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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - L 11 VU 24/10   

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https://dejure.org/2015,7236
LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - L 11 VU 24/10 (https://dejure.org/2015,7236)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.01.2015 - L 11 VU 24/10 (https://dejure.org/2015,7236)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2015 - L 11 VU 24/10 (https://dejure.org/2015,7236)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 1 StrRehaG, § 21 Abs 5 S 1 StrRehaG, § 30 Abs 1 BVG, § 30 Abs 2 BVG
    Soziales Entschädigungsrecht: Entschädigung einer rechtsstaatswidrigen Haft in der früheren DDR; Beurteilung einer nachträglichen Gesundheitsbeeinträchtigung als Nachschaden; Ermittlung der Minderung der Erwerbsfähigkeit und einer außergewöhnlich großen beruflichen ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 21 Abs 1 StrRehaG, § 21 Abs 5 S 1 StrRehaG, § 30 Abs 1 BVG, § 30 Abs 2 BVG
    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige DDR-Haft - Versorgungsrente - bereits festgestellte Schädigungsfolge - posttraummatische Belastungsstörung - weitere traumatische Ereignisse - Kausalität - Retraumatisierung - Nachschaden - besondere berufliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht - soziales Entschädigungsrecht; rechtsstaatswidrige DDR-Haft; Versorgungsrente; bereits festgestellte Schädigungsfolge; posttraummatische Belastungsstörung; weitere traumatische Ereignisse; Kausalität; Retraumatisierung; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 14.03.1975 - 10 RV 189/74

    Beurteilung des Ausmaßes des besonderen beruflichen Betroffenseins bei aufgrund

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - L 11 VU 24/10
    Auch sind neben dem Alter und den persönlichen und beruflichen Verhältnissen des Betroffenen insbesondere seine Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - juris).

    Beträgt etwa der Minderverdienst des Betroffenen bei einem Vergleich zwischen seinem mutmaßlichen Arbeitsverdienst und seinem Gesamteinkommen (einschließlich Erwerbsminderungsrente und Berufsschadensausgleich) nicht mehr als 20 Prozent, liegt eine einen Zuschlag von 20 v. H. rechtfertigende außergewöhnliche berufliche Schädigung regelmäßig nicht vor (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - juris).

    Dem steht nämlich entgegen, dass die wirtschaftlichen Nachteile hier nicht besonders schwer wiegen, weil der Minderverdienst die Schwelle von 20 Prozent nicht überschreitet (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - juris).

    Denn dem erzielbaren Einkommen, das bei dem von dem Kläger angestrebten Beruf nach den Berechnungen des Beklagten monatlich netto zwischen 2.836,- Euro und aktuell 3.443,- Euro beträgt, sind die bezogenen Renten wegen voller Erwerbsminderung der Deutschen Rentenversicherung Bund einerseits und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder andererseits sowie der von dem Beklagten gewährte Berufsschadensausgleich - die Versorgungsrente ist nicht zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - juris) - gegenüberzustellen.

  • BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66

    Bei Verhinderung des weiteren Berufsaufstiegs Erhöhung der MdE, wenn dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - L 11 VU 24/10
    In sämtlichen in Satz 2 genannten Fällen steht dem Beschädigten eine Erhöhung des Grades der MdE und des GdS daher nur zu, wenn die in diesen Tatbeständen beschriebenen beruflichen Nachteile ihn subjektiv "besonders" treffen, weil sie in sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht das Maß der Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben erheblich übersteigen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 1969 - 10 RV 561/66 - juris).
  • BSG, 01.04.1981 - 9 RV 33/80

    Nachschaden - mittelbare Schädigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - L 11 VU 24/10
    Eine solche Gesundheitsstörung kann bei der Feststellung des Grades der MdE/GdS nach § 30 Abs. 1 BVG nicht berücksichtigt werden, auch dann nicht, wenn sie zusammen mit Schädigungsfolgen zu besonderen Auswirkungen führt, bei denen die Schädigungsfolgen eine gleichwertige oder überwiegende Bedeutung haben (vgl. hierzu und zum Folgenden nur BSG, Urteil vom 1. April 1981 - 9 RV 33/80 - juris; vgl. auch Teil C Nr. 12b der Anlage zur § 2 VersMedV und Nr. 47 Abs. 2 AHP, Seite 160).
  • BSG, 15.12.1977 - 10 RV 19/77

    Verbot der rein schematischen Erhöhung der MdE im Rahmen des BVG § 30 Abs. 2,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - L 11 VU 24/10
    Ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil als Ausdruck einer besonderen Berufsbetroffenheit liegt im Regelfall nur dann vor, wenn der (schädigungsbedingte) Minderverdienst etwa 20 Prozent erreicht oder wenn wegen der geringen Höhe des Einkommens dennoch der Minderverdienst von erheblicher Bedeutung für den Betroffenen ist (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 15. Dezember 1977 - 10 RV 19/77 - juris).
  • BSG, 10.10.2013 - B 9 V 66/12 B

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Gewalttat im Ausland -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - L 11 VU 24/10
    Der Senat folgt indes - wie das Sozialgericht - auch hinsichtlich der Bewertung der Kausalität der Sachverständigen Dr. D. Soweit der Beklagte annimmt, diese habe die traumatisierenden Wirkungen des Fahrgastunfalls 1998 und des Überfalls in K 2002 - letztere Tat ist wegen § 10 Satz 6 OEG nicht nach dem OEG zu entschädigen (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - B 9 V 66/12 B - juris) - außer Betracht gelassen, geht er fehl.
  • BSG, 24.04.2008 - B 9 VJ 7/07 B

    Anwendbarkeit der AHP bei der MdE-Festsetzung nach dem Anti-D-Hilfegesetz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - L 11 VU 24/10
    Die auf den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft fußenden AHP haben normähnlichen Charakter und sind nach ständiger Rechtsprechung wie untergesetzliche Normen heranzuziehen, um eine möglichst gleichmäßige Handhabung der in ihnen niedergelegten Maßstäbe im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 1/02 R - für das Schwerbehindertenrecht bestätigt durch Urteil vom 2. Dezember 2010 - B 9 SB 4/10 R - für das gesamte soziale Entschädigungsrecht Beschluss vom 24. April 2008 - B 9 VJ 7/07 B - alle bei juris), weshalb sich der Senat für die Zeit bis zum 31. Dezember 2008 auf die genannten AHP stützt.
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RV 32/88

    Anwendung von § 62 Abs. 3 S. 1 BVG bei wesentlicher Besserung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - L 11 VU 24/10
    Wie sich aus § 30 Abs. 1 BVG ergibt, sind bei der Beurteilung des Grades der MdE/GdS die von dem Versorgungsträger als Schädigungsfolgen bestandskräftig anerkannten Gesundheitsstörungen zu berücksichtigen; an diese rechtlich selbständigen Feststellungen (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 VS 2/98 R - juris) ist der Beklagte ebenso gebunden wie der Senat; auf deren Rechtmäßigkeit kommt es insoweit nicht an (vgl. dazu u. a. BSG, Urteil vom 29. August 1990 - 9a/9 RV 32/88 - und Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 26/98 R - jeweils juris).
  • BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 4/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Gesamt-GdB - Finalitätsprinzip - Teilhabe am Leben in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - L 11 VU 24/10
    Die auf den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft fußenden AHP haben normähnlichen Charakter und sind nach ständiger Rechtsprechung wie untergesetzliche Normen heranzuziehen, um eine möglichst gleichmäßige Handhabung der in ihnen niedergelegten Maßstäbe im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 1/02 R - für das Schwerbehindertenrecht bestätigt durch Urteil vom 2. Dezember 2010 - B 9 SB 4/10 R - für das gesamte soziale Entschädigungsrecht Beschluss vom 24. April 2008 - B 9 VJ 7/07 B - alle bei juris), weshalb sich der Senat für die Zeit bis zum 31. Dezember 2008 auf die genannten AHP stützt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - L 11 VE 57/09

    Soziales Entschädigungsrecht - zu Unrecht erlittene DDR-Haft - Versorgungsrente -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - L 11 VU 24/10
    Danach sind § 30 Abs. 1 und 2 BVG rechtlich nicht voneinander zu trennen, so dass die insoweit unzureichende Begründung in dem angefochtenen Bescheid einer sachlichen Prüfung auch des § 30 Abs. 2 BVG nicht entgegen steht (vgl. hierzu im Übrigen auch das Urteil des Senats vom 5. Dezember 2013 - L 11 VE 57/09 - juris).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - L 11 VU 24/10
    Wie sich aus § 30 Abs. 1 BVG ergibt, sind bei der Beurteilung des Grades der MdE/GdS die von dem Versorgungsträger als Schädigungsfolgen bestandskräftig anerkannten Gesundheitsstörungen zu berücksichtigen; an diese rechtlich selbständigen Feststellungen (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 VS 2/98 R - juris) ist der Beklagte ebenso gebunden wie der Senat; auf deren Rechtmäßigkeit kommt es insoweit nicht an (vgl. dazu u. a. BSG, Urteil vom 29. August 1990 - 9a/9 RV 32/88 - und Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 26/98 R - jeweils juris).
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 V 26/98 R

    Keine Abschmelzung bei über 55 Jahre alten Versorgungsberechtigten

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 1/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Sekundäropfer - Primäropfer -

  • BSG, 13.12.1979 - 9 RV 56/78

    Rechtsnatur von Verwaltungsbescheiden - Erstbescheid - Zugunstenbescheid

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 6/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anschlussberufung - Vertragsarzt

  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 VG 6/17

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Vergewaltigung - posttraumatisches

    Zu diesen sogenannten Nachschäden gehören, worauf das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 23. Januar 2015 - L 11 VU 24/10 -, juris, Rz. 92) zutreffend hingewiesen hat, Gesundheitsstörungen nicht schon dann, wenn sie zeitlich nach der Schädigung eingetreten sind.
  • LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13

    Gesundheitsschädigung in Folge der Freiheitsentziehung - Versorgungsanspruch

    Bei der Beurteilung, ob ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil als Ausdruck einer besonderen Berufsbetroffenheit vorliegt, und bei der Erhöhung des GdS ist eine rein schematische Erhöhung aber nicht zulässig; es ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen (vgl. z.B. LSG Berlin-Brandenburg vom 23.01.2015 - L 11 VU 24/10, m.w.N.).
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