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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 8 AL 474/07   

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https://dejure.org/2011,10164
LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 8 AL 474/07 (https://dejure.org/2011,10164)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.2011 - L 8 AL 474/07 (https://dejure.org/2011,10164)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - L 8 AL 474/07 (https://dejure.org/2011,10164)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 8 AL 474/07
    Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (stellvertretend BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45; SozR 4100 § 152 Nr. 3 und § 71 Nr. 2; SozR 1300 § 48 Nr. 39); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff, stellvertretend dazu BSG SozR 4-4300 § 118 Nr. 2).
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 6/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anschlussberufung - Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 8 AL 474/07
    Sie ist auch in der Sozialgerichtsbarkeit statthaft, und für sie gilt die Berufungsfrist des § 151 Abs. 1 SGG nicht (s. BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 6/09 R).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 8 AL 474/07
    Kein Vermögen stellen jedoch Ansprüche dar, die den Arbeitslosen zwar formal gegenüber dem Schuldner berechtigen, aber zugleich mit einer zivilrechtlichen Herausgabeverpflichtung gegenüber einem Dritten belegt sind (s. hierzu und zum folgenden BSG wie eben und daran anschließend BSG, Urteile vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R, vom 21. März 2007 - B 11a AL 21/06 R und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R).
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Arbeitslosigkeit - Verletzung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 8 AL 474/07
    Dass die Rechtmäßigkeit des Verfügungssatzes "3" dem Grunde davon abhängt, dass auch der Verfügungssatz "1" rechtmäßig ist (s. dazu BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 5), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R

    Arbeitslosigkeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze des § 118 Abs 2 SGB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 8 AL 474/07
    Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (stellvertretend BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45; SozR 4100 § 152 Nr. 3 und § 71 Nr. 2; SozR 1300 § 48 Nr. 39); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff, stellvertretend dazu BSG SozR 4-4300 § 118 Nr. 2).
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 8 AL 474/07
    Kein Vermögen stellen jedoch Ansprüche dar, die den Arbeitslosen zwar formal gegenüber dem Schuldner berechtigen, aber zugleich mit einer zivilrechtlichen Herausgabeverpflichtung gegenüber einem Dritten belegt sind (s. hierzu und zum folgenden BSG wie eben und daran anschließend BSG, Urteile vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R, vom 21. März 2007 - B 11a AL 21/06 R und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R).
  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 8 AL 474/07
    Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (stellvertretend BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45; SozR 4100 § 152 Nr. 3 und § 71 Nr. 2; SozR 1300 § 48 Nr. 39); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff, stellvertretend dazu BSG SozR 4-4300 § 118 Nr. 2).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 8 AL 474/07
    Kein Vermögen stellen jedoch Ansprüche dar, die den Arbeitslosen zwar formal gegenüber dem Schuldner berechtigen, aber zugleich mit einer zivilrechtlichen Herausgabeverpflichtung gegenüber einem Dritten belegt sind (s. hierzu und zum folgenden BSG wie eben und daran anschließend BSG, Urteile vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R, vom 21. März 2007 - B 11a AL 21/06 R und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 24/95

    Antrag und Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm als Voraussetzung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 8 AL 474/07
    Zulässig ist eine Anschlussberufung aber nur, wenn sie den gleichen prozessualen Anspruch wie die Hauptberufung betrifft (s. BSG wie eben mit Hinweis auf BSG SozR Nr. 12 zu § 521 ZPO und das Urteil des 6. Senat vom 19. Juni 1996 - 6 RKa 24/95 sowie zahlreichen Nachweisen aus der Literatur).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 P 949/16

    Soziale Pflegeversicherung - Erfordernis einer Vorversicherungszeit - Anwendung

    Die Anschlussberufung muss den gleichen prozessualen Anspruch wie die Hauptberufung des Berufungsklägers betreffen (BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 6/09 R - juris, Rn. 18 m.w.N.; Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2011 - L 8 AL 474/07 - juris, Rn. 52).
  • LSG Hessen, 09.02.2017 - L 1 KR 111/16

    Rechtsanwaltsgebühren für ein isoliertes Vorverfahren

    Die Anschlussberufung muss den gleichen prozessualen Anspruch wie die Hauptberufung des Berufungsklägers betreffen (BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 6/09 R - juris, Rn. 18 m.w.N.; Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2011 - L 8 AL 474/07 - juris, Rn. 52).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2015 - L 4 R 4616/14
    Die Anschlussberufung muss den gleichen prozessualen Anspruch wie die Hauptberufung des Berufungsklägers betreffen (BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 6/09 R - in juris, Rn. 18 m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2011 - L 8 AL 474/07 - in juris, Rn. 52).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2016 - L 2 AS 1614/16
    Die Zuordnung von Vermögen rechtlich zu bewerten sei aber nicht Aufgabe des Klägers (Hinweis auf eine Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 27. Januar 2011 - L 8 AL 474/07 -).
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