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   LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95   

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https://dejure.org/2001,14322
LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95 (https://dejure.org/2001,14322)
LSG Berlin, Entscheidung vom 03.05.2001 - L 3 U 57/95 (https://dejure.org/2001,14322)
LSG Berlin, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - L 3 U 57/95 (https://dejure.org/2001,14322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Verletztenrente wegen der Folgen einer Berufskrankheit ; Kausalzusammenhang zwischen der beruflichen Belastung und der Erkrankung ; Berufliche Exposition im Sinne der BK Nr. 2109

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Während die bandscheibenbedingte Erkrankung als solche sowie die arbeitstechnischen Voraussetzungen voll bewiesen sein müssen, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen (vgl. BSGE 61, 127, 128; 45, 285, 287), genügt es zur Anerkennung eines Leidens als BK, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen der Erkrankung und den arbeitstechnischen Voraussetzungen hinreichend wahrscheinlich ist; die bloße Möglichkeit reicht jedoch nicht (vgl. BSG in SozR 2200 § 581 Nr. 26).

    Ein Zusammenhang ist wahrscheinlich, wenn bei der Abwägung der für den Zusammenhang sprechenden Erwägungen diese so stark überwiegen, dass darauf die Überzeugung der entscheidenden Stelle gegründet werden kann (vgl. BSGE 61, 127, 128; 58, 76, 78).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Ein Zusammenhang ist wahrscheinlich, wenn bei der Abwägung der für den Zusammenhang sprechenden Erwägungen diese so stark überwiegen, dass darauf die Überzeugung der entscheidenden Stelle gegründet werden kann (vgl. BSGE 61, 127, 128; 58, 76, 78).

    Lassen sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht nachweisen, so geht dies nach dem auch im Sozialrecht geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten, wenn er hieraus eine ihm günstigere Rechtsfolge herleiten will (vgl. BSG in SozR 3-2200 § 548 Nrn. 11 und 14; BSGE 58, 76, 79; 43, 110, 111; 41, 297, 300 und 6, 70, 72).

  • OLG Hamm, 16.06.1998 - 27 U 206/97

    Haftung eines Tierhalters unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens aufgrund

    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Weiterhin sind die Akte des Rechtsstreites S 27 U 206/97 sowie die zugehörigen Verwaltungsakten der Beklagten betreffend die beim Kläger anerkannte BK Nr. 2301 beigezogen worden.

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte (3 Bände), der Verfahrensakten S 24 J 298/77 und S 27 U 206/97, der Verwaltungsakten der Beklagten zum Az: und, der Unterlagen der LVA B zur Versicherungsnummer und der Schwerbehindertenakte des Klägers, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

  • LSG Niedersachsen, 29.04.1999 - L 6 U 206/98

    Die ausgeübte Berufstätigkeit als Zimmerer ist nicht vom Anwendungsbereich der

    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    unterscheidet sich, worauf das Landessozialgericht Niedersachsen in seinem Urteil vom 29. April 1999 -L 6 U 206/98- in HVBG-Info 27/1999 S. 2542 ff. zu Recht hingewiesen hat, wie das Tragen von Balken u.ä.
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Insoweit handelt es sich um einen auslegungsbedürftigen und -fähigen unbestimmten Rechtsbegriff, der jedoch nicht gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot verstößt (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1999 -B 2 U 12/98 R- zur gleichgelagerten Problematik bei der BK Nr. 2108).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Während die bandscheibenbedingte Erkrankung als solche sowie die arbeitstechnischen Voraussetzungen voll bewiesen sein müssen, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen (vgl. BSGE 61, 127, 128; 45, 285, 287), genügt es zur Anerkennung eines Leidens als BK, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen der Erkrankung und den arbeitstechnischen Voraussetzungen hinreichend wahrscheinlich ist; die bloße Möglichkeit reicht jedoch nicht (vgl. BSG in SozR 2200 § 581 Nr. 26).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Lassen sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht nachweisen, so geht dies nach dem auch im Sozialrecht geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten, wenn er hieraus eine ihm günstigere Rechtsfolge herleiten will (vgl. BSG in SozR 3-2200 § 548 Nrn. 11 und 14; BSGE 58, 76, 79; 43, 110, 111; 41, 297, 300 und 6, 70, 72).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Lassen sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht nachweisen, so geht dies nach dem auch im Sozialrecht geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten, wenn er hieraus eine ihm günstigere Rechtsfolge herleiten will (vgl. BSG in SozR 3-2200 § 548 Nrn. 11 und 14; BSGE 58, 76, 79; 43, 110, 111; 41, 297, 300 und 6, 70, 72).
  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Lassen sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht nachweisen, so geht dies nach dem auch im Sozialrecht geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten, wenn er hieraus eine ihm günstigere Rechtsfolge herleiten will (vgl. BSG in SozR 3-2200 § 548 Nrn. 11 und 14; BSGE 58, 76, 79; 43, 110, 111; 41, 297, 300 und 6, 70, 72).
  • LSG Berlin, 17.08.2000 - L 3 U 81/97
    Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 3 U 57/95
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. August 2000 -L 3 U 81/97- ausgeführt hat, können dem Verordnungstext zur BK Nr. 2109 zwar die einzelnen Tatbestandsmerkmale der arbeitstechnischen Voraussetzungen dieser BK (langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter) nicht genau entnommen werden.
  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 36/86

    Freie Beweiswürdigung - Grenzen - Organische Lähmung - Unfall - Ablösung durch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1997 - L 15 U 231/95

    Gewährung einer Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit nach Nr. 2109 der

  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.1998 - L 2 U 883/98

    Zur Frage der arbeitstechnischen Voraussetzung für das Vorliegen einer BK Nr.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.07.1999 - L 3 U 202/97
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - L 2 U 1591/97

    Feststellung der Berufskrankheit 2108

  • SG Gießen, 21.10.1999 - S 1 U 692/96
  • LSG Berlin, 17.05.2001 - L 3 U 72/00

    Anspruch auf Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit nach Nr. 2108

    Damit bestätigt die Baugewerksinnung die in der Dokumentation des Belastungsumfangs Beton- und Stahlbetonbauer, Stand Januar 1996, der Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufsgenossenschaften vorgenommene Schätzung des Zeitanteils des Tragens schwerer Lasten auf der Schulter von ( 5 %. Selbst wenn der Kläger, wie er vorträgt, zehn bis zwölf oder sogar vierzehn Stunden täglich gearbeitet haben sollte, würde er die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 17. August 2000 - L 3 U 81/97 - und vom 3. Mai 2001 - L 3 U 57/95 -) geforderte Netto-Tragezeit von einer Stunde täglich mindestens nicht erreichen.
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