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   LSG Bayern, 30.09.2013 - L 11 AS 593/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,63447
LSG Bayern, 30.09.2013 - L 11 AS 593/13 B ER (https://dejure.org/2013,63447)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.09.2013 - L 11 AS 593/13 B ER (https://dejure.org/2013,63447)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. September 2013 - L 11 AS 593/13 B ER (https://dejure.org/2013,63447)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2013 - L 11 AS 593/13
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 - NVwZ 2005, 927) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 - aaO - und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06).

    In diesem Zusammenhang ist eine Orientierung an den Erfolgsaussichten nur möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist, denn soweit schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, darf die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern sie muss abschließend geprüft werden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 aaO).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2013 - L 11 AS 593/13
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69; vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 - aaO - und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2013 - L 11 AS 593/13
    Mit dem Sanktionsbescheid vom 10.07.2013 wurde lediglich der Sanktionszeitraum kalendermäßig festgelegt, § 31b Abs. 1 Satz 1 SGB II. Der insofern festgestellte Wegfall des Anspruches auf Alg II ist aber im laufenden Bewilligungszeitraum verfahrensrechtlich durch eine ausdrückliche Aufhebungsverfügung nach § 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) umzusetzen (BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.06.2013 - L 7 AS 332/13 B ER -, beide zitiert nach juris).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2013 - L 11 AS 593/13
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69; vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2013 - L 11 AS 593/13
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69; vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2013 - L 7 AS 332/13

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Unzulässigkeit einer Minderung in Höhe von 60

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2013 - L 11 AS 593/13
    Mit dem Sanktionsbescheid vom 10.07.2013 wurde lediglich der Sanktionszeitraum kalendermäßig festgelegt, § 31b Abs. 1 Satz 1 SGB II. Der insofern festgestellte Wegfall des Anspruches auf Alg II ist aber im laufenden Bewilligungszeitraum verfahrensrechtlich durch eine ausdrückliche Aufhebungsverfügung nach § 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) umzusetzen (BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.06.2013 - L 7 AS 332/13 B ER -, beide zitiert nach juris).
  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2013 - L 11 AS 593/13
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 - aaO - und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06).
  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R

    Umdeutung eines Sperrzeitbescheids im Widerspruchsbescheid in einen Bescheid über

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2013 - L 11 AS 593/13
    Der Bescheid vom 10.07.2013 kann insbesondere auch nicht in einen Bescheid über die Aufhebung der Bewilligung von Alg II gemäß § 43 SGB X umgedeutet werden (vgl LSG Niedersachsen-Bremen aaO mit Verweis auf BSG, SozR 3-1300 § 24 Nr. 16, zum Sperrzeitenrecht).
  • LSG Bayern, 12.04.2010 - L 11 AS 18/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - keine Eilbedürftigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2013 - L 11 AS 593/13
    Ein Anordnungsgrund für Zeiträume vor einer gerichtlichen Entscheidung ist daher nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn ein noch gegenwärtig schwerer, irreparabler und unzumutbarer Nachteil glaubhaft gemacht wird, und ein besonderer Nachholbedarf durch die Verweigerung der Leistungen in der Vergangenheit auch in der Zukunft noch fortwirkt oder ein Anspruch eindeutig besteht (vgl. Beschluss des Senates vom 12.04.2010 - L 11 AS 18/10 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 B 948/08
    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2013 - L 11 AS 593/13
    Davon abzuweichen besteht nur Anlass, wenn ein überwiegendes Interesse des durch den Verwaltungsakt Belasteten feststellbar ist (vgl Beschluss des Senats vom 18.11.2008 - L 11 B 948/08 AS ER).
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