Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 66/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,36677
LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 66/02 (https://dejure.org/2005,36677)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.08.2005 - L 3 U 66/02 (https://dejure.org/2005,36677)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2005 - L 3 U 66/02 (https://dejure.org/2005,36677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,36677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 66/02
    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (so BSG vom 4. Juni 2002, Az.: B 2 U 21/02 R).
  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 66/02
    Stehen - wie hier - Freizeit, Unterhaltung und Erholung im Vordergrund, fehlt es an einem wesentlichen betrieblichen Zusammenhang (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21).
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91

    Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 66/02
    Gespräche zur Pflege kollegialer Beziehungen sind nicht der betrieblichen Tätigkeit zuzurechnen (so BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 17).
  • BSG, 26.01.1983 - 9b/8 RU 38/81
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 66/02
    Wollte man nämlich allein durch die Gesprächsthemen einen inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit als gegeben erachten, wäre jede Unterhaltung - gleich wo und unter welchen Umständen sie stattfindet - sofern sie sich nur auf betriebliche Vorgänge bezieht, als Betriebstätigkeit anzusehen; dadurch würde aber eine sinnvolle Abgrenzung zwischen betrieblicher und persönlicher Sphäre schlechthin unmöglich gemacht (BSG vom 26. Januar 1983, Az.: 9b/8 RU 38/81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht