versicherten Arbeitnehmer (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007, Az. B 4 RA 9/05 R, vgl. eingehend zum sog. Umlageverfahren, BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, Az. B 4 RA 57/98 R, in juris).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 48/05 R

    Rentenanpassung durch die Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahr 2003 -

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 13/08 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 21.01.2009 - B 12 R 11/06 R

    Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - beitragsrechtliche Änderungen in

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

  • BVerfG, 29.12.1999 - 1 BvR 679/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sog. versicherungsfremde Leistungen

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74

    Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 03.06.2014 - 1 BvR 79/09

    Ausbleiben einer Rentenerhöhung im Jahr 2005 sowie alleinige Tragung eines

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 5 R 1496/14
    Aus dem Grundgesetz lasse sich auch kein Anspruch auf eine jährliche Erhöhung der Anpassung der Renten bzw. auf eine Anpassung der Renten in derselben Höhe wie bei den Versorgungsbezügen von Ruhestandsbeamten ableiten (ebenso Bayerisches LSG, Urteil v. 27.02.2013 - L 13 R 508/11- juris).

    Die Kammer schließe sich insoweit den folgenden Ausführungen des Bayerischen Landessozialgerichts (Urteil v. 27.02.2013, L 13 R 508/11) vollumfänglich an: "Zwischen den Normadressaten der gesetzlich Rentenversicherten und der Ruhestandsbeamten bestehen Unterschiede von solchem Gewicht, dass eine unterschiedliche Ausgestaltung dieser beiden Bereiche gerechtfertigt ist.

    Insoweit werde Bezug genommen auf die ausführlichen Begründungen des 11. Senats des LSG Baden-Württemberg (Urteil v. 15.11.2011, a.a.O., Juris, Rdnr. 68 ff) und des 13. Senats des Bayerischen LSG (Urteil v. 27.02.2013, a.a.O., Juris, Rdnr. 57 ff), denen sich die Kammer anschließe.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3216/13
    Aus dem GG lässt sich auch kein Anspruch auf eine jährliche Erhöhung der Anpassung der Renten bzw. auf eine Anpassung der Renten in derselben Höhe wie bei den Versorgungsbezügen von Ruhestandsbeamten ableiten (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Februar 2013 - L 13 R 508/11- in juris).

    Der Senat schließt sich insoweit den folgenden Ausführungen des Bayerischen LSG (Urteil vom 27. Februar 2013 - L 13 R 508/11 - in juris) vollumfänglich an:.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 1638/17
    Der Senat schließt sich insoweit den folgenden Ausführungen des Bayerischen LSG (Urteil vom 27.02.2013, - L 13 R 508/11 -, in juris; ebenso Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 15.11.2011, - L 11 R 267/11-, in juris) vollumfänglich an:.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3217/13
    Der Senat schließt sich insoweit den folgenden Ausführungen des Bayerischen LSG (Urteil vom 27. Februar 2013 - L 13 R 508/11 - in juris; ebenso das vom SG in seinen Entscheidungsgründen angeführte Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 15. November 2011 - L 11 R 267/11- in juris) vollumfänglich an:.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 4 R 918/18
    Der Senat schließt sich insoweit den folgenden Ausführungen des Bayerischen LSG (Urteil vom 27. Februar 2013 - L 13 R 508/11 - in juris; ebenso das vom SG in seinen Entscheidungsgründen angeführte Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 15. November 2011 - L 11 R 267/11- in juris) vollumfänglich an: [Ausführungen des Bayerischen LSG unter Rn. 36].
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 2211/17
    Der Senat schließt sich insoweit den folgenden Ausführungen des Bayerischen LSG (Urteil vom 27.02.2013, - L 13 R 508/11 -, in juris; ebenso Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 15.11.2011, - L 11 R 267/11-, in juris) vollumfänglich an:.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.04.2017 - L 4 R 4698/15
    Aus dem GG lässt sich auch kein Anspruch auf eine jährliche Erhöhung der Anpassung der Renten bzw. auf eine Anpassung der Renten in derselben Höhe wie bei den Versorgungsbezügen von Ruhestandsbeamten ableiten (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Februar 2013 - L 13 R 508/11 - juris, Rn. 34).
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