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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - L 9 KR 7/05   

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https://dejure.org/2007,21709
LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - L 9 KR 7/05 (https://dejure.org/2007,21709)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2007 - L 9 KR 7/05 (https://dejure.org/2007,21709)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - L 9 KR 7/05 (https://dejure.org/2007,21709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für das Vorliegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers von seinem Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93

    Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - L 9 KR 7/05
    Diese persönliche Abhängigkeit erfordert die Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Arbeitsausführung (ständige Rechtsprechung, Bundessozialgericht, BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4, SozR 3-4100 § 168 Nr. 11, SozR 3-2500 § 5 Nr. 17).

    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Abhängigkeit unter Ehegatten bzw. Lebenspartnern im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und das Weisungsrecht deshalb möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (vgl. zum vorstehenden BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 1 und 4; SozR 3-4100 § 104 Nr. 8 AFG, § 168 Nr. 11 AFG; SozR 3-2500 § 5 Nr. 17).

    Ein strenger Prüfungsmaßstab dieser Kriterien ist insbesondere dann angezeigt, wenn der Versicherungsschutz erstmals in zeitlicher Nähe zu einem Leistungsfall behauptet wird oder der Absicherung eines auf andere Weise nicht zu erlangenden preiswerten Krankenversicherungsschutzes dient, weil hier die Gefahr von Rechtsmissbrauch besteht, der wegen der engen Beziehung zwischen den Angehörigen leichter als sonst möglich ist (vgl. zu Vorstehendem BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 17, SozR 2200 § 165 RVO Nrn. 32 und 90).

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - L 9 KR 7/05
    Diese persönliche Abhängigkeit erfordert die Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Arbeitsausführung (ständige Rechtsprechung, Bundessozialgericht, BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4, SozR 3-4100 § 168 Nr. 11, SozR 3-2500 § 5 Nr. 17).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - L 9 KR 7/05
    Diese persönliche Abhängigkeit erfordert die Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Arbeitsausführung (ständige Rechtsprechung, Bundessozialgericht, BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4, SozR 3-4100 § 168 Nr. 11, SozR 3-2500 § 5 Nr. 17).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - L 9 KR 7/05
    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Abhängigkeit unter Ehegatten bzw. Lebenspartnern im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und das Weisungsrecht deshalb möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (vgl. zum vorstehenden BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 1 und 4; SozR 3-4100 § 104 Nr. 8 AFG, § 168 Nr. 11 AFG; SozR 3-2500 § 5 Nr. 17).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - L 9 KR 7/05
    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Abhängigkeit unter Ehegatten bzw. Lebenspartnern im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und das Weisungsrecht deshalb möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (vgl. zum vorstehenden BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 1 und 4; SozR 3-4100 § 104 Nr. 8 AFG, § 168 Nr. 11 AFG; SozR 3-2500 § 5 Nr. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - L 8 R 42/09

    Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und sozialen

    Er trägt vor, grundsätzlich sei bei einem Arbeitsverhältnis unter Ehegatten die Feststellung erforderlich, dass es sich um ein ernsthaft gewolltes und vereinbarungsgemäß durchgeführtes entgeltliches Beschäftigungsverhältnis handele (Bezugnahme auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.12.2007, L 9 KR 7/05).
  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 338/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Ehegatte -

    Eine fremde Arbeitskraft hätte nicht zu diesen Bedingungen gearbeitet (vgl. für einen vergleichbaren Sachverhalt LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.12.2007 - L 9 KR 7/05 - juris Rn. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 AS 1094/16
    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Abhängigkeit unter Ehegatten, Lebenspartnern bzw. Verwandten im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und das Weisungsrecht deshalb möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2007 - L 9 KR 7/05 - juris Rdnr. 23).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.11.2008 - L 4 B 21/08
    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Abhängigkeit unter Ehegatten bzw. Lebenspartnern im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und das Weisungsrecht deshalb möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (vgl. dazu BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 1 und 4; SozR 3-4100 § 104 Nr. 8 AFG, § 168 Nr. 11 AFG; SozR 3-2500 § 5 Nr. 17; vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2007 - L 9 KR 7/05, zitiert nach juris).
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