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   LSG Bayern, 29.05.2002 - L 2 U 400/00   

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https://dejure.org/2002,19769
LSG Bayern, 29.05.2002 - L 2 U 400/00 (https://dejure.org/2002,19769)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.05.2002 - L 2 U 400/00 (https://dejure.org/2002,19769)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - L 2 U 400/00 (https://dejure.org/2002,19769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Laufende Ausbesserungen an Gebäuden, die dem Unternehmen der Landwirtschaft dienen als Teile des landwirtschaftlichen Unternehmens; Tödlicher Sturz vom Dachstuhl eines Wohnhausneubaus als Berufsunfall; Dienen eines wesentlichen Flächenanteils eines Hauses der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 21/97 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - gemischte Tätigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 29.05.2002 - L 2 U 400/00
    Mit Urteil vom 24.08.2000 hat das SG die Klage abgewiesen und in der Begründung auf die Ausführungen des Bundessozialgerichts im Urteil vom 24.03.1998 (Az.: B 2 U 21/97 R) Bezug genommen.

    Die frühere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wie sie sich im Urteil vom 24.07.1985 (SozR 2200 § 539 Nr. 112) ausdrückt, dass nämlich der Bau des Dachstuhls rechtlich und wirtschaftlich aus dem Bauvorhaben des Verstorbenen ausgegliedert sei und damit diese Arbeit nicht mehr zu seinem Unternehmen gehöre, kann im Hinblick auf die Argumente des Bundessozialgerichts in der Entscheidung vom 24.03.1998 (B 2 U 21/97 R) nicht mehr überzeugen.

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Auszug aus LSG Bayern, 29.05.2002 - L 2 U 400/00
    Das ist dann der Fall, wenn auch nur vorübergehend eine ernstliche, dem in Betracht kommenden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende, wirtschaftlich als Arbeit zu wertende Tätigkeit verrichtet wird, die - ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens - ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, die in einem dem Erwerbsleben zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis steht, so dass durch sie ein innerer Zusammenhang mit dem unterstützten Unternehmen hergestellt wird (vgl. BSGE 5, 168; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).
  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90

    Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO nach dem Gesamtbild

    Auszug aus LSG Bayern, 29.05.2002 - L 2 U 400/00
    Nach dem Gesamtbild des ausgeführten und beabsichtigten Vorhabens ist die Tätigkeit des Verstorbenen als zu seinem Unternehmensbereich gehörend zu beurteilen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8, § 548 Nr. 30).
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus LSG Bayern, 29.05.2002 - L 2 U 400/00
    Das ist dann der Fall, wenn auch nur vorübergehend eine ernstliche, dem in Betracht kommenden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende, wirtschaftlich als Arbeit zu wertende Tätigkeit verrichtet wird, die - ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens - ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, die in einem dem Erwerbsleben zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis steht, so dass durch sie ein innerer Zusammenhang mit dem unterstützten Unternehmen hergestellt wird (vgl. BSGE 5, 168; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).
  • BSG, 10.03.1994 - 2 RU 20/93

    Unfallversicherungschutz - Rennreiter

    Auszug aus LSG Bayern, 29.05.2002 - L 2 U 400/00
    Wer, wie der Verstorbene, im Rahmen seines eigenen Unternehmens als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten tätig wird, ist schon den objektiven Umständen nach als Unternehmer und jedenfalls nicht als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnlich tätig, selbst wenn einzelne Handlungen auch einem fremden Unternehmen nützlich sind (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 28).
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