Rechtsprechung
LSG Bayern, 29.01.2015 - L 9 AL 12/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Insolvenzgeld; Rangverhältnis zwischen Insolvenzereignissen; Masselosigkeit im Insolvenzverfahren; Voraussetzungen des Eintritts des Insolvenzereignisses einer Betriebseinstellung bei offensichtlicher Masselosigkeit; Unerheblichkeit einer späteren ...
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Insolvenzgeld: Sperrwirkung der Betriebseinstellung bei offensichtlicher Masselosigkeit für andere Insolvenzereignisse
- rewis.io
Voraussetzungen und Sperrwirkung des Insolvenzereignisses einer Betriebseinstellung bei offensichtlicher Masselosigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Insolvenzgeld; Voraussetzungen des Eintritts des Insolvenzereignisses einer Betriebseinstellung bei offensichtlicher Masselosigkeit; Unerheblichkeit einer späteren Insolvenzeröffnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 17.11.2011 - S 7 AL 386/09
- LSG Bayern, 29.01.2015 - L 9 AL 12/12
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 1699
- NZI 2015, 840
- NZG 2015, 1366
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R
Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlußfrist - Beginn - Insolvenztatbestand …
Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2015 - L 9 AL 12/12
Die Masselosigkeit muss dabei vor oder gleichzeitig mit der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit eintreten; eine spätere Masselosigkeit ist nicht ausreichend (vgl. Brand/Kühl, a.a.O. Rn. 39 unter Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 04.03.1999, Az. B 11/10 AL 3/98 R; Peters-Lange in: Gagel, SGB II/SGB III, Stand 12/2009, § 183 SGB III Rn 47;… Völzke in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand 07/2010, § 183 Rn. 65). - BSG, 22.09.1993 - 10 RAr 9/91
Konkursausfallgeld - Feststellungslast - Masselosigkeit
Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2015 - L 9 AL 12/12
Dass ein Arbeitgeber Schulden in großer Höhe gemacht und sich abgesetzt hat, ohne sie zu begleichen, ist dagegen allein kein Grund für die Annahme einer offensichtlichen Masselosigkeit, da zwischen Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsunfähigkeit zu unterscheiden ist (vgl. BSG, Urteil vom 22.09.1993, Az. 10 RAr 9/91, SozR 3-4100 § 141b Nr. 7). - BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80
Konkursausfallgeld - Voraussetzungen
Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2015 - L 9 AL 12/12
Dies kann der Fall sein, wenn unter Hinweis auf die Zahlungsunfähigkeit kein Arbeitsentgelt mehr gezahlt, die Betriebstätigkeit eingestellt und kein Insolvenzantrag gestellt wird (BSG, Urteil vom 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80 - SozR 4100 § 141b Nr. 21).