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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 RA 282/04   

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https://dejure.org/2006,22260
LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 RA 282/04 (https://dejure.org/2006,22260)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2006 - L 24 RA 282/04 (https://dejure.org/2006,22260)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - L 24 RA 282/04 (https://dejure.org/2006,22260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Zahlung von Beiträgen für eine betriebliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) ; Bedeutung des tatsächlich gezahlten und des rechtlich geschuldeten Entgelts für Beitragspflicht der Arbeitgeber in der Sozialversicherung ; Definition von Einnahmen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92

    Sozialversicherung - Entschärfung der "Phantomlohnproblematik": Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 RA 282/04
    Zur Begründung verwies die Beklagte auf das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 30. August 1994 (12 RK 59/92), wonach es nicht darauf ankomme, ob das geschuldete Arbeitsentgelt tatsächlich gezahlt wurde, also dem Arbeitnehmer zugeflossen sei.

    Damit entstehen die Beiträge der Sozialversicherungsträger dann, wenn eine versicherungs- und beitragspflichtige Beschäftigung gegen Entgelt ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 30. August 1994, Az.: 12 RK 59/92, SozR 3-2200 § 385 Nr. 5, NZA 1995, S. 701 bis 704).

    Zwar entscheidet grundsätzlich die Höhe des Entgelts über die Höhe der Beiträge und die Arbeitsvertragsparteien haben es in der Hand, durch Vereinbarung des Beschäftigungsverhältnisses und der Entgelthöhe den Eintritt der öffentlich-rechtlichen Versicherung und Beitragspflicht aufgrund eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses mit entsprechenden Beitragsforderungen der Einzugsstellen in der gesetzlichen Sozialversicherung und dem Arbeitsförderungsrecht auszulösen (BSG, Urteil vom 30. August 1994, a. a. O.).

  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 64/94

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Vertragsstrafe nach Arbeitsvertrag

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 RA 282/04
    Mithin ist der Beklagten darin zuzustimmen, dass sich die Höhe des Beitragsanspruches nicht nur danach richtet, welche Einnahmen der Versicherte tatsächlich erhält, sondern darüber hinaus auch Einnahmen erfasst werden, die zwar nicht zugeflossen sind, die aber für den genannten Zeitraum dem Arbeitnehmer geschuldet worden sind (BSG, Urteil vom 21. Mai 1996, Az.: 12 RK 64/94, SozR 3-2500 § 226 Nr. 2, BSGE 78, 224 bis 229).

    Das so genannte Zuflussprinzip, nach dem ausschließlich zugeflossene Entgelte und Einnahmen der Beitragspflicht zugrunde zu legen waren, gilt für die Zeit nach dem In-Kraft-Treten des SGB IV nicht mehr (vgl. BSG, Urteil vom 21. Mai 1996, a. a. O.).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 RA 282/04
    Hieraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass zum einen für laufendes Arbeitsentgelt das Zuflussprinzip nach wie vor nicht maßgebend ist und zum anderen für Einmalzahlungen zwar ab 01. Januar 2003 dieses Prinzip maßgebend ist, für die Zeit davor aber das Entstehungsprinzip galt (BSG, Urteile vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 7/04 R und B 12 KR 1/04 R).

    Auch das BSG, das mit Urteilen vom 14. Juli 2004 (B 12KR 10/03 R; B 12 KR 7/03 R und B 12 KR 7/04 R) erneut die Auffassung des hier erkennenden Senats - und im Übrigen auch aller befassten Landessozialgerichte - bestätigt hat, folgt dieser Auffassung nicht.

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 RA 282/04
    Hieraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass zum einen für laufendes Arbeitsentgelt das Zuflussprinzip nach wie vor nicht maßgebend ist und zum anderen für Einmalzahlungen zwar ab 01. Januar 2003 dieses Prinzip maßgebend ist, für die Zeit davor aber das Entstehungsprinzip galt (BSG, Urteile vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 7/04 R und B 12 KR 1/04 R).
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 RA 282/04
    In seiner Entscheidung vom 25. November 1985 - 12 RK 51/83 - hat das BSG diese Rechtsprechung fortgesetzt und erneut bestätigt, dass es unerheblich sei, ob das geschuldete Arbeitsentgelt (zunächst) gezahlt worden sei oder nicht.
  • BVerfG, 18.07.2000 - 1 BvR 948/00

    Verfassungsbeschwerde gegen Bau-Mindestlohn erfolglos

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 RA 282/04
    Gegen dieses einfach-rechtliche Ergebnis bestehen auch keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken: Das Bundesverfassungsgericht hat durch Kammerbeschluss vom 18. Juli 2000 - 1 BvR 948/00 - festgestellt, dass eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch Rechtsverordnung für den Mindestlohntarifvertrag die positive oder negative Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz - GG - nicht berühre.
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/03 R

    Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 RA 282/04
    Auch das BSG, das mit Urteilen vom 14. Juli 2004 (B 12KR 10/03 R; B 12 KR 7/03 R und B 12 KR 7/04 R) erneut die Auffassung des hier erkennenden Senats - und im Übrigen auch aller befassten Landessozialgerichte - bestätigt hat, folgt dieser Auffassung nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2006 - L 16 B 2/06

    Rentenversicherung

    Auch das Hessische Landessozialgericht (LSG) habe bei der Beurteilung der Versicherungspflicht nicht auf das tatsächlich gezahlte, sondern auf das vertraglich geschuldete Arbeitsentgelt abgestellt (Urt. vom 09.12.2004, Az.: L 14 KR 780/02, www.jurisweb.de), ebenso das LSG Berlin-Brandenburg (Urt. vom 24.01.2006, Az.: L 24 RA 282/04, www.jurisweb.de).
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