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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - L 9 KR 60/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,25200
LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - L 9 KR 60/17 B ER (https://dejure.org/2017,25200)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2017 - L 9 KR 60/17 B ER (https://dejure.org/2017,25200)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - L 9 KR 60/17 B ER (https://dejure.org/2017,25200)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - L 9 KR 60/17
    Teil des von den Krankenkassen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V geschuldeten - möglichst vollständigen - Behinderungsausgleichs ist es in diesem Sinne, hörbehinderten Menschen im Rahmen des Möglichen auch das Hören und Verstehen in größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen zu eröffnen und ihnen die dazu nach dem Stand der Hörgerätetechnik (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V) jeweils erforderlichen Geräte zur Verfügung zu stellen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R -BSGE 113, 40-60, SozR 4-3250 § 14 Nr. 19).
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - L 9 KR 60/17
    Die Wirtschaftlichkeit eines dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienenden Hilfsmittels ist grundsätzlich zu unterstellen und erst zu prüfen, wenn zwei tatsächlich gleichwertige, aber unterschiedlich teure Hilfsmittel zur Wahl stehen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2009, B 3 KR 2/08 R juris, dort RdNr. 18 [Badeprothese]; Urteil vom 16. September 2004, B 3 KR 20/04 R, juris, dort RdNr. 12 ff. [C-Leg], Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 9. Senat, Urteil vom 09. März 2011, L 9 KR 152/08, juris; Beschluss vom 13. August 2014, L 9 KR 132/14 B ER, juris).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - L 9 KR 60/17
    Die Wirtschaftlichkeit eines dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienenden Hilfsmittels ist grundsätzlich zu unterstellen und erst zu prüfen, wenn zwei tatsächlich gleichwertige, aber unterschiedlich teure Hilfsmittel zur Wahl stehen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2009, B 3 KR 2/08 R juris, dort RdNr. 18 [Badeprothese]; Urteil vom 16. September 2004, B 3 KR 20/04 R, juris, dort RdNr. 12 ff. [C-Leg], Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 9. Senat, Urteil vom 09. März 2011, L 9 KR 152/08, juris; Beschluss vom 13. August 2014, L 9 KR 132/14 B ER, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 13 R 5102/13

    Hörgeräteversorgung - Zuständigkeit einer gesetzlichen Krankenkasse als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - L 9 KR 60/17
    Hieraus können gesteigerte Obhuts- und Informationspflichten erwachsen, wenn - wie bei der Versorgung mit Hörgeräten - der notwendige Überblick über die Marktlage, die durch ein hohes Maß an Intransparenz gekennzeichnet ist, und geeignete Angebote auch bei zumutbarer Anstrengung für Versicherte schwierig zu erlangen sind (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 2016 - L 13 R 5102/13 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2014 - L 9 KR 323/14

    Hörgeräte - keine zusprechende Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - L 9 KR 60/17
    3.) Auch unter Berücksichtigung dieser Grundsätze steht der Antragstellerin hier im Hinblick auf die dem Senat im Beschwerdeverfahren vorgelegten neuen medizinischen Erkenntnisse im Gegensatz zu den bisher vom Senat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschiedenen Fällen (vgl. die Beschlüsse vom 11. November 2014 - L 9 KR 323/14 B ER -, sowie vom 21. Dezember 2016 - L 9 KR 473/16 B ER -, juris) abweichend vom Regelfall ausnahmsweise ein Anspruch auf die Versorgung mit dem begehrten Hilfsmittel zu.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - L 9 KR 152/08

    Krankenversicherung - beinamputierter Versicherter - grundsätzlicher Anspruch auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - L 9 KR 60/17
    Die Wirtschaftlichkeit eines dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienenden Hilfsmittels ist grundsätzlich zu unterstellen und erst zu prüfen, wenn zwei tatsächlich gleichwertige, aber unterschiedlich teure Hilfsmittel zur Wahl stehen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2009, B 3 KR 2/08 R juris, dort RdNr. 18 [Badeprothese]; Urteil vom 16. September 2004, B 3 KR 20/04 R, juris, dort RdNr. 12 ff. [C-Leg], Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 9. Senat, Urteil vom 09. März 2011, L 9 KR 152/08, juris; Beschluss vom 13. August 2014, L 9 KR 132/14 B ER, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - L 9 KR 132/14

    Anspruch auf Bewilligung von Unterschenkelprothesen im einstweiligen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - L 9 KR 60/17
    Die Wirtschaftlichkeit eines dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienenden Hilfsmittels ist grundsätzlich zu unterstellen und erst zu prüfen, wenn zwei tatsächlich gleichwertige, aber unterschiedlich teure Hilfsmittel zur Wahl stehen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2009, B 3 KR 2/08 R juris, dort RdNr. 18 [Badeprothese]; Urteil vom 16. September 2004, B 3 KR 20/04 R, juris, dort RdNr. 12 ff. [C-Leg], Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 9. Senat, Urteil vom 09. März 2011, L 9 KR 152/08, juris; Beschluss vom 13. August 2014, L 9 KR 132/14 B ER, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 9 KR 473/16

    Versorgung eines hörgeschädigten Versicherten mit einem Hörgerät durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - L 9 KR 60/17
    3.) Auch unter Berücksichtigung dieser Grundsätze steht der Antragstellerin hier im Hinblick auf die dem Senat im Beschwerdeverfahren vorgelegten neuen medizinischen Erkenntnisse im Gegensatz zu den bisher vom Senat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschiedenen Fällen (vgl. die Beschlüsse vom 11. November 2014 - L 9 KR 323/14 B ER -, sowie vom 21. Dezember 2016 - L 9 KR 473/16 B ER -, juris) abweichend vom Regelfall ausnahmsweise ein Anspruch auf die Versorgung mit dem begehrten Hilfsmittel zu.
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