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   LSG Bayern, 30.06.2009 - L 15 SB 118/08   

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https://dejure.org/2009,26386
LSG Bayern, 30.06.2009 - L 15 SB 118/08 (https://dejure.org/2009,26386)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.06.2009 - L 15 SB 118/08 (https://dejure.org/2009,26386)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - L 15 SB 118/08 (https://dejure.org/2009,26386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Mindest-GdB von 80 - Merkzeichen RF

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Zuerkennung der Merkzeichen aG und RF

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft bei einer Funktionsstörung im Bereich der Wirbelsäule bei einem Einzel-GdB von 40 als ausreichender Grund zur Befreiung von den Gebühren der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14

    Merkzeichen aG nur unter engen Voraussetzungen

    Zwar kann den gesetzlichen Regelungen nicht der Grundsatz entnommen werden, dass für die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen aG ein (Mindest-)GdB für die fortbewegungsrelevanten Gesundheitsstörungen in Höhe von 80 zwingend erforderlich wäre (a.A. noch Urteil des Senats vom 30.06.2009, Az.: L 15 SB 118/08).

    Soweit eingewandt wird, den in Abschnitt II Nr. 1 VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO genannten Regelbeispielen sei gemeinsam, dass Funktionsstörungen mit einem Mindest-GdB von 80 vorliegen müssen, die sich gravierend auf die Fortbewegungsfähigkeit auswirken, und soweit daraus der Schluss gezogen wird, außergewöhnlich Gehbehinderten könnten nur Personen gleichgestellt werden, bei denen Funktionsstörungen mit Auswirkungen auf die Fortbewegungsfähigkeit mit einem Mindest-GdB von 80 vorliegen (so Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Juni 2009 - L 15 SB 118/08 - juris), kann dahinstehen, ob dies so ist, was allerdings in Bezug auf die in den Regelbeispielen ebenfalls genannten einseitig Oberschenkelamputierten zweifelhaft sein mag.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2013 - L 11 SB 267/12

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "aG" - Regelbeispiele - mobilitätsbedingter

    Soweit eingewandt wird, den in Abschnitt II Nr. 1 VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO genannten Regelbeispielen sei gemeinsam, dass Funktionsstörungen mit einem Mindest-GdB von 80 vorliegen müssen, die sich gravierend auf die Fortbewegungsfähigkeit auswirken, und soweit daraus der Schluss gezogen wird, außergewöhnlich Gehbehinderten könnten nur Personen gleichgestellt werden, bei denen Funktionsstörungen mit Auswirkungen auf die Fortbewegungsfähigkeit mit einem Mindest-GdB von 80 vorliegen (so Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Juni 2009 - L 15 SB 118/08 - juris), kann dahinstehen, ob dies so ist, was allerdings in Bezug auf die in den Regelbeispielen ebenfalls genannten einseitig Oberschenkelamputierten zweifelhaft sein mag.
  • SG Karlsruhe, 20.05.2014 - S 1 SB 2343/13

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Mindest-GdB von 80 - Anhörung eines

    Denn allen Regelbeispielen ist gemeinsam, dass Funktionsstörungen mit einem Mindest-GdB von 80 vorliegen müssen, die sich gravierend auf die Fortbewegungsfähigkeit auswirken (vgl. Bay. LSG vom 30.09.2009 - L 15 SB 118/08 - ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, zuletzt Gerichtsbescheid vom 08.11.2012 - S 1 SB 977/12 - ).
  • LSG Hamburg, 25.04.2023 - L 3 SB 27/21

    Voraussetzungen der Zuerkennung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche

    In der Rechtsprechung war darüber hinaus teilweise ausgeführt worden, dass eine Gleichstellung nur in Betracht komme bei Personen, bei denen sich auf die Fortbewegungsfähigkeit auswirkende Funktionsstörungen mit einem Mindest-GdB von 80 vorlägen (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 30.6.2009 - L 15 SB 118/08, juris; s. auch Wendler/Schillings, Versorgungsmedizinische Grundsätze, 10. Aufl. 2020, S. 497 f.).
  • LSG Bayern, 31.03.2011 - L 15 SB 105/10

    Schwerbehindertenrecht - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Merkzeichen

    Es genügt nicht, dass er nur an einzelnen Veranstaltungen, etwa Massenveranstaltungen, nicht teilnehmen kann, vielmehr muss er praktisch an das Haus/ an seine Wohnung gebunden sein (vgl. BSG, Urteil vom 17.03.1982, 9a/9 RVs 6/81; Urteil vom 10.08.1993, 9/9a RVs 7/91; Urteil vom 12.02.1997, 9 RVs 2/96; Urteil vom 23.02.1987, 9a RVs 72/85; Urteil vom 03.06.1987, 9a RVs 27/85; Bayer. LSG, Urteil vom 30.06.2009, L 15 SB 118/08; Urteil vom 20.10.2010, L 16 SB 182/09).
  • SG Karlsruhe, 08.11.2012 - S 1 SB 977/12

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Denn allen Regelbeispielen ist gemeinsam, dass Funktionsstörungen mit einem Mindest-GdB von 80 vorliegen müssen, die sich gravierend auf die Fortbewegungsfähigkeit auswirken (vgl. Bay. LSG vom 30.09.2009 - L 15 SB 118/08 - sowie Gerichtsbescheide des erkennenden Gerichts vom 20.01.2011 - S 1 SB 2264/10 - und vom 27.06.2011 - S 1 SB 536/11 - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2014 - L 5 SB 83/13
    Danach kann es dahinstehen, ob für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" ein GdB von mindestens 50 - wie von der Klägerin erfüllt - oder ein GdB von mindestens 80 (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - L 15 SB 118/08 -, Juris Rn. 30) - wie von der Klägerin nicht erfüllt - erforderlich sind.
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