Rechtsprechung
LSG Bayern, 29.10.2003 - L 20 RJ 81/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Landwirtschaftliche Lehrzeit im elterlichen Betrieb als Versicherungszeit; Versicherungspflicht für Lehrlinge in staatlich anerkannten Lehrwerkstätten; Lehrzeit bei anerkannten Lehrherrn; Lehrzeit in einem anerkannten Fremdlehrbetrieb; Besuch von berufsfördernden Kursen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 15.01.2002 - S 8 RJ 351/99
- LSG Bayern, 29.10.2003 - L 20 RJ 81/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 56/98 R
Anrechenbarkeit der landwirtschaftliche Berufsausbildung im elterlichen Betrieb …
Auszug aus LSG Bayern, 29.10.2003 - L 20 RJ 81/02
In diesem Sinne hat auch der 12. Senat des BSG die Bestimmung des § 247 Abs. 2 a SGB VI interpretiert (Urteil vom 23.09.1999 - B 12 RJ 199 R - und vom 01.12.1999 - B 5 RJ 56/98 R -).Denn die Unterweisung des Klägers durch seinen Vater war nicht auf einen formellen Lehrabschluss ausgerichtet und erfüllte auch sonst nicht die Voraussetzungen einer geregelten Ausbildung als Lehrling (vgl. hierzu BSG Urteil vom 01.12.1999 - B 5 RJ 56/98 R -).
- BSG, 23.09.1999 - B 12 RJ 1/99 R
Rentenversicherungspflicht - Anlernling - familienhafte Mithilfe - fiktive …
Auszug aus LSG Bayern, 29.10.2003 - L 20 RJ 81/02
Eine Lehrzeit liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn eine abhängige Beschäftigung in einem Betrieb hauptsächlich der Fachausbildung dient, diesem Ziel entsprechend geleitet wird und der Auszubildende tatsächlich die Stellung eines Lehrlings einnimmt (BSG in SozR 3-2600 § 247 Nr. 2 m.w.N.). - BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 73/91
Lehrzeit im elterlichen Betrieb - Anerkennung einer Ausfallzeit
Auszug aus LSG Bayern, 29.10.2003 - L 20 RJ 81/02
Die dadurch in der Versicherungsbiographie entstandenen Lücken, die bis zum Inkrafttreten des RRG 1992 durch die Träger der Rentenversicherung entweder überhaupt nicht als rentenversicherungsrechtliche Zeit berücksichtigt werden konnten (vgl. BSG vom 03.12.1992 - 13 RJ 73/91 -) oder nur im Wege der ergänzenden Rechtsauslegung als beitragsfreie Zeiten anerkannt worden sind, sollen durch fiktive Beitragszeiten geschlossen werden".