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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - L 18 AS 1191/06   

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https://dejure.org/2006,24890
LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - L 18 AS 1191/06 (https://dejure.org/2006,24890)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2006 - L 18 AS 1191/06 (https://dejure.org/2006,24890)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - L 18 AS 1191/06 (https://dejure.org/2006,24890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Absenkung des Arbeitslosengeldes II nach Nichtannahme eines Jobangebots; Verhältnis der verschiedenen Sanktionstatbestände für den Fall des Vorliegens eines versicherungsmissbräuchlichen Verhaltens; Kürzung des Arbeitslosengeldes nach erfolgloser ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Arbeitsangebots - Inhalt und Form

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - L 18 AS 1191/06
    Er trägt zur Begründung vor: Das SG sei von den Entscheidungen des BSG vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 106/02 R - und 5. September 2006 - B 7a AL 14/05 R - veröffentlicht in juris) abgewichen.

    Das SG habe auch nicht geprüft, ob ihm - dem Kläger - zumindest leichte Fahrlässigkeit anzulasten sei (Verweis auf BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 14/05 R -).

    Dem Zweck der Konkretisierungspflicht wird schon dann genügt, wenn der Arbeitsuchende auf der Grundlage der Angaben im Vermittlungsvorschlag in die Lage versetzt wird, ein Vorstellungsgespräch mit dem künftigen Arbeitgeber zu vereinbaren (vgl. zur Bestimmtheit des Arbeitsangebots nach § 144 Abs. 1 Nr. 2 SGB III: BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 14/05 R - veröffentlicht in juris).

    Das Bewerbungsschreiben vom 16. Juni 2005 konnte somit gar nicht ursächlich werden für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen des T. oder des Beklagten, das dann seinerseits zu einer Verlängerung der Arbeitslosigkeit geführt hätte (vgl. zu diesem Kausalitätserfordernis im Rahmen von § 144 Abs. 1 Nr. 2 SGB III: BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 14/05 R - BSG SozR 4100 § 119 Nr. 11).

    26 Der Arbeitsuchende weigert sich auch dann, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen (vgl. § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c SGB III) bzw. er nimmt eine angebotene Beschäftigung auch dann nicht an (vgl. § 31 Abs. 4 Nr. 3b SGB II i.V. mit § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III), wenn er sich in derart unangemessener Form bewirbt, dass diese Bewerbung einer Nichtbewerbung gleichzusetzen ist (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 14/05 R -).

  • BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 106/02 R

    Ruhen des Arbeitslosenhilfeanspruchs - Sperrzeit - Ablehnung des Arbeitsangebots

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - L 18 AS 1191/06
    Denn schon allein wegen des Inhaltes dieses Schreibens würde jeder Arbeitgeber den Kläger aus der Auswahl für die Arbeitsstelle ausscheiden (Verweis auf BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 106/02 R = SozR 4-4100 § 119 Nr. 3).

    Er trägt zur Begründung vor: Das SG sei von den Entscheidungen des BSG vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 106/02 R - und 5. September 2006 - B 7a AL 14/05 R - veröffentlicht in juris) abgewichen.

    Das BSG habe in dem von ihm entschiedenen Fall (- B 7 AL 106/02 R -), in dem der dortige Kläger wesentlich deutlicher habe werden lassen, dass er nicht über die nötige Qualifikation bzw. Berufserfahrung verfüge, deutlich gemacht, dass dies dennoch nicht als so genannte Negativbewerbung anzusehen sei und damit auch kein Arbeitsplatzangebot vereitelt worden sei.

    Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Inhalt oder die Form des Bewerbungsschreibens so abschreckend oder widersprüchlich sind, dass der Bewerber schon allein wegen des Schreibens aus der Auswahl für den Arbeitgeber ausscheidet (vgl. BSG aaO; BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 106/02 R = SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 m.w.N.).

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - L 18 AS 1191/06
    Denn die Bewilligungsbescheide des Beklagten vom 23. Juni 2005 für den vorliegend streitigen Zeitraum vom 1. Oktober 2005 bis zum 31. Dezember 2005 sind, soweit sie nicht durch die angefochtenen Bescheide in Höhe des monatlichen Absenkungsbetrages vom 103, 50 EUR aufgehoben worden sind, bestandskräftig und damit für die Beteiligten und das Gericht bindend (vgl. § 77 SGG; vgl. zur Anfechtung einer Minderung nach den §§ 37 b, 140 Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - SGB III - in der bis zum 30. Dezember 2005 geltenden Fassung: BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 50/05 R = SozR 4-4300 § 37 b Nr. 2 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - L 3 AS 3530/08

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass eine Sperrzeit tatsächlich verhängt wurde (Nr. 3a) oder vom SGB III-Träger hätte verhängt werden können (Nr. 3b) und der Betroffene zum Zeitpunkt der Obliegenheitsverletzung (Sperrzeittatbestand) nicht im Bezug von Arbeitslosengeld II stand (so auch SG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2007 - S 28 AS 6/05 -, www.juris.de; a.A. wohl Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.12.2006 - L 18 AS 1191/06, www.juris.de).
  • SG Duisburg, 23.10.2013 - S 33 AS 4377/12

    Absenkung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    Die Beklagte verweist insoweit auf ein Urteil des BSG vom 05.09.2006, Az.: B 7 a AL 14/05 R sowie auf ein Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 13.12.2006, Az.: AL 18 AS 1191/06.
  • SG Oldenburg, 21.03.2007 - S 48 AS 739/06
    Angesichts des grundsätzlich fehlenden Bildungsniveaus der Klägerin ist diese persönlich im Februar 2006 auch über die angebotene Eingliederungs- und Ausbildungsmaßnahme hinreichend beraten und informiert worden, so dass sie auch das Erfordernis der Erledigung dieser Maßnahmen hätte erkennen können (das LSG Berlin-Brandenburg spricht in diesem Kontext von der "Konkretisierungspflicht des Leistungsträgers: Urteil vom 13.12.2006 - L 18 AS 1191/06 -).
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