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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 3 U 175/11   

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https://dejure.org/2013,39950
LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 3 U 175/11 (https://dejure.org/2013,39950)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.09.2013 - L 3 U 175/11 (https://dejure.org/2013,39950)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. September 2013 - L 3 U 175/11 (https://dejure.org/2013,39950)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 13a SGB 7, § 135 Abs 1 Nr 5 SGB 7
    Unfall - Arbeitsunfall - Feststellung - Unglücksfall - Not - Beschäftigung - Konkurrenz - innerer/sachlicher Zusammenhang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherung; Hilfeleistung; Rettungshandlung-Betriebsbezug; Vorrang der Unternehmerversicherung vor unechter "Helfer"-Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung; Hilfeleistung; Rettungshandlung-Betriebsbezug; Vorrang der Unternehmerversicherung vor unechter "Helfer"-Versicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall auch bei Autokollision auf Autobahn und Hilfeleisten des Verstorbenen möglich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 3 U 175/11
    Mit anderen Worten ist unter gemeiner Gefahr ein Zustand zu verstehen, bei dem wegen einer ungewöhnlichen Gefahrenlage ohne sofortiges Eingreifen eine erhebliche Schädigung von Personen oder bedeutenden Sachwerten unmittelbar droht (BSG, Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 6/05 R -, zitiert nach juris Rn. 18, 21).

    Sie setzt zwar nicht voraus, dass objektiv eine gemeine Gefahr vorgelegen hat, verlangt jedoch, dass die Einschätzung des Handelnden bei lebensnaher Betrachtung anhand der objektiven Sachlage nachvollziehbar ist (BSG, Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 6/05 R -, zitiert nach juris Rn. 23).

  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung iS des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 3 U 175/11
    Auch muss ein Schaden noch nicht eingetreten sein, es genügt, dass er einzutreten droht (BSG, Urteil vom 15. Juni 2010 - B 2 U 12/09 R -, zitiert nach juris Rn. 19).

    Es muss darauf gerichtet sein, eine erhebliche aktuelle Gefahr für die Gesundheit eines anderen zu beseitigen (BSG, Urteil vom 15. Juni 2010 - B 2 U 12/09 R -, zitiert nach juris Rn. 16 ff.).

  • BSG, 11.12.1973 - 2 RU 30/73

    Ausschluß des Versicherungsschutz - Haftungsausschluß - Rettung eines anderen aus

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 3 U 175/11
    Bei der Prüfung der Frage, ob eine Gefahr für Körper und Gesundheit gegeben war, ist darauf abzustellen, ob der Hilfeleistende nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls eine solche Gefahr annehmen durfte; es genügt für die Versicherung, wenn die Helfer beziehungsweise Retter nach den objektiven Gegebenheiten das Vorliegen einer solchen Situation aus ihrer subjektiven Sicht in vertretbarer Weise bejahen (ständige Rechtsprechung des BSG seit Urteil vom 11. Dezember 1973 - 2 RU 30/73 -, zitiert nach juris Rn. 17; Urteil vom 11. Dezember 1980 - 2/8a RU 102/78 -, zitiert nach juris Rn. 22; Ricke, in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, 67. Ergänzungslieferung 2010, § 2 SGB VII, Rn. 62).
  • BSG, 11.12.1980 - 8a RU 102/78
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 3 U 175/11
    Bei der Prüfung der Frage, ob eine Gefahr für Körper und Gesundheit gegeben war, ist darauf abzustellen, ob der Hilfeleistende nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls eine solche Gefahr annehmen durfte; es genügt für die Versicherung, wenn die Helfer beziehungsweise Retter nach den objektiven Gegebenheiten das Vorliegen einer solchen Situation aus ihrer subjektiven Sicht in vertretbarer Weise bejahen (ständige Rechtsprechung des BSG seit Urteil vom 11. Dezember 1973 - 2 RU 30/73 -, zitiert nach juris Rn. 17; Urteil vom 11. Dezember 1980 - 2/8a RU 102/78 -, zitiert nach juris Rn. 22; Ricke, in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, 67. Ergänzungslieferung 2010, § 2 SGB VII, Rn. 62).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 3 U 175/11
    Ob der Gesundheitsschaden eines Verstorbenen bzw. dessen Tod durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht eine andere, unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 3 U 175/11
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Verstorbenen zur Zeit des Unfalls der Verstorbenen Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Verstorbenen verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 3 U 175/11
    Hilfeleisten setzt ein aktives Tun zugunsten eines oder mehrerer Dritter voraus (Mutschler, in: Jahn, SGB für die Praxis, 54. Lieferung 2010, § 2 SGB VII Rn. 128, vgl. zuletzt auch BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 7/11 R -, zitiert nach juris Ran. 16).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 12/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 3 U 175/11
    Wo der Schwerpunkt der den Versicherungsschutz begründenden Verrichtung liegt, ist nach dem Gesetzestext ohne Bedeutung (BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 12/07 R -, zitiert nach juris Rn. 21).
  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 3 U 175/11
    Hiervon ausgehend liegt eine gemeine Gefahr u.a. dann vor, wenn die Gefahr in einem Bereich droht, welcher der Allgemeinheit zugänglich ist, wobei es genügt, dass nur eine einzige Person in diesen Bereich gerät oder gefährdet erscheint (BSG, Urteil vom 29. September 1992 - 2 RU 44/91 -, zitiert nach juris Rn. 21).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 39/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Unglückshelfer -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 3 U 175/11
    Eingeschlossen sind notwendige Vorbereitungshandlungen(so schon das Sich-Hinwenden zur Hilfe; vgl. Ricke, in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 77. Erg.-Lfg. 2013, § 2 SGB VII, Rn. 69 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 39/05 R -, zitiert nach juris Rn. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 U 2669/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers -

    Ein den Versicherungsschutz begründender innerer Zusammenhang mit der gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherten betrieblichen Tätigkeit ist gegeben, wenn die zum Unfall führende Verrichtung dem Unternehmen wesentlich zu dienen bestimmt ist (BSG, Urteil vom 18.03.2008 - B 2 U 12/07 R -, SozR 4-2700 § 135 Nr. 2; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.09.2013 - L 3 U 175/11 -, juris).
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