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   LSG Bayern, 30.09.2015 - L 2 P 22/13   

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https://dejure.org/2015,35185
LSG Bayern, 30.09.2015 - L 2 P 22/13 (https://dejure.org/2015,35185)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.09.2015 - L 2 P 22/13 (https://dejure.org/2015,35185)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. September 2015 - L 2 P 22/13 (https://dejure.org/2015,35185)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflegegeldanspruch unter Berufung auf die UN-BRK; Zeitpunkt der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts; Unterschiedliche Höhe von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

  • rewis.io

    UN Behindertenrechtskonvention und SGB XI

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegegeldanspruch unter Berufung auf die UN-BRK

  • rechtsportal.de

    Kein weitergehender Anspruch auf Leistungen zur Pflege nach dem SGB XI durch die UN-Behindertenrechtskonvention

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 110
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 17/12 R

    Krankenversicherung der Studenten - Überschreiten der Altershöchstgrenze -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2015 - L 2 P 22/13
    Diese Überlegungen lassen sich auf die gesamte Vorschrift des Art. 25 UN-BRK übertragen (offenlassend BSG, Urteil vom 15.10.2014, Az. B 12 KR 17/12 R, Rdnr. 30 bei Juris für Art. 25 Satz 3 Buchst. a UN-BRK).

    Anerkannt ist lediglich die unmittelbare Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots des Art. 5 Abs. 2 UN-BRK (BSG, Urteil vom 06.03.2012, aaO., Rdnr. 29) bei Juris bzw. ggf. des Art. 25 Satz 3 Buchst. a UN-BRK (BSG vom 15.10.2014, a.a.O.).

    Dieses Diskriminierungsverbot entspricht im Wesentlichen dem Regelungsgehalt des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf (BSG, Urteil vom 15.10.2014, Az. B 12 KR 17/12 R, Rdnr. 31 bei Juris).

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2015 - L 2 P 22/13
    Bei der UN-Behindertenrechtskonvention handelt es sich jedoch um keine allgemeine Regel des Völkerrechts, wie auch das BSG mit Urteil vom 06.03.2012 (Az. B 1 KR 10/11 R, BSGE 110, 194, Rdnrn. 20 f. bei Juris) entschieden hat.

    Nach diesen Grundsätzen hat das BSG in seinem Urteil vom 06.03.2012 (Az. B 1 KR 10/11 R, Rdnrn. 24 ff.) festgestellt, dass die Vorschrift des Art. 25 Satz 3 Buchst. b UN-BRK keine unmittelbaren Rechtsansprüche begründet.

    Anerkannt ist lediglich die unmittelbare Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots des Art. 5 Abs. 2 UN-BRK (BSG, Urteil vom 06.03.2012, aaO., Rdnr. 29) bei Juris bzw. ggf. des Art. 25 Satz 3 Buchst. a UN-BRK (BSG vom 15.10.2014, a.a.O.).

  • BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 1133/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die unterschiedliche Höhe von

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2015 - L 2 P 22/13
    In der mündlichen Verhandlung vom 30.09.2015 hat der Kläger geltend gemacht, dass die Argumentation im Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2014 (Az. 1 BvR 1133/12) betreffend die Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen finanziellen Ausgestaltung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige einerseits und beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte andererseits auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar sei, da es ihm nicht um die Finanzierung der Pflege durch Familienangehörige gehe, sondern um die Finanzierung des Einsatzes professioneller Pflegekräfte im Wege des Arbeitgebermodells, also im Wege der Anstellung dieser Pflegekräfte durch den Pflegebedürftigen selbst.

    Mit Nichtannahmebeschluss vom 26.03.2014 (Az. 1 BvR 1133/12) hat das Bundesverfassungsgericht darüber hinaus entschieden, dass die unterschiedliche Höhe von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige einerseits (Pflegegeld nach § 37 SGB XI) und beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte andererseits (Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI) durch hinreichende Sachgründe gerechtfertigt ist und weder Art. 3 Abs. 1 GG noch Art. 6 Abs. 1 GG verletzt.

    Nicht überzeugend ist der Einwand des Klägers, dass die Argumentation im Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2014 (Az. 1 BvR 1133/12) betreffend die Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen finanziellen Ausgestaltung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige einerseits und beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte andererseits auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar sei, da es ihm nicht um die Finanzierung der Pflege durch Familienangehörige gehe, sondern um die Finanzierung des Einsatzes professioneller Pflegekräfte im Wege des Arbeitgebermodells, also im Wege der Anstellung dieser Pflegekräfte durch den Pflegebedürftigen selbst.

  • BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 452/99

    Zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit in der sozialen Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2015 - L 2 P 22/13
    Keine Zweifel bestehen bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften der §§ 14, 15, 37 und 45b SGB XI. Soweit der Kläger geltend macht, dass die unterschiedliche Bewertung von Pflegezeiten aufgrund des eingeschränkten Grundpflegebegriffs eine Diskriminierung insbesondere von Demenzkranken bedeute, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mit Nichtannahmebeschluss vom 22.05.2003 (Az. 1 BvR 452/99) entschieden, dass kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - L 33 R 964/15

    Sozialhilferecht: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - volle

    Nach diesen Maßstäben sind Art. 19, 26, 27 und 28 UN-BRK nicht unmittelbar anwendbar (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. Februar 2014 - L 20 SO 436/13 B ER - juris Rn. 60; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. September 2015 - L 2 P 22/13 - juris Rn. 35; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 10 AL 207/10 - juris Rn. 33; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2012 - L 29 AL 337/09 - juris Rn. 134).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

    Andernfalls bezöge man auf diesem Wege die Prüfung der Sach- und Rechtslage für spätere Zeiträume in die Überprüfung nach § 44 SGB X ein, obwohl dafür ausschließlich das Verfahren nach § 48 SGB X vorgesehen ist (so auch LSG Bayern, Urteil vom 30.9.2015 - L 2 P 22/13-).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - L 1 R 160/18

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Höhe der Renten wegen verminderter

    Die Vorschrift ist erkennbar offen und als Programmsatz für die Gesetzgebung formuliert (vgl. auch LSG Bayern, Urteil vom 30. September 2015 - L 2 P 22/13 und Urteil vom 12. April 2018 - L 8 SO 227/15, jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 5 KR 491/16

    Künstlersozialabgabe

    Andernfalls bezöge man auf diesem Wege die Prüfung der Sach- und Rechtslage für spätere Zeiträume in die Überprüfung nach § 44 SGB X ein, obwohl dafür ausschließlich das Verfahren nach § 48 SGB X vorgesehen ist (so auch LSG Bayern, Urteil vom 30.9.2015 - L 2 P 22/13 -).
  • VGH Bayern, 03.02.2016 - 10 ZB 15.1413

    Ausweisung wegen Unterstützung des "Islamischen Staates"

    Das Entstehen von Völkergewohnheitsrecht setzt eine gefestigte Praxis zahlreicher Staaten voraus, die in der Überzeugung geübt wird, hierzu aus Gründen des Völkerrechts verpflichtet zu sein (Epping/Hillgruber, Beck"scher Online-Kommentar GG, Art. 25 Rn. 19, 21; BayLSG, U. v. 30.9.2015 - L 2 P 22/13 - juris Rn. 32).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Würde man die sich auf spätere Zeiträume beziehenden Änderungsverwaltungsakte bezüglich des Ausgangsbescheides als Folgebescheide im Sinne der §§ 86 und 96 SGG ansehen, würde auf diesem Wege die Prüfung der Sach- und Rechtslage für spätere Zeiträume in die Überprüfung nach § 44 SGB X einbezogen werden, obwohl dafür ausschließlich das Verfahren nach § 48 SGB X vorgesehen ist (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 30.09.2015, L 2 P 22/13, Rn. 28 m.w.N. zitiert nach juris; vgl. auch Senger in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, § 86 SGG (Stand: 25.04.2019), Rn. 24).
  • LSG Bayern, 25.10.2017 - L 19 R 8/16

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Spätere Entwicklungen der Sach- und Rechtslage, die die Zeit nach Erlass des Ausgangsverwaltungsaktes beträfen, seien für die Entscheidung nach § 44 SGB Xnicht von Belang (unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30.09.2015, Az. L 2 P 22/13).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2022 - L 5 KR 3823/20
    Würde man die sich auf spätere Zeiträume beziehenden Änderungsverwaltungsakte bezüglich des Ausgangsbescheides als Folgebescheide im Sinne der §§ 86 und 96 SGG ansehen, würde auf diesem Wege die Prüfung der Sach- und Rechtslage für spätere Zeiträume in die Überprüfung nach § 44 SGB X einbezogen werden, obwohl dafür ausschließlich das Verfahren nach § 48 SGB X vorgesehen ist (vgl. z.B. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.09.2015 - L 2 P 22/13 -, in juris Rn. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2020 - L 16/4 KR 5/19
    Da es sich um ein Überprüfungsverfahren handelt, wird der Bescheid vom 26. Februar 2018 nicht nach Maßgabe des § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens, da er nicht den Überprüfungsbescheid, sondern den Bescheid vom 29. August 2017 abändert (Bayerisches LSG vom 30. September 2015 - L 2 P 22/13 - juris RdNr 28; Binder in: HK-SGG, § 96 RdNr 12; Senger in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl, § 86 SGG [Stand: 25. April 2019], RdNr 24).
  • SG Bayreuth, 07.12.2015 - S 3 R 11/15

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Umschulung

    Spätere Entwicklungen der Sach- und Rechtslage, die die Zeit nach Erlass des Ausgangsverwaltungsaktes betreffen, sind für die Entscheidung nach § 44 SGB X nicht von Belang (Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30.09.2015, Az. L 2 P 22/13).
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