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   LSG Berlin, 09.08.2004 - L 16 RA 134/03   

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https://dejure.org/2004,21788
LSG Berlin, 09.08.2004 - L 16 RA 134/03 (https://dejure.org/2004,21788)
LSG Berlin, Entscheidung vom 09.08.2004 - L 16 RA 134/03 (https://dejure.org/2004,21788)
LSG Berlin, Entscheidung vom 09. August 2004 - L 16 RA 134/03 (https://dejure.org/2004,21788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeiten der Zugehörigkeit zur Zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; Feststellung von Daten nach dem Anwartschafts- und Anspruchsüberführungsgesetz (AAÜG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin, 09.08.2004 - L 16 RA 134/03
    Zur Begründung hat es auf den Widerspruchsbescheid der Beklagten sowie auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. April 2002 - B 4 RA 18/01 R - Bezug genommen.

    Auf die vom Kläger konkret ausgeübte Tätigkeit kommt es nicht an (so zum Diplom-Chemiker ausdrücklich BSG, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 18/01 R -).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin, 09.08.2004 - L 16 RA 134/03
    Alle Regelungen der Versorgungssysteme aber, die eine bewertende Entscheidung (z.B. verdienstvoll) und zusätzlich oder stattdessen eine Ermessensentscheidung einer Stelle oder Person innerhalb der politischen und wirtschaftlichen Struktur der DDR vorsahen, sind nicht zu Bundesrecht geworden (BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Berlin, 09.08.2004 - L 16 RA 134/03
    Mangels sachlicher, objektivierbarer Grundlage können sie nicht rückschauend "ersetzt" werden (BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 3 und 9).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Auszug aus LSG Berlin, 09.08.2004 - L 16 RA 134/03
    Er war nach der Verordnung über die Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (vom 12. April 1962, DDR-GBl. II S. 278) nicht berechtigt, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen (zum Kreis der insoweit Versorgungsberechtigten s. BSG, Urteile vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 107/00 R und B 4 RA 117/00 R - und Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 36/01 R - sämtlich nicht veröffentlicht).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 107/00 R

    Zugehörigkeit von Ingenieur-Ökonomen zur Altersversorgung der technischen

    Auszug aus LSG Berlin, 09.08.2004 - L 16 RA 134/03
    Er war nach der Verordnung über die Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (vom 12. April 1962, DDR-GBl. II S. 278) nicht berechtigt, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen (zum Kreis der insoweit Versorgungsberechtigten s. BSG, Urteile vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 107/00 R und B 4 RA 117/00 R - und Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 36/01 R - sämtlich nicht veröffentlicht).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin, 09.08.2004 - L 16 RA 134/03
    Er war nach der Verordnung über die Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (vom 12. April 1962, DDR-GBl. II S. 278) nicht berechtigt, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen (zum Kreis der insoweit Versorgungsberechtigten s. BSG, Urteile vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 107/00 R und B 4 RA 117/00 R - und Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 36/01 R - sämtlich nicht veröffentlicht).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 50/02 R

    Zugehörigkeit eines freischaffenden Grafikers zur zusätzlichen Altersversorgung

    Auszug aus LSG Berlin, 09.08.2004 - L 16 RA 134/03
    Eine Versorgung nach der allein in Betracht kommenden AVItech war weder einzelvertraglich vereinbart gewesen noch war ein nach Art. 19 Einigungsvertrag (EV; vom 31. August 1990, BGBl. II S. 889) bindend gebliebener Verwaltungsakt einer Versorgungsstelle der DDR oder eine Versorgungsbewilligung eines Funktionsnachfolgers einer solchen Stelle oder ein Verwaltungsakt eines Versorgungsträgers im Sinne von § 8 Abs. 4 AAÜG oder eine sonstige bindende Entscheidung eines solchen Versorgungsträgers über das Bestehen einer derartigen Versorgung ("Status-Feststellung", siehe dazu etwa BSG, Urteil vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 50/02 R -) ergangen.
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