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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 179/15 WA   

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LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 179/15 WA (https://dejure.org/2016,25546)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2016 - L 33 R 179/15 WA (https://dejure.org/2016,25546)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - L 33 R 179/15 WA (https://dejure.org/2016,25546)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 6 Abs 1 S 1 AAÜG, § 5 AAÜG, § 8 Abs 1 AAÜG, § 256a Abs 2 SGB 6, § 14 SGB 4, § 44 SGB 10
    Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Geldwert kostenloser Verpflegung - Reinigungszuschuss - Besoldungsordnung Zollverwaltung DDR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Rente; Verpflegungsgeld keine Sozialleistung; Überprüfungsverfahren; Beitrags- oder Steuerpflicht; Begriff des Arbeitsentgelts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung - Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Geldwert kostenloser Verpflegung - Reinigungszuschuss - Besoldungsordnung Zollverwaltung DDR

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 14 Abs. 1
    Berechnung der Rente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 179/15
    Mit Schreiben vom 27. Dezember 2007 - bei der Oberfinanzdirektion Cottbus eingegangen am 02. Januar 2008 - beantragte der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - die Überprüfung dieses Bescheides, da ihm auch Bekleidungsgeld, Reinigungsgeld, Friseurgeld und Verpflegungsgeld gezahlt worden sei.

    Aus dem Wort "erzielt" folgt aber im Zusammenhang mit § 5 Abs. 1 Satz 1 AAÜG, dass es sich um Entgelt oder Einkommen handeln muss, das dem Berechtigten während der Zugehörigkeitszeiten zum Versorgungssystem "aufgrund" seiner Beschäftigung "zugeflossen", ihm also tatsächlich gezahlt worden, ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - in juris Rn. 19).

    Dabei muss es sich um eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung handeln (BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - a.a.O.).

    Insoweit hat der Gesetzgeber mit dem AAÜG für die ehemaligen Zusatz- und Sonderversorgten neues Rentenrecht geschaffen (BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - a.a.O.; nochmals bestätigt im Urteil vom 29. Oktober 2015 - B 5 RS 7/14 R -, in juris Rn. 25f).

    Die inhaltliche Bedeutung des Begriffs "Arbeitsentgelt" im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG bestimmt sich nach dem bundesdeutschen Arbeitsentgeltbegriff nach § 14 SGB IV (vgl. u.a. BSG, Urteile vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - a.a.O. Rn. 24, vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R - in juris Rn. 15, vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 3/14 R - in juris Rn. 16, 23.

  • BSG, 29.10.2015 - B 5 RS 7/14 R

    Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 179/15
    Die weitere Einschränkung, dieses höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze nach der Anlage 3 zu berücksichtigen, wird erst im Leistungsverfahren bedeutsam (BSG, Urteil vom 29. Oktober 2015 - B 5 RS 7/14 R - in juris Rn. 17).

    Insoweit hat der Gesetzgeber mit dem AAÜG für die ehemaligen Zusatz- und Sonderversorgten neues Rentenrecht geschaffen (BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - a.a.O.; nochmals bestätigt im Urteil vom 29. Oktober 2015 - B 5 RS 7/14 R -, in juris Rn. 25f).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 2/14 R - in juris Rn. 17 und vom 29. Oktober 2015 - B 5 RS 7/14 R - in juris Rn. 31) sind Zahlungen steuerrechtlich erst dann abschließend als Einkommen zu qualifizieren, wenn feststeht, dass sich diese bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen.

  • BSG, 23.07.2015 - B 5 RS 9/14 R

    Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei - ehemalige DDR -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 179/15
    Juli 2015 - B 5 RS 9/14 R - in juris Rn. 13, vom 29. Oktober 2015 - B 5 RS 5/14 R - in juris Rn. 17).

    Soweit es insofern auf Vorschriften des Steuerrechts ankommt, ist das am 01. August 1991 - dem Tag des Inkrafttretens des AAÜG - geltende Steuerrecht maßgeblich (vgl. u.a. BSG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R - a.a.O. Rn. 15 und vom 23. Juli 2015 - B 5 RS 9/14 R - a.a.O. Rn. 14).

    Ein "synallagmatisches Verhältnis" von Arbeit und Entgelt ist zwar im Einzelfall hinreichend, nicht aber stets notwendig (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - B 5 RS 9/14 R - a.a.O. Rn. 13).

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 RS 2/14 R

    Arbeitsentgeltbegriff iS von § 6 Abs 1 S 1 AAÜG - Rentenüberführung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 179/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 2/14 R - in juris Rn. 17 und vom 29. Oktober 2015 - B 5 RS 7/14 R - in juris Rn. 31) sind Zahlungen steuerrechtlich erst dann abschließend als Einkommen zu qualifizieren, wenn feststeht, dass sich diese bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen.

    Die Entscheidung, den teilweise rechtswidrigen Feststellungsbescheid vom 08. August 2000 auch mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben, steht jedoch nach § 44 Abs. 2 SGB X im Ermessen der Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 2/14 R - in juris Rn 17).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 22 R 631/12

    Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Reinigungszuschuss - Zollverwaltung der DDR

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 179/15
    Das Verpflegungsgeld und die kostenlose Verpflegung wurden nach diesen Vorschriften zumindest im Zusammenhang mit der Beschäftigung gezahlt bzw. gewährt, so dass der erforderliche, aber auch ausreichende innere sachliche Zusammenhang gewahrt ist (so auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 25. Februar 2016 - L 22 R 731/12 - in juris Rn. 88, - L 22 R 631/12 - in juris Rn. 86 und - L 22 R 81/13 - in juris Rn. 90).

    Dem schließt sich der Senat an, lässt dabei aber offen, ob insoweit § 19 Abs. 1 Satz 2 EStG in der am 01. August 1991 geltenden Fassung, der den steuerrechtlichen Einkommensbegriff regelt, über den in § 1 ArEV enthaltenen Bezug auf die Lohnsteuerfreiheit mit umfasst ist (zweifelnd: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 22 R 631/12 - in juris Rn. 109ff.) oder aber ob der Rechtsgedanke dieser Vorschrift auch den Begriff des Arbeitsentgelts prägt (so wohl: LSG Sachsen, Urteil vom 07. Juli 2015 - L 5 RS 203/11 - in juris Rn 27).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 22 R 731/12

    Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Geldwert kostenlose Verpflegung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 179/15
    Das Verpflegungsgeld und die kostenlose Verpflegung wurden nach diesen Vorschriften zumindest im Zusammenhang mit der Beschäftigung gezahlt bzw. gewährt, so dass der erforderliche, aber auch ausreichende innere sachliche Zusammenhang gewahrt ist (so auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 25. Februar 2016 - L 22 R 731/12 - in juris Rn. 88, - L 22 R 631/12 - in juris Rn. 86 und - L 22 R 81/13 - in juris Rn. 90).

    Wie eine solche umfassende Kontrolle durch die Zahlung eines Verpflegungsgeldes sicherzustellen gewesen wäre, ist nicht nachvollziehbar (so auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 22 R 731/12 - in juris Rn. 118).

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 RS 1/13 R

    Arbeitsentgeltbegriff iS von § 6 Abs 1 S 1 AAÜG - Rentenüberführung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 179/15
    Die inhaltliche Bedeutung des Begriffs "Arbeitsentgelt" im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG bestimmt sich nach dem bundesdeutschen Arbeitsentgeltbegriff nach § 14 SGB IV (vgl. u.a. BSG, Urteile vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - a.a.O. Rn. 24, vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R - in juris Rn. 15, vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 3/14 R - in juris Rn. 16, 23.

    Soweit es insofern auf Vorschriften des Steuerrechts ankommt, ist das am 01. August 1991 - dem Tag des Inkrafttretens des AAÜG - geltende Steuerrecht maßgeblich (vgl. u.a. BSG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R - a.a.O. Rn. 15 und vom 23. Juli 2015 - B 5 RS 9/14 R - a.a.O. Rn. 14).

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 RS 3/14 R

    Anwendung bundesrechtlicher Maßstabsnormen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 179/15
    Er nimmt Bezug auf das Urteil des BSG vom 30. Oktober 2014 zum Az. B 5 RS 3/14 R und meint, dass dieses seine vorgetragene Ansicht zur Anwendung der §§ 14, 17 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) i.V.m. § 1 Arbeitsentgeltverordnung (ArEV) bestätige.

    Die inhaltliche Bedeutung des Begriffs "Arbeitsentgelt" im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG bestimmt sich nach dem bundesdeutschen Arbeitsentgeltbegriff nach § 14 SGB IV (vgl. u.a. BSG, Urteile vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - a.a.O. Rn. 24, vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R - in juris Rn. 15, vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 3/14 R - in juris Rn. 16, 23.

  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 19/03 R

    Sperrzonenzuschlag - DDR - Arbeitsentgelt iS des AAÜG?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 179/15
    Es genügt mithin ein mittelbarer (innerer, sachlicher) Zusammenhang mit der Beschäftigung (BSG, Urteil vom 29. Januar 2004 - B 4 RA 19/03 R - in juris Rn. 18).

    Es kann ausgeschlossen werden, dass es sich bei dem Verpflegungsgeld und der kostenlosen Verpflegung um eine Sozialleistung handelte, die dem Berechtigten auch unabhängig vom Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses gewährt worden wäre (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 29. Januar 2004 - B 4 RA 19/03 R - a.a.O.).

  • BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05

    Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 179/15
    Etwas anderes kann ausnahmsweise für solche Kleidungsstücke gelten, die zwar auch im privaten Leben getragen werden können, deren unentgeltliche Überlassung an den Arbeitnehmer jedoch einen ganz im Vordergrund stehenden betrieblichen Zweck, wie ein einheitliches Erscheinungsbild aller Mitarbeiter als Erkennungsmerkmal gegenüber der Öffentlichkeit (Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner) verfolgt, insbesondere wenn keine Individualbekleidung entsprechend den speziellen Wünschen der Arbeitnehmer, sondern eine standardisierte Gemeinschaftsausstattung zur Verfügung gestellt wird (BFH, Urteil vom 22. Juni 2006 - VI R 21/05 - in juris Rn. 16, 19 und 20).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

  • BFH, 24.03.2011 - VI R 11/10

    Kein Zufluss durch Einbehaltung von Tagegeldern - Bewertung der unentgeltlichen

  • BFH, 05.05.1994 - VI R 55/92

    Vorteile aus sog. Arbeitsessen sind kein Arbeitslohn, wenn das betriebliche

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 42/80

    Glaubhaftmachung von Tatsachen - Verfolgung - Entschädigung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - L 8 R 110/11

    Verdienst - Arbeitsentgelt - Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung

  • LSG Sachsen, 07.07.2015 - L 5 RS 203/11

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung der DDR - Arbeitsentgelt;

  • BSG, 29.10.2015 - B 5 RS 5/14 R

    Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 22 R 81/13

    Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Reinigungszuschuss - Zollverwaltung der DDR

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 8 R 261/16

    Berücksichtigung des den ehemaligen Mitarbeitern der Zollverwaltung der DDR

    Nichts anderes kommt in der zum 01. Juni 1958 erfolgten Änderung des § 5 Vergütungsordnung 1957 mit der Erhöhung des Verpflegungsgeldes für die Angehörigen des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW) zum Ausdruck, denn im Eingang der 5. DB zur Vergütungsordnung 1957 wird ausdrücklich auf das Gesetz über die Abschaffung der Lebensmittelkarten hingewiesen (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2016, Az. L 22 R 631/12, juris Rn. 87ff und Urteil vom 23. Juni 2016, Az. L 33 R 179/15 WA, juris Rn. 78).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 8 R 264/16

    Gesetzliche Rentenversicherung: Ansprüche aus Leistungen aus einem

    Nichts anderes kommt in der zum 01. Juni 1958 erfolgten Änderung des § 5 Vergütungsordnung 1957 mit der Erhöhung des Verpflegungsgeldes für die Angehörigen des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW) zum Ausdruck, denn im Eingang der 5. DB zur Vergütungsordnung 1957 wird ausdrücklich auf das Gesetz über die Abschaffung der Lebensmittelkarten hingewiesen (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2016, Az. L 22 R 631/12, juris Rn. 87ff und Urteil vom 23. Juni 2016, Az. L 33 R 179/15 WA, juris Rn. 78).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2018 - L 2 R 454/16

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR - keine

    2.) Soweit etwa der 33. Senat des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 23. Juni 2016, Az. L 33 R 179/15 WA, zitiert nach juris) ausgeführt hat, Nahrungsaufnahme bzw. Verpflegung liege überwiegend im Eigeninteresse des Arbeitnehmers (zur Erhaltung der physischen Existenz) ist diese Erkenntnis ebenso richtig wie nicht weiterführend, weil es darum nicht geht.
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