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   LSG Bayern, 29.10.1998 - L 4 KR 115/96   

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https://dejure.org/1998,10015
LSG Bayern, 29.10.1998 - L 4 KR 115/96 (https://dejure.org/1998,10015)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.10.1998 - L 4 KR 115/96 (https://dejure.org/1998,10015)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - L 4 KR 115/96 (https://dejure.org/1998,10015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung einer kieferorthopädischen Behandlung; Leistungsinhalt der kieferorthopädischen Behandlung ; Ausnahmeregelung für Versicherte mit schweren Kieferanomalien; Zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Zeitpunkt der Aufstellung des Behandlungsplanes als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/97

    Kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen, Leistungsbeschränkung in der

    Auszug aus LSG Bayern, 29.10.1998 - L 4 KR 115/96
    Die hiernach entscheidungserhebliche Frage des Behandlungsbeginns ist von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit den Urteilen vom 09.12.1997 (1 RK 11/96, 1 RK 10/97, 1 RK 11/97, BSGE 81, 245 = Die Leistungen 1998, 5 f.) in dem Sinne beantwortet worden, daß Behandlungsbeginn der Zeitpunkt der Aufstellung des kieferorthopädischen Behandlungsplanes ist, auch wenn die eigentliche Behandlung erst danach beginnt und wichtige Vorbereitungshandlungen schon vor diesem Zeitpunkt liegen sollten.
  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/96

    Kieferorthopädische Behandlung in der Krankenversicherung, Beschränkung des

    Auszug aus LSG Bayern, 29.10.1998 - L 4 KR 115/96
    Die hiernach entscheidungserhebliche Frage des Behandlungsbeginns ist von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit den Urteilen vom 09.12.1997 (1 RK 11/96, 1 RK 10/97, 1 RK 11/97, BSGE 81, 245 = Die Leistungen 1998, 5 f.) in dem Sinne beantwortet worden, daß Behandlungsbeginn der Zeitpunkt der Aufstellung des kieferorthopädischen Behandlungsplanes ist, auch wenn die eigentliche Behandlung erst danach beginnt und wichtige Vorbereitungshandlungen schon vor diesem Zeitpunkt liegen sollten.
  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 10/97

    Krankenversicherung - Behandlung - Behandlungskosten - Ersatzkasse -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.10.1998 - L 4 KR 115/96
    Die hiernach entscheidungserhebliche Frage des Behandlungsbeginns ist von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit den Urteilen vom 09.12.1997 (1 RK 11/96, 1 RK 10/97, 1 RK 11/97, BSGE 81, 245 = Die Leistungen 1998, 5 f.) in dem Sinne beantwortet worden, daß Behandlungsbeginn der Zeitpunkt der Aufstellung des kieferorthopädischen Behandlungsplanes ist, auch wenn die eigentliche Behandlung erst danach beginnt und wichtige Vorbereitungshandlungen schon vor diesem Zeitpunkt liegen sollten.
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