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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 R 224/13   

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https://dejure.org/2015,6225
LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 R 224/13 (https://dejure.org/2015,6225)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2015 - L 2 R 224/13 (https://dejure.org/2015,6225)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - L 2 R 224/13 (https://dejure.org/2015,6225)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 S 1 AAÜG, § 5 Abs 1 S 1 AAÜG, § 8 Abs 2 AAÜG, § 8 Abs 3 S 1 AAÜG, § 8 Abs 4 Nr 1 AAÜG
    Zugehörigkeit zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates - Tätigkeit eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bzw Museologen in einem Kreisheimatmuseum - Auslegung des Begriffs der Zugehörigkeit in § 1 Abs 1 S 1 AAÜG

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 1 S 1 AAÜG, § 5 Abs 1 S 1 AAÜG
    Auslegung des Begriffs der "Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem" in § 1 Abs 1 S 1 AAÜG und in § 5 Abs 1 S 1 AAÜG - Auslegung des Begriffs des "Hauptamtlichen Mitarbeitens des Staatsapparates der DDR" entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen in der DDR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AAÜG § 1 Abs. 1 S. 1; AAÜG § 5 Abs. 1 S. 1
    Auslegung des Begriffs der "Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem" in § 1 Abs 1 S 1 AAÜG und in § 5 Abs 1 S 1 AAÜG; Auslegung des Begriffs des "Hauptamtlichen Mitarbeitens des Staatsapparates der DDR" entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen in der DDR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 7/09 R

    Zugehörigkeit zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 R 224/13
    Weiterhin komme es - nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Juli 2011 zum Az. B 5 RS 7/09 R - für eine Zugehörigkeit zum Versorgungssystem der hauptamtlichen Mitarbeiter des Staatsapparates allein darauf an, ob eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt worden sei.

    Unter Berücksichtigung des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Juli 2011, Aktenzeichen B 5 RS 7/09 R, komme es auf eine vom Zusatzversorgungssystem ehemals vorgesehene Beitrittserklärung und Beitragszahlung bundesgesetzlich nicht an.

    Nach dem Urteil des BSG vom 19. Juli 2011, Az. B 5 RS 7/09 R, komme es für einen Anspruch auf Überführung von Zusatzversorgungsanwartschaften allein darauf an, dass eine dem jeweiligen Versorgungssystem - hier Mitarbeiter des Staatsapparates - entsprechende Tätigkeit ausgeübt worden sei.

    Das Urteil des BSG vom 19. Juli 2011, Az. B 5 RS 7/09 R, beziehe sich auf einen Sachverhalt, in dem die Anwendbarkeit des AAÜG aufgrund einer Versorgungszusage zu einem Zusatzversorgungssystem vorgelegen habe.

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 19. Juli 2011 (Az. B 5 RS 7/09 R) die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 1 AAÜG dahingehend präzisiert, dass es für die Frage, ob eine Beschäftigung oder Tätigkeit in einem Versorgungssystem zurückgelegt worden sei, weder auf die durch eine konstitutive Zusage begründete formale Mitgliedschaft oder die förmlich festgestellte Zugehörigkeit noch auf sonstige Umstände neben der Art der ausgeübten Erwerbstätigkeit ankomme, sondern der Rechtsgehalt des § 5 Abs. 1 Satz 1 AAÜG ausschließlich nach objektiven Auslegungskriterien des Bundesrechts zu ermitteln sei.

    Entgegen der Annahme der Beklagten ist unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 19. Juli 2011, Aktenzeichen B 5 RS 7/09 R, keine abweichende Sichtweise vor dem Hintergrund geboten, dass in dem durch das BSG entschiedenen Fall der Versicherte die Voraussetzungen des § 1 AAÜG bereits anderweitig erfüllt hatte, so dass dort nur weitere Zugehörigkeitszeiten im Sinne des § 5 AAÜG bzw. die Frage hierfür erforderlicher Beitrittserklärungen streitig waren.

    Die Rechtsfrage, ob die Auslegung des Begriffs der Zugehörigkeit in § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG in gleicher Weise zu erfolgen hat wie sie im Urteil des BSG vom 19. Juli 2011, Az. B 5 RS 7/09 R im Rahmen der Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 1 AAÜG vorgenommen wurde, ist klärungsbedürftig.

  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 R

    Entgeltbegrenzung bei Beitragserstattung - Zugehörigkeit zu mehreren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 R 224/13
    Im Sinne einer durch das AAÜG erstrebten vollständigen Erfassung, Überführung und Bewertung aller einschlägigen Zeiten sind den Berechtigten beitragsunabhängige Rangstellenwerte (Entgeltpunkte) zugewiesen worden (BSG, Urteil vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R -, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 3/02 R -, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 40/02 R -, Urteil vom 15. Juni 2010 - B 5 RS 2/09 R -, alle zitiert nach Juris).

    Darüber hinaus wurden in der DDR als hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates beispielsweise angesehen: wirtschaftsleitende Organe (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, Rdnr. 32, zitiert nach Juris), Experimentalphysiker bei der Staatlichen Plankommission (BSG, Urteil vom 30. August 2001 - B 4 RA 62/00 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris), Berufsschulinspektoren (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 63/99 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris), ein wissenschaftlicher Oberassistent an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" (BSG, Urteil vom 4. August 1999 - B 4 RA 1/99 R - Rdnr. 2 und 3, zitiert nach Juris), ein Ingenieur für die Triebfahrzeugvorhaltung der Deutschen Reichsbahn (BSG, Urteil vom 3. August 1999 - B 4 RA 50/97 R - Rdnr. 1 und 2, zitiert nach Juris) , eine Lehrerin, die beim Rat der Stadt als Referentin für außerunterrichtliche Tätigkeit, Abteilung Volksbildung, beschäftigt war (BSG, Urteil vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris) sowie eine Beschäftigte der Deutschen Post der DDR, Zeitungsvertriebsamt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Mai 2008 - L 8 RA 94/04 -, Rdnr. 1 zitiert nach Juris).

  • BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 1/99 R

    Zugehörigkeitszeiten zur AVI bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 R 224/13
    Darüber hinaus wurden in der DDR als hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates beispielsweise angesehen: wirtschaftsleitende Organe (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, Rdnr. 32, zitiert nach Juris), Experimentalphysiker bei der Staatlichen Plankommission (BSG, Urteil vom 30. August 2001 - B 4 RA 62/00 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris), Berufsschulinspektoren (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 63/99 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris), ein wissenschaftlicher Oberassistent an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" (BSG, Urteil vom 4. August 1999 - B 4 RA 1/99 R - Rdnr. 2 und 3, zitiert nach Juris), ein Ingenieur für die Triebfahrzeugvorhaltung der Deutschen Reichsbahn (BSG, Urteil vom 3. August 1999 - B 4 RA 50/97 R - Rdnr. 1 und 2, zitiert nach Juris) , eine Lehrerin, die beim Rat der Stadt als Referentin für außerunterrichtliche Tätigkeit, Abteilung Volksbildung, beschäftigt war (BSG, Urteil vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris) sowie eine Beschäftigte der Deutschen Post der DDR, Zeitungsvertriebsamt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Mai 2008 - L 8 RA 94/04 -, Rdnr. 1 zitiert nach Juris).

    Kann der Begriff des "hauptamtlichen Mitarbeiters des Staatsapparates der DDR" nur entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen in der DDR, wie sie in deren Begriffsverständnis vom "Staatsapparat" zum Ausdruck gekommen sind, ausgelegt werden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 4. August 1999, - B 4 RA 1/99 R -, zitiert nach Juris), so ergibt sich unter Berücksichtigung der Aufzählung in § 1 Abs. 1 der 2. FZAVR-StMitarb in Verbindung mit der durch die oben genannten Beispiele zum Ausdruck kommenden Lebenswirklichkeit der DDR ein sehr weites, jedenfalls auf die gesamte Exekutive ausgreifendes bzw. arrondierendes Begriffsverständnis des hauptamtlichen Mitarbeiters des Staatsapparates.

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung für verdienstvolle Vorsitzende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 R 224/13
    Dies wäre der Fall, wenn der Kläger - ohne erfolgte Einzelfallregelung (Versorgungszusage, Einzelentscheidung, Einzelvertrag) - auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage nach der am 1. August 1991 gebotenen bundesrechtlichen Sicht einen Rechtsanspruch auf eine Versorgungszusage nach den Regelungen der Versorgungssysteme unter Beachtung des Gleichheitsgebotes gehabt hätte (BSG, Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 21/02 R -, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 56/01 R -, beide zitiert nach Juris).

    Dies wäre der Fall gewesen, wenn der Kläger nach den Regelungen des Versorgungssystems "obligatorisch" im Sinne einer "gebundenen Verwaltung" - ohne Ermessensspielraum des Versorgungsträgers - in den Kreis der Versorgungsberechtigten hätte einbezogen werden müssen, weil die abstrakt-generellen Voraussetzungen hierfür insoweit am 30. Juni 1990 erfüllt waren (vgl. BSG, Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 21/02 R -, zitiert nach Juris).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 R 224/13
    Im Sinne einer durch das AAÜG erstrebten vollständigen Erfassung, Überführung und Bewertung aller einschlägigen Zeiten sind den Berechtigten beitragsunabhängige Rangstellenwerte (Entgeltpunkte) zugewiesen worden (BSG, Urteil vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R -, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 3/02 R -, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 40/02 R -, Urteil vom 15. Juni 2010 - B 5 RS 2/09 R -, alle zitiert nach Juris).
  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 2/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 R 224/13
    Im Sinne einer durch das AAÜG erstrebten vollständigen Erfassung, Überführung und Bewertung aller einschlägigen Zeiten sind den Berechtigten beitragsunabhängige Rangstellenwerte (Entgeltpunkte) zugewiesen worden (BSG, Urteil vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R -, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 3/02 R -, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 40/02 R -, Urteil vom 15. Juni 2010 - B 5 RS 2/09 R -, alle zitiert nach Juris).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 R 224/13
    Darüber hinaus wurden in der DDR als hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates beispielsweise angesehen: wirtschaftsleitende Organe (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, Rdnr. 32, zitiert nach Juris), Experimentalphysiker bei der Staatlichen Plankommission (BSG, Urteil vom 30. August 2001 - B 4 RA 62/00 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris), Berufsschulinspektoren (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 63/99 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris), ein wissenschaftlicher Oberassistent an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" (BSG, Urteil vom 4. August 1999 - B 4 RA 1/99 R - Rdnr. 2 und 3, zitiert nach Juris), ein Ingenieur für die Triebfahrzeugvorhaltung der Deutschen Reichsbahn (BSG, Urteil vom 3. August 1999 - B 4 RA 50/97 R - Rdnr. 1 und 2, zitiert nach Juris) , eine Lehrerin, die beim Rat der Stadt als Referentin für außerunterrichtliche Tätigkeit, Abteilung Volksbildung, beschäftigt war (BSG, Urteil vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris) sowie eine Beschäftigte der Deutschen Post der DDR, Zeitungsvertriebsamt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Mai 2008 - L 8 RA 94/04 -, Rdnr. 1 zitiert nach Juris).
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 40/02 R

    Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystem - Auslandsstudium in Sowjetunion

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 R 224/13
    Im Sinne einer durch das AAÜG erstrebten vollständigen Erfassung, Überführung und Bewertung aller einschlägigen Zeiten sind den Berechtigten beitragsunabhängige Rangstellenwerte (Entgeltpunkte) zugewiesen worden (BSG, Urteil vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R -, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 3/02 R -, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 40/02 R -, Urteil vom 15. Juni 2010 - B 5 RS 2/09 R -, alle zitiert nach Juris).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 62/00 R

    Gleichstellung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Beitragszahlung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 R 224/13
    Darüber hinaus wurden in der DDR als hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates beispielsweise angesehen: wirtschaftsleitende Organe (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, Rdnr. 32, zitiert nach Juris), Experimentalphysiker bei der Staatlichen Plankommission (BSG, Urteil vom 30. August 2001 - B 4 RA 62/00 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris), Berufsschulinspektoren (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 63/99 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris), ein wissenschaftlicher Oberassistent an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" (BSG, Urteil vom 4. August 1999 - B 4 RA 1/99 R - Rdnr. 2 und 3, zitiert nach Juris), ein Ingenieur für die Triebfahrzeugvorhaltung der Deutschen Reichsbahn (BSG, Urteil vom 3. August 1999 - B 4 RA 50/97 R - Rdnr. 1 und 2, zitiert nach Juris) , eine Lehrerin, die beim Rat der Stadt als Referentin für außerunterrichtliche Tätigkeit, Abteilung Volksbildung, beschäftigt war (BSG, Urteil vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris) sowie eine Beschäftigte der Deutschen Post der DDR, Zeitungsvertriebsamt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Mai 2008 - L 8 RA 94/04 -, Rdnr. 1 zitiert nach Juris).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 63/99 R

    Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung der Pädagogen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 R 224/13
    Darüber hinaus wurden in der DDR als hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates beispielsweise angesehen: wirtschaftsleitende Organe (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, Rdnr. 32, zitiert nach Juris), Experimentalphysiker bei der Staatlichen Plankommission (BSG, Urteil vom 30. August 2001 - B 4 RA 62/00 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris), Berufsschulinspektoren (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 63/99 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris), ein wissenschaftlicher Oberassistent an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" (BSG, Urteil vom 4. August 1999 - B 4 RA 1/99 R - Rdnr. 2 und 3, zitiert nach Juris), ein Ingenieur für die Triebfahrzeugvorhaltung der Deutschen Reichsbahn (BSG, Urteil vom 3. August 1999 - B 4 RA 50/97 R - Rdnr. 1 und 2, zitiert nach Juris) , eine Lehrerin, die beim Rat der Stadt als Referentin für außerunterrichtliche Tätigkeit, Abteilung Volksbildung, beschäftigt war (BSG, Urteil vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris) sowie eine Beschäftigte der Deutschen Post der DDR, Zeitungsvertriebsamt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Mai 2008 - L 8 RA 94/04 -, Rdnr. 1 zitiert nach Juris).
  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 50/97 R

    Feststellung des Rentenwertes bei Bestandsrenten von Sonder- und Zusatzversorgten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 94/04

    Rentenüberleitung; Zugangsrentner; keine Vergleichsberechnung

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen,

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

  • LSG Hessen, 09.03.2018 - L 5 R 76/16

    Rentenversicherung

    Zu 2.: Entgegen LSG Berlin-Potsdam, Urteil vom 26. Februar 2015 - L 2 R 224/13; Anschluss an LSG Sachsen, Urteil vom 7. Juni 2016 - L 5 RS 640/14.

    Auch in systematischer Hinsicht spricht - wie die Klägerseite völlig zu Recht vorträgt - einiges dafür, die Begriffe der Zugehörigkeit in § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG und § 5 Abs. 1 AAÜG - in einem identischen Gesetz - auch in gleicher Weise zu verstehen (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2015, Az. L 2 R 224/13).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2018 - L 3 RS 29/15

    Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung als Voraussetzung für die

    Das LSG Berlin-Brandenburg habe am 26. Februar 2015 (L 2 R 224/13) in konsequenter Anwendung der Rechtsprechung des BSG entschieden, dass kein direkter Nachweis für den Beitritt in das Zusatzversorgungssystem für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates der DDR notwendig sei.

    Sie - die Beklagte - bewerte das vom Kläger zitierte Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2015 (L 2 R 224/13) als Einzelfallentscheidung, deren rechtliche Ausführungen nicht überzeugten.

    Dem Sächsischen LSG ist zuzustimmen, dass die Schlussfolgerung im Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2015 (L 2 R 224/13, juris), der dortige Kläger habe aus bundesrechtlicher Sicht am 30. Juni 1990 eine Versorgungsanwartschaft "erworben", nicht gezogen werden kann.

  • LSG Sachsen, 07.06.2016 - L 5 RS 640/14

    Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur

    Schließlich ergibt sich nichts anderes aus der Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2015 (L 2 R 224/13), das die Zugehörigkeit eines Museologen zum streitigen Zusatzversorgungssystem auch ohne Beitrittserklärung bejaht hatte.

    Dies wäre der Fall gewesen, wenn der Kläger nach den Regelungen des Versorgungssystems "obligatorisch" im Sinne einer "gebundenen Verwaltung" - ohne Ermessensspielraum des Versorgungsträgers - in den Kreis der Versorgungsberechtigten hätte einbezogen werden müssen, weil die abstrakt-generellen Voraussetzungen hierfür insoweit am 30. Juni 1990 erfüllt waren (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - L 2 R 224/13 -, juris Rn. 32 unter Verweis auf: BSG, Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 21/02 R -).

  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RS 24/17 B

    Rentenversicherung

    Soweit der Kläger schließlich auch eine Abweichung von dem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 26.2.2015 (L 2 R 224/13 - Juris) rügt, ist darauf hinzuweisen, dass dieses keine divergenzfähige Entscheidung iS von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG darstellt.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.08.2018 - L 3 RS 8/17

    Anspruch auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem

    Sie meinte, dass sie sich auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg berufen könne (gemeint ist das nach Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 10. Februar 2016 - B 5 RS 1/15 R - rechtskräftig gewordene Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2015 - L 2 R 224/13 -, juris).
  • SG Halle, 26.03.2018 - S 4 RS 4/16

    Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer (RS)

    Hiergegen erhob der Kläger am 15.02.2016 Widerspruch und führte aus, dass eine Beitrittserklärung zum Versorgungssystem nicht erforderlich sei, es genüge allein die Ausübung einer Tätigkeit für die Feststellung der Zugehörigkeit zu diesem Versorgungssystem und verwies hierzu auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes sowie ein Urteil des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg vom 26.02.2015 (L 2 R 224/13).
  • SG Frankfurt/Oder, 24.11.2016 - S 1 R 106/13

    Verpflichtung eines Versorgungsträgers zur Feststellung weiterer

    Entgegen der Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 26. Februar 2015 - L 2 R 224/13, Rn. 42, juris) ergibt sich dabei unter Berücksichtigung der Aufzählung in § 1 Abs. 1 der 2. FZAVR-StMitarb in Verbindung mit der durch die oben genannten Beispiele zum Ausdruck kommenden Lebenswirklichkeit der DDR gerade kein "sehr weites, jedenfalls auf die gesamte Exekutive ausgreifendes bzw. arrondierendes Begriffsverständnis des hauptamtlichen Mitarbeiters des Staatsapparates", sodass lediglich "von der Exekutive abgeleitete, selbst untergeordnete und nicht notwendigerweise qualifizierte Erwerbstätigkeiten" nicht eingeschlossen werden.
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