Rechtsprechung
LSG Bayern, 27.04.2006 - L 3 U 311/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um die Anerkenntnis und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Versicherte Tätigkeit als dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechend; Vornahme der Tätigkeit konkret unter arbeitnehmerähnlichen Umständen; Vergleichbarkeit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 21.07.2005 - S 24 U 780/03
- LSG Bayern, 27.04.2006 - L 3 U 311/05
- LSG Bayern, 20.09.2006 - L 3 U 311/05
- LSG Bayern, 29.09.2006 - L 3 U 311/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1990 - L 17 U 129/90
Kein UV-Schutz (§§ 539 Abs. 2, 548 Abs. 1, 658 Abs. 2 Nr. 2 RVO) für eine …
Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2006 - L 3 U 311/05
Hilfeleistungen im Zusammenhang mit diesem Hobby, wie z.B. das Ausladen der Pferde aus dem Pferdetransporter, sind maßgeblich durch das kameradschaftliche und gemeinschaftsfördernde, auf Gegenseitigkeit beruhende Verhalten von Reitern und deren Angehörigen untereinander geprägt und deshalb Teil der reitsportlichen Betätigung, so dass sie durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht geschützt sind (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.1990, L 17 U 129/90).Die Bodenarbeit mit dem Pferd der Klägerin war wegen der relativ geringen Zeitdauer von zehn Minuten eine kurze, im Hinblick auf die enge Beziehung der Klägerin und der Beklagten gerade selbstverständliche Hilfeleistung wie das Ausladen von Pferden aus dem Pferdetransporter (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.1990, L 17 U 129/90).
- BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2006 - L 3 U 311/05
Außerdem muss die Tätigkeit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechen (BSGE 5, 168, 171) und es muss sich um eine Tätigkeit handeln, die ihrer Art nach von Arbeitnehmern verrichtet werden kann (…BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43). - LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02
Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2006 - L 3 U 311/05
Das Nachbarschaftsverhältnis im Reitstall war also wesentlich enger als ein "normales" Nachbarschaftsverhältnis (vgl. BayLSG vom 23.10.2002, L 3 U 39/02 zum Koppelgang), so dass diesem Element bei der Gesamtbetrachtung besonderes Gewicht zukommt. - BSG, 26.01.1978 - 2 RU 9/77
Versicherungsschutz - Beaufsichtigung eines Kindes - Verwandtschaft - Familiäre …
Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2006 - L 3 U 311/05
Außerdem muss die Tätigkeit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechen (BSGE 5, 168, 171) und es muss sich um eine Tätigkeit handeln, die ihrer Art nach von Arbeitnehmern verrichtet werden kann (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43).