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LSG Berlin, 03.05.2001 - L 8 RA 40/00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versagung eines Anspruchs auf Witwenrente wegen erheblicher Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung (fehlender Mitwirkung) durch die Antragstellerin
Verfahrensgang
- SG Berlin, 23.03.2000 - S 19 RA 6270/95
- LSG Berlin, 03.05.2001 - L 8 RA 40/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87
Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage
Auszug aus LSG Berlin, 03.05.2001 - L 8 RA 40/00
Der Leistungsantrag ist daher unzulässig (vgl. BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13 m.w.N.).Vielmehr ist ein konkreter, dh unmissverständlich auf den Fall des Leistungsempfängers bezogener Hinweis erforderlich mit Ausführungen darüber, weshalb die Mitwirkungshandlung geboten ist und mit welchen konkreten Leistungseinschränkungen er zu rechnen habe, wenn er dem Mitwirkungsverlangen innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommt (…vgl. BSG SozR 2200 § 1243 Nrn. 2 und 3; SozR 4100 § 132 Nr. 1 und SozR 1200 § 66 Nr. 13).