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   LSG Brandenburg, 25.06.2002 - L 10 AL 224/00   

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https://dejure.org/2002,53666
LSG Brandenburg, 25.06.2002 - L 10 AL 224/00 (https://dejure.org/2002,53666)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 25.06.2002 - L 10 AL 224/00 (https://dejure.org/2002,53666)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - L 10 AL 224/00 (https://dejure.org/2002,53666)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.06.2002 - L 10 AL 224/00
    Ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt, richtet sich nach den Grundsätzen, die Lehre und Rechtsprechung zum Begriff des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses in der Sozialversicherung entwickelt haben (vgl. BSG, SozR 3-4100 § 104 Nr. 8 m.w.N.).

    Persönliche Abhängigkeit fordert Eingliederung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung (BSG, SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; BSG, SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).

    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also wesentlich frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen, oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko bezeichnet zu sein pflegt (BSG, SozR 3-4100 § 104 Nr. 8 m.w.N.).

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.06.2002 - L 10 AL 224/00
    Persönliche Abhängigkeit fordert Eingliederung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung (BSG, SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; BSG, SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).
  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.06.2002 - L 10 AL 224/00
    Anzulegen ist bei der Prüfung des Vorliegens der groben Fahrlässigkeit nicht ein objektiver, sondern ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab (vgl. BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 m.w.N. in Arbeit und Beruf - AuB 1997, 282).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.06.2002 - L 10 AL 224/00
    Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht dabei grundsätzlich nicht entgegen, dass die Abhängigkeit unter Ehegatten im allgemeinen weniger stark ausgeprägt und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSGE 34, 207, 210 [BSG 29.06.1972 - 2 RU 81/69]; BSGE 66, 168, 171 [BSG 30.01.1990 - 11 RAr 47/88] = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.06.2002 - L 10 AL 224/00
    Der Begriff der Beschäftigung ist vor allem gekennzeichnet durch persönliche Abhängigkeit, die sich in der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers und der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers auswirkt (vgl. BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 6).
  • BSG, 12.11.1975 - 12 RK 13/74

    Versicherungspflicht bei anschließendem Studium unter Aufrechterhaltung des

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.06.2002 - L 10 AL 224/00
    Hierbei sind insbesondere die Eingliederung des Ehegatten in den Betrieb, die vertragliche Regelung der Höhe der Geld- und Sachbezüge und ihr Verhältnis zu Umfang und Art der im Betrieb verrichteten Tätigkeit sowie zu der Bezahlung vergleichbarer fremder Arbeitskräfte und die steuerliche Behandlung wesentlich (BSG, SozR 2200 § 165 Nr. 8 m.w.N.).
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69

    Arbeitsunfall - Gegen Arbeitsunfall Versicherter - Beschäftigter Ehegatte

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.06.2002 - L 10 AL 224/00
    Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht dabei grundsätzlich nicht entgegen, dass die Abhängigkeit unter Ehegatten im allgemeinen weniger stark ausgeprägt und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSGE 34, 207, 210 [BSG 29.06.1972 - 2 RU 81/69]; BSGE 66, 168, 171 [BSG 30.01.1990 - 11 RAr 47/88] = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1).
  • SG Duisburg, 19.12.2013 - S 10 R 713/12

    Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit eines

    Der Umstand, dass die Beigeladene dem Kläger als Inhaber des Apothekenbetriebes für Umbaumaßnahmen und Investitionen in die Apotheke ein Darlehen in einer Größenordnung von insgesamt 313.748,96 EUR gewährte, stellt ein weiteres Indiz für eine selbständige Tätigkeit der Beigeladenen in dem Sinne dar, dass die Übernahme einer Darlehensverpflichtung in diesem Umfang als nicht arbeitnehmertypisch anzusehen ist (vgl. BSG vom 17.05.2001, B 12 KR 34/00 R; LSG NRW vom 04.07.2012,L 8 R 670/11; LSG Berlin-Brandenburg vom 25.06.2002, L 10 AL 224/00).
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