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   LSG Bayern, 29.09.2004 - L 2 U 256/02   

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https://dejure.org/2004,19519
LSG Bayern, 29.09.2004 - L 2 U 256/02 (https://dejure.org/2004,19519)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.09.2004 - L 2 U 256/02 (https://dejure.org/2004,19519)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. September 2004 - L 2 U 256/02 (https://dejure.org/2004,19519)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines Arbeitsunfalls; Versicherungsschutz für das Abholen des Ehemannes von der Arbeitsstätte; Versicherungsschutz bei Hilfeleistung in Notfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Hilfeleistung: Auch begonnene Hilfe steht unter Schutz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 21/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei täglicher Kinderbetreuung durch die Großmutter

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2004 - L 2 U 256/02
    Unter anderem fehlte es bereits an der hierfür notwendigen Gegenleistung (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 37).

    Dabei sind neben der Stärke der Beziehungen die gesamten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, inbesondere Art, Umfang und Dauer der vorgesehenen Tätigkeit (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 37).

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2004 - L 2 U 256/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG setzt dieser Versicherungsschutz voraus, dass eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem Willen des Unternehmens entsprechende Tätigkeit vorliegt, die ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (vgl. BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 42/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Rettungshandlung - Rettungsabsicht - Ausweichmanöver

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2004 - L 2 U 256/02
    Hierbei gilt, wie auch sonst im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, dass alle entscheidungserheblichen Tatsachen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewiesen sein müssen, während dort, wo es um die Frage des ursächlichen Zusammenhanges geht, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht (vgl. BSG Urteil vom 02.11.1999 Az.: B 2 U 42/98 R).
  • BSG, 11.12.1973 - 2 RU 30/73

    Ausschluß des Versicherungsschutz - Haftungsausschluß - Rettung eines anderen aus

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2004 - L 2 U 256/02
    Für die Prüfung, ob eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Körper oder Gesundheit eines anderen gegeben ist, ist darauf abzustellen, ob der Hilfeleistende nach den Umständen eine solche Gefahr annehmen durfte (vgl. BSGE 37, 38; Urteil vom 11.12.1980 Az.: 2/8a RU 102/78).
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 47/88
    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2004 - L 2 U 256/02
    Der Senat stützt sich bei seiner Überzeugung von dem entsprechenden Sachverhalt auf die Angaben der Klägerin, auf die allein einerseits ein Beweis gegründet werden kann (BSG Urteil vom 06.04.1989 Az.: 2 RU 47/88; Meyer-Ladewig Kommentar zum SGG, 7.Aufl., § 103 Rdnr.7a; Peters-Sautter-Wolff Kommentar zum SSG § 103 Rdnrn.2b, c, 3), und gegen die andererseits keine ernsthaften Zweifel ersichtlich sind.
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