Rechtsprechung
LSG Bayern, 30.04.2014 - L 20 R 872/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer; Beweiskraft eines Diploms; Maßgebliches Geburtsdatum
- ra.de
- rechtsportal.de
Kein Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer; Beweiskraft eines Auszugs aus dem türkischen Personenstandsregister
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Kein Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer; Beweiskraft eines Auszugs aus dem türkischen Personenstandsregister
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 03.09.2012 - S 7 R 12/11
- LSG Bayern, 30.04.2014 - L 20 R 872/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R
Geburtsdatum - Beweiskraft eines ausländischen Schulregisterauszuges - Urkunde - …
Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2014 - L 20 R 872/12
§ 33a Abs. 2 SGB I verlangt nicht, dass das Geburtsdatum als solches in der Urkunde ausdrücklich und vollständig vermerkt ist; es ergibt sich aus der Urkunde auch, wenn die durch die Urkunde bewiesenen Tatsachen zur vollen Überzeugung des Gerichts auf ein abweichendes Geburtsdatum iS des § 33a Abs. 2 SGB I schließen lassen (vgl. BSG vom 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R).§ 33a Abs. 2 SGB I verlangt auch nicht, dass das Geburtsdatum als solches in der Urkunde ausdrücklich und vollständig vermerkt ist; es "ergibt" sich aus der Urkunde auch, wenn die durch die Urkunde bewiesenen Tatsachen zur vollen Überzeugung des Gerichts auf ein abweichendes Geburtsdatum iS des § 33a Abs. 2 SGB I schließen lassen (vgl. BSG vom 28.04.2004, B 5 RJ 33/03 mwN, veröffentlicht in juris).
Nicht zu den Merkmalen der Urkunde gehört deren Beweiskraft (vgl. BSG vom 28.04.2004 aaO).
- EuGH, 02.12.1997 - C-336/94
Dafeki
Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2014 - L 20 R 872/12
Dabei entsteht nach den auch hier zu beachtenden europarechtlichen Grundsätzen die Verpflichtung, von der Behörde eines anderen Mitgliedstaates ausgestellte Urkunden zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den Einzelfall bezogenen Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt ist (EuGH vom 02.12.1997 - C-336/94, veröffentlicht in juris).
- LSG Bayern, 20.03.2019 - L 13 R 496/15
Rentenversicherungsrecht: Anspruch auf Änderung der Versicherungsnummer bzw. des …
Dem somit grundsätzlich zeitnah geführten Taufregister kommt eine höhere Beweiskraft zu als nachträglich ausgestellten Bescheinigungen, etwa Schulbescheinigungen, bei denen regelmäßig nicht bekannt ist, auf welcher Grundlage die Daten eingetragen worden sind (vgl. etwa Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.04.2014 - L 20 R 872/12 -, juris).